Bundestag beschloss das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 10. Juli 2026 in Deutschland; Honorarverluste bis zu 200 Mio Euro in Nordrhein

GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf die Praxen | KV Nordrhein

GKV-Spargesetz: Auswirkungen auf die Praxen

Praxisinformation Letzte Änderung: 27.07.2026 13:00 Uhr

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Was ändert sich für Praxen? Was sind die nächsten Schritte? Ein erster Überblick.

Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) beschlossen. Die Neuregelungen treten überwiegend am 1. Januar 2027 in Kraft und bringen tiefgreifende Veränderungen für die ambulante Versorgung. In einem aktuellen Anschreiben an alle Vertragsärztinnen und -ärzte sowie alle Psychotherapeutinnen und -therapeuten in Nordrhein erläutert der Vorstand der KV Nordrhein erste Auswirkungen dieser gesetzlichen Vorgaben.

Kopplung der Vergütung an die Grundlohnrate: Die Steigerung der Vergütung für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Leistungen wird an die Einnahmenentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen gebunden. Maßstab dafür ist die durchschnittliche Lohnentwicklung in Deutschland.

Wegfall der TSVG-Vergütung: Die extrabudgetäre Vergütung für Leistungen im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) entfällt vollständig. Erste Hochrechnungen für Nordrhein prognostizieren dadurch jährliche Honorarverluste von bis zu 200 Millionen Euro.

Budgetierung weiterer Leistungen: Bislang extrabudgetäre Bereiche wie ambulante Operationen, Vorsorge, Pflegeheim- und Palliativversorgung sowie psychotherapeutische Leistungen werden in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt und mengenmäßig budgetiert.

Degressionsregelungen: Für Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte sind bei Fallzahlsteigerungen Abschläge auf Ausgleichszahlungen der Krankenkassen geplant.

Streichung von Einzelleistungen: Vergütungen für die Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA), Hygienezuschläge, die Organspende-Beratung und Zuschläge für psychotherapeutische Kurzzeittherapien fallen weg.

Die konkrete Umsetzung hängt von den Beschlüssen des Bewertungsausschusses auf Bundesebene ab, die im zweiten Halbjahr 2026 erwartet werden. Darauf aufbauend bereitet die KV Nordrhein die Anpassung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) vor, über den die Vertreterversammlung entscheidet. Die KV Nordrhein wird Sie über ihre medialen Kanäle fortlaufend über alle weiteren Entwicklungen informieren. Im Oktober ist zudem eine Informationsveranstaltung vorgesehen. Bei Fragen hilft Ihnen gerne auch das Serviceteam der KV Nordrhein weiter:

Telefon : +49 221 7763 4444 E-Mail : service@kvno.de

pdf Vorstands-Anschreiben: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und seine Bedeutung für Ihre Praxis (PDF, 144 KB)

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pdf KVNO Praxisinformation | Themen: GKV-Spargesetz, Finanzierungsverhandlungen 2026, Praxis-App “KBV2GO!”, Prävention, KBV-Mittagstalk (PDF, 288 KB)

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