Untere Wasserbehörde Landkreis Gotha erlässt Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern im Landkreis Gotha; Bußgeld bis 50.000 Euro

Landkreis Gotha :: Aktuelles

Service Abfallservice Archiv Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dokumente Behördenwegweiser Fahrerlaubnisbehörde Familie, Senioren und Gesellschaft AGATHE Integrierte Sozialplanung Jugendamt Seniorenarbeit Fachstelle Wohnungsnot PONTIS Fördermöglichkeiten Ehrenamtsförderung Handel und Gewerbe Kultur und Sport Medizin Soziales und Jugend Geoportal Gesundheitspass Kfz-Zulassung Gewerbe Medienzentrum Ausleihe Öffnungszeiten Benutzerordnung und Gebühren Planetarium Schulbibliotheken Selbsthilfe-Kontaktstelle Smartphone-Apps Login

Logout Unterlagen Feuerwehren LK Gotha Freitag ab eins

Familie, Senioren und Gesellschaft AGATHE Integrierte Sozialplanung Jugendamt Seniorenarbeit Fachstelle Wohnungsnot PONTIS

Fördermöglichkeiten Ehrenamtsförderung Handel und Gewerbe Kultur und Sport Medizin Soziales und Jugend

Medienzentrum Ausleihe Öffnungszeiten Benutzerordnung und Gebühren Planetarium Schulbibliotheken

Logout Unterlagen Feuerwehren LK Gotha

Region Wissenswertes Städte & Gemeinden Übersicht Städte- und Gemeindeverwaltungen Übersicht VG Bildung Grundschulen Regelschulen Thüringer Gemeinschaftsschulen Gymnasien Berufsschulen Förderzentren Kreisvolkshochschule Gotha Kreismusikschule “Louis Spohr” Kultur Sehenswürdigkeiten Museen Kirchen Wirtschaftsstandort Thüringer Bogen Gewerbegebiete Kooperation Erfurter Kreuz Freie Stellen für Fachkräfte Geschichte 100 Jahre Landkreis Wappen Tourismus Sport Bäder und Sportstätten Verbände

Städte & Gemeinden Übersicht Städte- und Gemeindeverwaltungen Übersicht VG

Bildung Grundschulen Regelschulen Thüringer Gemeinschaftsschulen Gymnasien Berufsschulen Förderzentren Kreisvolkshochschule Gotha Kreismusikschule “Louis Spohr”

Wirtschaftsstandort Thüringer Bogen Gewerbegebiete Kooperation Erfurter Kreuz Freie Stellen für Fachkräfte

Geschichte 100 Jahre Landkreis Wappen

Sport Bäder und Sportstätten Verbände

Politik & Verwaltung Landrat 1. Beigeordnete 2. Beigeordneter Kreistag Ratsinformationssystem Servicezeiten des Landratsamts Außenstellen Ämterübersicht Zuständigkeiten des Landratsamts Struktur des Landratsamts Kreisrecht Beteiligungen Leitbild

Landrat 1. Beigeordnete 2. Beigeordneter

Aktuelles Amtsblatt Ausbildungsbörse Ausschreibungen Baustellen Bekanntmachungen Immissionsschutz Trichinenuntersuchungen Gewässerschauen Radverkehr Stadtradeln 2026 Hausarztinitiative Klima News Podcast Preise des Landkreises Schulnetzplanung Wahlen

Landratsamt Gotha 18.-März-Straße 50 99867 Gotha

Telefon: 03621 214-0 Telefax: 03621 214-283

Hohe Temperaturen, nur vereinzelt Starkregen – die aktuellen Wetterverhältnisse sorgen für niedrige Wasserstände in Gewässern im Landkreis. Deshalb erlässt die untere Wasserbehörde zum 31. Juli 2026 per Allgemeinverfügung ein Wasserentnahmeverbot.

Verboten ist es, Wasser mittels Pumpvorrichtung aus oberirdischen Gewässern (also Bächen, Flüssen, Seen und Teichen) zu entnehmen. Auch bereits erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse und Nutzungsgenehmigungen werden für die Dauer des Verbots widerrufen. Lediglich landwirtschaftlich oder gewerblich gärtnerisch genutzte Flächen und Sportanlagen (z. B. Rasen- oder Tennisplätze), denen eine wasserrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, dürfen in den Abend- und Nachtstunden (20 bis 6 Uhr) bei Einhaltung erlaubter Entnahmemengen bewässert werden. Weiterhin erlaubt ist es, mit Handgefäßen Wasser zu schöpfen. Auch Wasserentnahmen zur Versorgung von Tieren (§ 25 ThürWG) und zur öffentlichen Trinkwasserversorgung sind weiterhin möglich.

Die untere Wasserbehörde wird vermehrt Kontrollen durchführen. Zuwiderhandlungen gegen die Allgemeinverfügung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das Verbot gilt bis auf Widerruf.

Ausschlaggebend für das Entnahmeverbot waren die aktuell niedrigen Abflussmengen an mehreren Messpunkten des Freistaats Thüringen an den Flüssen Apfelstädt, Leina, Hörsel, Nesse und Emse.

Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt vom 30. Juli bekanntgemacht und ist dann auch online unter www.landkreis-gotha.de

Service Abfallservice Archiv Ärztlicher Bereitschaftsdienst Dokumente Fahrerlaubnisbehörde Familie, Senioren und Gesellschaft Fördermöglichkeiten Geoportal Gesundheitspass Kfz-Zulassung Gewerbe Medienzentrum Selbsthilfe-Kontaktstelle Smartphone-Apps Login

Region Wissenswertes Städte & Gemeinden Bildung Kultur Wirtschaftsstandort Geschichte Tourismus Sport

Politik & Verwaltung Landrat Kreistag Servicezeiten des Landratsamts Ämterübersicht Zuständigkeiten des Landratsamts Struktur des Landratsamts Kreisrecht Beteiligungen Leitbild

Aktuelles Amtsblatt Ausbildungsbörse Ausschreibungen Baustellen Bekanntmachungen Radverkehr Hausarztinitiative Klima News Podcast Preise des Landkreises Schulnetzplanung Wahlen

Letzte Änderung der Seite:21.11.23, 14:38 Uhr

­­© Landratsamt Gotha 2021 • Alle Rechte vorbehalten

| Design | Programmierung MediaOnline GmbH |