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title: "Ingenieurbüro Fichtner Water \u0026 Transportation GmbH – Standort Erfurt, Initiieren der eigendynamischen Entwicklung der Hahle in Teistungen und Teistungenburg; Zulassung nach WHG beantragt."
sdDatePublished: "2026-07-28T16:07:00Z"
source: "https://www.kreis-eic.de/aktuelles/amtsblatt/amtsblaetter-details/amtsblatt-fuer-den-landkreis-eichsfeld-nr-34-2026"
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Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation GmbH – Standort Erfurt, Initiieren der eigendynamischen Entwicklung der Hahle in Teistungen und Teistungenburg; Zulassung nach WHG beantragt.

Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 34/2026 - www.kreis-eic.de

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Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Nr. 34

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt kann beim Landkreis Eichsfeld

Büro der Landrätin Gremien- und Öffentlichkeitsarbeit, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt, als Abonnement, Einzelausgabe oder blattweise bezogen werden. Tel.: 03606 650-1050

-1053; Preis je Doppelseite 0,10 € zuzüglich Versandkosten.

Erscheinungsweise: in der Regel dienstags, auch unter der Internetadresse www.kreis-eic.de (Aktuelles, Amtsblatt)

Teil A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld

Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Benachrichtigung über eine öffentliche Zustellung

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Rosoppe zur Initiierung der eigendynamischen Entwicklung des Gewässers „Hahle“ sowie Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den Gewässerabschnitten 1 + 2 im Zuge der Umsetzung der EG-WRRL

1. Änderungssatzung über die Benutzung der Horte an Grundschulen und Gemeinschaftsschulen in Trägerschaft des Landkreises Eichsfeld

Teil B Veröffentlichung sonstiger Stellen

Der Landkreis Eichsfeld, Jobcenter hat gegen Frau Thiel, Mandy unbekannten Aufenthalts, zuletzt bekannte Wohnanschrift: Trifft 2, 37318 Uder

Der Bescheid wird nunmehr durch öffentliche Bekanntmachung gemäß § 40 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), §§ 37, 65 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Zehntes Buch (X), § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) zugestellt.

Der Bescheid kann im Jobcenter Landkreis Eichsfeld, Leinegasse 8 , Zimmer 205 gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu den festgelegten Öffnungszeiten eingesehen werden.

Durch öffentliche Bekanntmachungen kann zugestellt werden, wenn der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist. Der Bescheid gilt an dem Tag zugestellt, an dem seit dem Tag der Veröffentlichung zwei Wochen vergangen sind. Durch die öffentliche Zustellung wird die Widerspruchsfrist in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

(Dieses Dokument ist ohne Unterschrift gültig.)

Das Ingenieurbüro Fichtner Water & Transportation GmbH – Standort Erfurt plant im Auftrag des Gewässerunterhaltungsverbands Leine

Rosoppe (Vorhabensträger) im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000

EG) das Initiieren einer eigendynamischen Entwicklung der Hahle, die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit sowie Maßnahmen zur Strukturverbesserung in den Gewässerabschnitten 1 und 2 der Hahle in den Gemarkungen Teistungen und Teistungenburg und hat einen Antrag auf Erteilung einer Zulassung gemäß § 68 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), in der zuletzt geltenden Fassung vom 29.03.2026, gestellt.

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau, für welchen nach Anlage 1

Nr. 13.18.2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), in der zuletzt geltenden Fassung vom 22.12.2025, die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zu erfolgen hat.

Im Zuge der Umsetzung der geplanten Maßnahme soll die eigendynamische Entwicklung des Fließgewässers durch den Einbau von verschiedenen Auslenkelementen wie Wurzelstubben oder Störsteinen sowie durch Böschungsabflachungen

-profilierungen gefördert werden. Die ökologische Durchgängigkeit in den Gewässerabschnitten zwischen der Mündung des Eichbachs in die Hahle bis unterhalb der Radwegbrücke soll durch den Rückbau des Stauwehres, von Sohl- und Uferbefestigungen als auch durch den Ausgleich des Längsgefälles i. V. m. dem Einbringen von Sohlsubstrat hergestellt werden.

Gemäß § 5 Abs. 2 UVPG wird bekannt gegeben:

Aufgrund der standortbezogenen Vorprüfung gemäß § 7 Abs. 2 UVPG wird eingeschätzt, dass das geplante Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassung zu berücksichtigen sind und somit keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Nach Prüfung der Kriterien der Anlage 3 zum UVPG ergibt sich dies im Wesentlichen aus folgenden Gründen:

Mit dem Gewässerausbau sind zwar räumlich begrenzte Eingriffe in das Gewässer, die Böschungen und Uferbereiche der Hahle auf einer Länge von ca. 1 km erforderlich, jedoch sind Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen vorgesehen. Die baubedingte Inanspruchnahme von Flächen für Bauzufahrten usw. erfolgt nur temporär.

Durch die Verbesserung der Gewässerstruktur ist ebenfalls mit einer allgemeinen ökologischen Aufwertung im Sinne der EG-WRRL zu rechnen, welche die Artenvielfalt der Flora und Fauna erheblich erhöhen wird. Insgesamt bedürfen die Maßnahmen keines Ausgleiches, da nach dem Ein-griff ein wesentlicher Biotopwertzuwachs zu verzeichnen ist. Eine Verschlechterung der derzeit vorhandenen Abflussverhältnisse erfolgt nicht

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Entscheidung gemäß § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Entscheidungsgründe sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG) vom 10.10.2006 (GVBl. S. 513), in der zuletzt geltenden Fassung, im Landratsamt, Untere Wasserbehörde, Friedensplatz 8, 37308 Heiligenstadt, zugänglich.

Diese Bekanntmachung wird auch auf der Homepage des Landkreises Eichsfeld www.kreis ‑eic.de unter Aktuelles

Der Kreistag des Landkreises Eichsfeld hat in seiner Sitzung am 17.06.2026 die Änderungen der Sportförderrichtlinie des Landkreises Eichsfeld beschlossen. Nachfolgend wird die Sportförderrichtlinie in der Fassung der 2. Änderung vom 28.07.2026 bekannt gemacht:

4. Förderung der Aus- und Fortbildung der Ehrenamtlichen Übungsleiter, Kampf- und Schiedsrichter

5. Förderung des Kreissportbundes Eichsfeld e.V.

6. Förderung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Meisterschaften und Bestenermittlungen

IV. Förderung in besonderen Fällen

V. Für alle Förderbereiche geltende Bestimmungen

Der Landkreis Eichsfeld sieht in der Förderung des Sports in den Schulen, den Sportvereinen und im Freizeitbereich eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe.

Die Bedeutung des Sports wird durch seine Verankerung als Staatsziel in der Verfassung des Freistaates Thüringen (Art. 30 Abs.3) sowie durch das Thüringer Sportfördergesetz in der jeweils geltenden Fassung unterstrichen.

Sportliche Betätigung ist eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und vermittelt wichtige pädagogische Grunderfahrungen. Sport dient der gesundheitlichen Vor- und Nachsorge, er fördert das soziale Engagement, das Entstehen zwischenmenschlicher Beziehungen, das Lernen gegenseitiger Rücksichtnahme, die Erziehung zu Teamgeist und Fairness.

Durch diese Richtlinie wird der Landkreis Eichsfeld im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und unter Wahrung der Unabhängigkeit der Sportgemeinschaften den Sport im Kreisgebiet unterstützen und fördern.

Auf die Gewährung der nachfolgend aufgeführten Fördermöglichkeiten besteht kein Rechtsanspruch. Eine Bereitstellung der Mittel ist abhängig von der Haushaltslage des Landkreises.

Die in dieser Richtlinie angegebenen Eurobeträge sind Höchstbeträge, auf deren Gewährung kein Anspruch besteht. Der Kreistag des Landkreises Eichsfeld legt jährlich durch Beschluss des Haushaltsplanes den möglichen finanziellen Rahmen der Sportförderung fest.

Diese Richtlinie regelt insbesondere die Förderung für folgende Bereiche:

5. Förderung des Kreissportbundes Eichsfeld e. V

Förderungen können anerkannte Sportorganisationen erhalten, die gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen, und über eine entsprechende Anerkennung mittels gültigem Freistellungsbescheid, der nicht älter als 3 Jahre ist, verfügen. Sie müssen auf ihrem Fachgebiet eine sachgerechte, zweckgerichtete und wirtschaftliche Vereinsarbeit verfolgen, ihr Aufbau und ihre Tätigkeiten müssen demokratischen Grundsätzen entsprechen. Als anerkannt gelten Vereine, die ihren Sitz im Landkreis Eichsfeld haben, im Vereinsregister des Amtsgerichts Heiligenstadt eingetragen sind sowie dem Landessportbund Thüringen e.V. als Mitglied angehören. Die Kreisfachverbände sowie der Kreissportbund Eichsfeld sind anerkannte Sportorganisationen.

Die Förderung des Breitensports erfolgt in Form eines finanziellen Kreiszuschusses an alle anerkannten Vereine und richtet sich nach der Mitgliederstärke und Alter der Mitglieder.

Die Breitensportförderung wird als Hilfe zur Vereinsarbeit und zum Ausbau des sportlichen Angebotes in den Vereinen gewährt.

Anerkannte Vereine erhalten pro Erwachsenem Mitglied im Sportverein bis maximal 3,00 Euro pro Jahr.

Für Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wird eine Zuwendung in Höhe von maximal 6,00 Euro pro Jahr als Unterstützung der Jugendarbeit gewährt.

Als Bemessungsgrundlage für die zu zahlende Breitensportförderung dient die jährliche Meldung (Bestandserhebung) der Vereine an den Landessportbund Thüringen. Das Schulverwaltungs- und Sportamt erhält über den Kreissportbund Eichsfeld eine Ausfertigung dieser Bestandserhebungen und ermittelt danach die Förderbeträge.

Der Antrag kann durch den Vorstand oder die zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglieder des Vereins i. S. d. § 26 BGB bis zum 28.02. des Jahres gestellt werden.

Die Breitensportförderung wird nach Bestätigung des Haushaltes ausgezahlt.

Für den Bereich der Breitensportförderung ist ein Verwendungsnachweis bis zum 31.03. des auf die Förderung folgenden Jahres vorzulegen.

Die in der Trägerschaft des Landkreises Eichsfeld stehenden Sporthallen und Sportfreianlagen stehen den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Rahmen ihres Bildungsauftrages, Kindergärten sowie anerkannten Sportorganisationen und anerkannten, jugendpflegerische Arbeit leistenden, Jugendgruppen zu Übungs- und Wettkampfzwecken unentgeltlich zur Verfügung.

Der Landkreis Eichsfeld sieht in dieser unentgeltlichen Nutzungsmöglichkeit ausdrücklich eine besondere Form der Sportförderung.

Anträge auf Nutzung von Sportstätten für Wochenendveranstaltungen sind schriftlich unter Verwendung des Formblattes (zu erhalten im Schulverwaltungs- und Sportamt) mindestens 6 Wochen vorher einzureichen. Für die Sporthallen