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title: "Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Einrichtungen melden geschützte Arten in Thüringen via MelBA-online; digitale Meldeprozesse, Anträge online möglich"
sdDatePublished: "2026-07-28T13:37:00Z"
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Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Einrichtungen melden geschützte Arten in Thüringen via MelBA-online; digitale Meldeprozesse, Anträge online möglich

Mehr Artenschutz und weniger Bürokratie

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Mehr Artenschutz und weniger Bürokratie

Online-Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) ist in Thüringen am Start

Wer eine geschützte Art wie etwa ein Chamäleon, eine griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei hält oder die Haltung beendet, muss dies der unteren Naturschutzbehörde melden. Eine Genehmigung in Form einer EU-Bescheinigung wird für den Kauf oder Verkauf von vielen streng geschützten Tier- und Pflanzenarten des Anhangs A der EU-Artenschutzgrundverordnung benötigt. Dies gilt auch für Teile (Felle, Häute, Rohelfenbein, usw.) von und Erzeugnissen aus diesen Arten. Bislang mussten dazu zahlreiche Formulare eingereicht werden. Dies kann nun über MelBA-online digital geschehen.

Kostenlos und ohne Softwareinstallation können sich Bürgerinnen und Bürger, Vereine und andere Einrichtungen im Portal registrieren und beispielsweise digital mitteilen, welche und wie viele Exemplare der geschützten Art sie halten oder abgegeben haben, wann der Papagei Nachwuchs bekommen hat oder die Schildkröte umzieht. Die Meldungen sind wie bisher verpflichtend, werden durch MelBA-online aber vereinfacht. In der übersichtlichen Benutzeroberfläche können für jedes Tier alle Meldeangaben eingetragen und Herkunftsbelege zugeordnet werden.

Darüber hinaus ist der eigene gemeldete Bestand jederzeit abrufbar. Auch können Anträge auf Genehmigungen für den Verkauf geschützter Arten über MelBA-online eingereicht werden. Bei angemeldeten Tieren und nach Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sogar mit wenigen Mausklicks.

Für die Verwaltung ergibt sich ein besserer Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtert es den Behörden, den Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus internationalen Abkommen zum Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten, wie z. B. dem Washingtoner Arten-schutzabkommen, ergeben.

Mit MelBA-online wird somit ein weiterer Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge geleistet. Die Möglichkeit zur Einreichung von Tierbestandsanzeigen und Antragsunterlagen per Post oder E-Mail bleibt aber weiterhin bestehen.

Eine „Anleitung für MelBA-online“ ist direkt im Programm zu finden. Weitere Fragen können an die zuständige untere Naturschutzbehörde des Landkreises Gotha gerichtet werden.

Externer Zugang zu MelBA-online Thüringen:

Kontakt: Landratsamt Gotha Untere Naturschutzbehörde Tel.: 03621 214 193 E-Mail: Umwelt@kreis-gth.de

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