Gemeindevorstand erlässt Feuerwerksverbot im Gemeindegebiet; Brandgefahr durch Trockenheit eskaliert
Absolutes Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet
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Absolutes Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der geringen Löschwasserreserven besteht auf dem gesamten Gemeindegebiet eine erhebliche Brandgefahr. Um Brände und deren schwerwiegende Folgen für Menschen, Tiere, Sachwerte sowie die Umwelt zu verhindern, hat der Gemeindevorstand ein Feuerwerksverbot erlassen.
Mit sofortiger Wirkung ist das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände (insbesondere Raketen, Batterien, Vulkane, Knallkörper und ähnliche Feuerwerkskörper) auf dem gesamten Gemeindegebiet bis auf Widerruf verboten.
Die Massnahme dient dem Schutz der Bevölkerung und trägt den derzeit ausserordentlichen Verhältnissen Rechnung. Aufgrund der eingeschränkten Löschwasserreserven könnte die wirksame Bekämpfung eines Brandes erheblich erschwert sein.
Der Gemeindevorstand dankt der Bevölkerung für ihr Verständnis und bittet um die konsequente Einhaltung des Feuerwerksverbots.
Cunterscher Strass 3 7240 Küblis
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