SPD-Fraktion fordert gebührenfreies letztes Kindergartenjahr 2027 in Baden-Württemberg; Kosten erst nach Klärung der Eckdaten abschätzbar
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Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus Verpflichtendes gebührenfreies letztes Kindergartenjahr Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- mit welchen Ansätzen sie das gebührenfreie Kindergartenjahr für das Jahr 2027 im Staatshaushaltsplan aufzustellen plant;
- wie hoch die Kosten für das gebührenfreie Kindergartenjahr insgesamt voraus sichtlich sein werden;
- welche Parameter wie Personal, Ausstattung, Infrastruktur usw. sie zur Berech nung der Kosten für das gebührenfreie Kindergartenjahr ansetzt und wie sich das auf die Träger der Kindergärten auswirkt;
- welche Mittel zur Finanzierung des gebührenfreien Kindergartenjahrs herange zogen werden sollen (bei eventuellen Umschichtungen bitte unter Nennung der entsprechenden Titel im Staatshaushaltsplan);
- ob die Aussage des Finanzministers korrekt ist, wonach die Einführung des gebührenfreien Kindergartenjahrs für die Landesregierung das Vorhaben mit höchster Priorität im Bildungsbereich ist;
- wie viele Familien nach ihrer Auffassung vom gebührenfreien Kindergartenjahr profitieren werden;
- welche Schritte vor der Einführung des verpflichtenden gebührenfreien letzten Kindergartenjahrs zu welchem Zeitpunkt geplant sind;
- welche Erkenntnisse sie sich von einem „Runden Tisch“ zum gebührenfreien Kindergartenjahr erhofft;
- wer zum unter Ziffer 8 genannten „Runden Tisch“ eingeladen wird; Eingegangen: 25.6.2026 / Ausgegeben: 27.7.2026 Drucksache 18 / 161 25.6.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 161 2 10. inwiefern der unter Ziffer 8 genannte „Runde Tisch“ die Einführung des gebüh renfreien Kindergartenjahrs verzögert; 11. zu welchem Zeitpunkt das verpflichtende gebührenfreie letzte Kindergarten jahr eingeführt werden soll; 12. wie das verpflichtende gebührenfreie letzte Kindergartenjahr pädagogisch aus gestaltet werden soll (unter Darstellung des Betreuungsschlüssels, des Curricu lums und der Einbeziehung des Programms „Sprachfit“); 13. welche weiteren finanziellen Entlastungen sie für Familien mit Kindern im Kita- und Kindergartenalter bzw. im Schulalter plant. 25.6.2026 Binder, Dr. Kliche-Behnke, Steinhülb-Joos und Fraktion Begründung Laut dem Koalitionsvertrag, dem in der Presse vorgestellten „100-Tage-Plan“ des Kultusministers Andreas Jung und Äußerungen des Ministerpräsidenten Cem Öz demir bei der Landespressekonferenz am 19. Mai ist das wichtigste bildungspoli tische Vorhaben der Landesregierung die Einführung des verbindlichen gebühren freien letzten Kindergartenjahrs. Bisher sind jedoch weder die Kosten noch Details zur Umsetzung – abgesehen von einem „Runden Tisch“ – bekannt. Mit diesem Antrag sollen neben diesen offenen Punkten angesichts steigender Kita- und Kindergartengebühren auch geklärt werden, ab wann Familien in Baden- Württemberg mit der finanziellen Entlastung rechnen können. Stellungnahme Mit Schreiben vom 21. Juli 2026 Nr. KMZ-0141.5-26/25/4 nimmt das Ministerium für Kultus im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Ministerium für Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung: Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten,
- mit welchen Ansätzen sie das gebührenfreie Kindergartenjahr für das Jahr 2027 im Staatshaushaltsplan aufzustellen plant;
- wie hoch die Kosten für das gebührenfreie Kindergartenjahr insgesamt voraus sichtlich sein werden;
- welche Parameter wie Personal, Ausstattung, Infrastruktur usw. sie zur Berech nung der Kosten für das gebührenfreie Kindergartenjahr ansetzt und wie sich das auf die Träger auswirkt;
- welche Mittel zur Finanzierung des gebührenfreien Kindergartenjahres heran gezogen werden sollen (bei eventuellen Umschichtungen bitte unter Nennung der entsprechenden Titel im Staatshaushaltsplans); Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant wortet.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 161 3 Die genauen Kosten für ein verpflichtendes und kostenfreies letztes Kindergarten jahr hängen maßgeblich von der konkreten organisatorischen und konzeptionellen Ausgestaltung sowie vom Personalaufwand für die Betreuungszeiten und den Qua litätsstandards ab. Erst nach Klärung dieser Eckdaten können Kosten seriös bezif fert und entsprechende Mittel im Staatshaushaltsplan veranschlagt werden. Zudem können weitere Faktoren, wie beispielsweise die Geburtenrate, die Gesamtkosten des Vorhabens beeinflussen. 5. ob die Aussage des Finanzministers korrekt ist, wonach die Einführung des gebührenfreien Kindergartenjahrs für die Landesregierung das Vorhaben mit höchster Priorität im Bildungsbereich ist; 7. welche Schritte vor der Einführung des verpflichtenden gebührenfreien letzten Kindergartenjahres zu welchem Zeitpunkt geplant sind; 8. welche Erkenntnisse sie sich von einem „Runden Tisch“ zum gebührenfreien Kindergartenjahr erhofft; 9. wer zum unter Ziffer 8 genannten „Runden Tisch“ eingeladen wird; 10. inwiefern der unter Ziffer 8 genannte „Runde Tisch“ die Einführung des ge bührenfreien Kindergartenjahres verzögert; 11. zu welchem Zeitpunkt das verpflichtend gebührenfreie letzte Kindergartenjahr eingeführt werden soll; 12. wie das verpflichtende gebührenfreie letzte Kindergartenjahr pädagogisch aus gestaltet werden soll (unter Darstellung des Betreuungsschlüssels, des Curri culums und der Einbeziehung des Programms „SprachFit“); Die Fragen 5 sowie 7 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemein sam beantwortet. Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein „verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr“ einzuführen, und mes sen diesem Vorhaben große Bedeutung bei. Im Vorfeld der Einführung soll in ei nem dialogischen Prozess unter Einbindung der Kommunalen Landesverbände, der Träger, der Praxis und der Wissenschaft ein Gesamtkonzept erarbeitet werden. Das Verfahren startet mit der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches noch vor der Sommerpause 2026. Den Ergebnissen dieses offenen und dialogisch ange legten Beteiligungsprozesses kann nicht vorweggegriffen werden. Ausgehend von den Beratungen des Runden Tisches wird eine passende Zeitschiene für ein gut abgestimmtes Umsetzungsszenario entwickelt werden. 6. wie viele Familien nach ihrer Auffassung vom gebührenfreien letzten Kinder gartenjahrs profitieren werden; Die untenstehende Tabelle zeigt nach Angaben des Mikrozensus 2025 die Gesamt zahl der Familien in Baden-Württemberg mit Kindern im Alter von 5 bis 7 Jahren und wie viele davon ein Betreuungsangebot nutzen. Mindestens ein Kind im Alter von … Insgesamt Kinderbetreuung in Kindertagesstätte/ Kindergarten/Kinderkrippe1) in 1 000 in 1 000 5 Jahren 111 96 6 Jahren 116 77 davon mit Geburtstag bis 30.06. 59 44 davon mit Geburtstag ab 01.07. 57 33 7 Jahren 110 19
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Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 161 4 Dabei ist zu beachten, dass sich die Werte in der Tabelle nicht einfach zusam menrechnen lassen, da Familien mit mehreren Kindern in verschiedene Kategorien fallen und somit doppelt gezählt würden. Zudem hat das Statistische Landesamt Baden-Württemberg auf Basis des Mikrozensus 2025 die 6-Jährigen nach dem Einschulungsstichtag aufgeteilt, da der Geburtstag über die Schulpflicht entschei det und damit ausschlaggebend für die Zahl der Familien mit Kindern im letzten Kindergartenjahr ist. 3. welche weiteren finanziellen Entlastungen sie für Familien im Kita- und Kinder gartenalter bzw. im Schulalter plant. Das Kultusministerium plant aktuell keine weiteren finanziellen Entlastungen für Familien mit Kindern im Kita-, Kindergarten- oder Schulalter. Jung Minister für Kultus