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title: "Denkmalrat Hamburg bedauert Ersatzneubauten an Norderelbbrücken in Hamburg; übergeordnetes Denkmal- und Infrastrukturkonzept gefordert"
sdDatePublished: "2026-07-28T04:09:00Z"
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Denkmalrat Hamburg bedauert Ersatzneubauten an Norderelbbrücken in Hamburg; übergeordnetes Denkmal- und Infrastrukturkonzept gefordert

260528_Denkmalrat_Stellungnahme

Denkmalrat
bei der Kulturbehörde
Vorsitzender: Heino Grunert
Denkmalrat / c/o Denkmalschutzamt, Große Bleichen 30, 20354 Hamburg
Geschäftsstelle
Denkmalschutzamt
Große Bleichen 30
D-20354 Hamburg
Telefon 040 42824-715
Telefax 040-4279 247000

Frau Ute Plambeck
DB Konzernbevollmächtigte Hamburg
und Schleswig-Holstein
Deutsche Bahn AG
Konzernbevollmächtigte Hamburg /
Schleswig-Holstein
Hammerbrookstraße 44
20097 Hamburg
Denkmalschutzamt@bkm.hamburg.de
28.05.2026
Stellungnahme Denkmalrat Hamburg
Thema: Norderelbbrücken
Der Denkmalrat bringt sein Bedauern an dieser Stelle erneut zum Ausdruck, dass es zur Ertüchtigung
des Bahnverkehrs über die Norderelbbrücken, dem wichtigsten Nadelöhr zwischen Skandinavien und
dem Süden, zu Ersatzneubauten, sowie einer gravierenden Überformung des Altbestandes kommen
wird.
Der Rat konnte sich indes in seiner wiederholten Befassung mit der Thematik überzeugen, dass der
Entscheidung über Art und Umfang der Maßnahme eine substanzielle Bestandsauswertung in
Verbindung mit Variantenuntersuchungen voraus gegangen war. Der Eindruck, dass hier
Expertenwissen abgerufen und Engagement der beteiligten Planer und Entscheidungsträger
aufgebracht worden war, ist unverkennbar. Gleiches gilt für die Durchführung des Wettbewerbes, als
adäquates Mittel, den bestmöglichen Entwurfsansatz für die anspruchsvolle Aufgabe zu generieren.
Dennoch – und hier sei dem Bedauern noch einmal Ausdruck verliehen – handelt es sich um ein
Brückenensemble, welches neben seiner Bedeutung für die verkehrliche Infrastruktur auf Straße und
Schiene eine herausragende städtebauliche Bedeutung hat: Es handelt sich um nichts Geringeres als
Hamburgs Tor im Süden. Entstanden im Zuge der Stärkung der Handelsbeziehungen zwischen
Hamburg und dem hinzugekommenen Harburg signalisierte es den Reisenden die Einfahrt in die
Hansestadt und markiert eine Bahnverbindung von europäischer Bedeutung.

Nun mag auch ein Denkmalrat die Folgerichtigkeit des durch fachliche Experten begleiteten
Abwägungsprozesses nachvollziehen, gleichwohl sieht er dennoch die Gefahr, dass es künftig, auch in
Bezug auf andere Brückenbauwerke, zu vergleichsweise ähnlichen Entscheidungen kommen könnte.
Er empfiehlt der Deutschen Bahn deshalb, vorausschauend zukünftige Maßnahmen, mit denen
Instandhaltungs- und Ertüchtigungs-, sowie Neubaumaßnahmen Brückenbauwerke betroffen sind, in
einen Zeit- Maßnahmenplan Denkmalrat bei der Kulturbehörde Vorsitzender: Heino Grunert
zu fassen und dessen Umsetzung bindend mit der Stadt Hamburg zu vereinbaren. Dem Rat ist
bewusst, dass vor dem Eintritt in eine objektbezogene Planung keine konkreten Parameter benannt
werden können, was jedoch für den übergeordneten Umgang mit dem Bestand der Bahnbrücken
zunächst als untergeordnet gelten kann. Zweiundvierzig Brücken sind vom Denkmalschutzamt
gelistet und stehen unter Denkmalschutz. Eine Kartierung liegt ebenfalls bereits vor. Anhand dieser
Unterlagen wäre ein Abgleich mit Plänen der Bahn vorzunehmen, um zu identifizieren, welche
Standorte in den nächsten Jahrzehnten betroffen sein könnten. Zudem könnte aus
denkmalpflegerischer Sicht eine Priorisierung der Brückendenkmale erfolgen, die gleichermaßen der
Bahn eine wegweisende Grundlage für vorgesehene Baumaßnahmen bieten würde. Darüber hinaus
empfiehlt der Denkmalrat der Deutschen Bahn, gemeinsam mit der Stadt Hamburg und den
zuständigen Fachbehörden ein übergeordnetes Konzept für den zukünftigen Umgang mit den
Brückenbauwerken zu erarbeiten, das sowohl denkmalpflegerische Belange als auch infrastrukturelle
und verkehrliche Anforderungen frühzeitig miteinander in Einklang bringt.
Beim Erhalt der Eisenbahnbrücken ist es von wesentlicher Bedeutung, dass diese, als essenzieller
Bestandteil der Vernetzung der Handelswege, in ihrer Gesamtheit die Entwicklung der
Stadtgeschichte abbilden. Es geht folglich nicht ausschließlich darum, einzelne Bauwerke in ihrer
Gesamtwahrnehmung zu erhalten, sondern die wachsende Vernetzung der Stadt und die
zunehmende Bedeutung des Personen- und Warentransportes auf der Schiene abzubilden.
Der Denkmalrat würde es begrüßen, wenn die Deutsche Bahn sich zu einem solchen,
zukunftweisenden Maßnahmenkatalog in Zusammenarbeit mit der Stadt bereit erklären und dessen
Umsetzung offensiv voranbringen würde, damit künftige Maßnahmen, basierend auf dieser
übergeordneten Betrachtung erfolgen können.
Heino Grunert
Vorsitzender des Denkmalrates der Freien und Hansestadt Hamburg
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorsitzende des Denkmalrates der Stadt Hamburg, Herr Heino
Grunert unter den folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung:
Tel: 040-89019964, Mobil: 0171-2889077, E-Mail: Heino.Grunert@gmx.de
Der Denkmalrat ist nach § 3 Hmb. Denkmalschutzgesetz der Kulturbehörde als unabhängiger
sachverständiger Beirat beigeordnet. Er berät die Kulturbehörde. Er nimmt Stellung zu
grundsätzlichen Fragen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Der Denkmalrat kann
Anregungen zu Unterschutzstellungen geben.