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title: "SPD-Fraktion fordert gebührenfreies letztes Kindergartenjahr 2027 in Baden-Württemberg; Kosten erst nach Klärung der Eckdaten abschätzbar"
sdDatePublished: "2026-07-28T07:09:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/641590/e2a7673e3e03913cd2174f18f70dce17/18_0161_D.pdf"
topics:
  - name: "education policy"
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  - "Baden-Württemberg"
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SPD-Fraktion fordert gebührenfreies letztes Kindergartenjahr 2027 in Baden-Württemberg; Kosten erst nach Klärung der Eckdaten abschätzbar

Drucksache 18 / 161

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
1
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Antrag
der Fraktion der SPD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Kultus
Verpflichtendes gebührenfreies letztes Kindergartenjahr
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	mit welchen Ansätzen sie das gebührenfreie Kindergartenjahr für das Jahr 2027
im Staatshaushaltsplan aufzustellen plant;
2.	wie hoch die Kosten für das gebührenfreie Kindergartenjahr insgesamt voraus­
sichtlich sein werden;
3.	welche Parameter wie Personal, Ausstattung, Infrastruktur usw. sie zur Berech­
nung der Kosten für das gebührenfreie Kindergartenjahr ansetzt und wie sich
das auf die Träger der Kindergärten auswirkt;
4.	welche Mittel zur Finanzierung des gebührenfreien Kindergartenjahrs herange­
zogen werden sollen (bei eventuellen Umschichtungen bitte unter Nennung der
entsprechenden Titel im Staatshaushaltsplan);
5.	ob die Aussage des Finanzministers korrekt ist, wonach die Einführung des
gebührenfreien Kindergartenjahrs für die Landesregierung das Vorhaben mit
höchster Priorität im Bildungsbereich ist;
6. wie viele Familien nach ihrer Auffassung vom gebührenfreien Kindergartenjahr
profitieren werden;
7. welche Schritte vor der Einführung des verpflichtenden gebührenfreien letzten
Kindergartenjahrs zu welchem Zeitpunkt geplant sind;
8.	welche Erkenntnisse sie sich von einem „Runden Tisch“ zum gebührenfreien
Kindergartenjahr erhofft;
9. wer zum unter Ziffer 8 genannten „Runden Tisch“ eingeladen wird;
Eingegangen: 25.6.2026 / Ausgegeben: 27.7.2026
Drucksache 18 / 161
25.6.2026

Landtag von Baden-Württemberg
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10. inwiefern der unter Ziffer 8 genannte „Runde Tisch“ die Einführung des gebüh­
renfreien Kindergartenjahrs verzögert;
11. zu welchem Zeitpunkt das verpflichtende gebührenfreie letzte Kindergarten­
jahr eingeführt werden soll;
12. wie das verpflichtende gebührenfreie letzte Kindergartenjahr pädagogisch aus­
gestaltet werden soll (unter Darstellung des Betreuungsschlüssels, des Curricu­
lums und der Einbeziehung des Programms „Sprachfit“);
13. welche weiteren finanziellen Entlastungen sie für Familien mit Kindern im
Kita- und Kindergartenalter bzw. im Schulalter plant.
25.6.2026
Binder, Dr. Kliche-Behnke, Steinhülb-Joos
und Fraktion
Begründung
Laut dem Koalitionsvertrag, dem in der Presse vorgestellten „100-Tage-Plan“ des
Kultusministers Andreas Jung und Äußerungen des Ministerpräsidenten Cem Öz­
demir bei der Landespressekonferenz am 19. Mai ist das wichtigste bildungspoli­
tische Vorhaben der Landesregierung die Einführung des verbindlichen gebühren­
freien letzten Kindergartenjahrs. Bisher sind jedoch weder die Kosten noch Details
zur Umsetzung – abgesehen von einem „Runden Tisch“ – bekannt.
Mit diesem Antrag sollen neben diesen offenen Punkten angesichts steigender
Kita- und Kindergartengebühren auch geklärt werden, ab wann Familien in Baden-
Württemberg mit der finanziellen Entlastung rechnen können.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 21. Juli 2026 Nr. KMZ-0141.5-26/25/4 nimmt das Ministerium
für Kultus im Einvernehmen mit dem Staatsministerium und dem Ministerium für
Finanzen zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	mit welchen Ansätzen sie das gebührenfreie Kindergartenjahr für das Jahr 2027
im Staatshaushaltsplan aufzustellen plant;
2.	wie hoch die Kosten für das gebührenfreie Kindergartenjahr insgesamt voraus­
sichtlich sein werden;
3.	welche Parameter wie Personal, Ausstattung, Infrastruktur usw. sie zur Berech­
nung der Kosten für das gebührenfreie Kindergartenjahr ansetzt und wie sich
das auf die Träger auswirkt;
4.	welche Mittel zur Finanzierung des gebührenfreien Kindergartenjahres heran­
gezogen werden sollen (bei eventuellen Umschichtungen bitte unter Nennung
der entsprechenden Titel im Staatshaushaltsplans);
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant­
wortet.

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Die genauen Kosten für ein verpflichtendes und kostenfreies letztes Kindergarten­
jahr hängen maßgeblich von der konkreten organisatorischen und konzeptionellen
Ausgestaltung sowie vom Personalaufwand für die Betreuungszeiten und den Qua­
litätsstandards ab. Erst nach Klärung dieser Eckdaten können Kosten seriös bezif­
fert und entsprechende Mittel im Staatshaushaltsplan veranschlagt werden. Zudem
können weitere Faktoren, wie beispielsweise die Geburtenrate, die Gesamtkosten
des Vorhabens beeinflussen.
  5. ob die Aussage des Finanzministers korrekt ist, wonach die Einführung des
gebührenfreien Kindergartenjahrs für die Landesregierung das Vorhaben mit
höchster Priorität im Bildungsbereich ist;
  7. welche Schritte vor der Einführung des verpflichtenden gebührenfreien letzten
Kindergartenjahres zu welchem Zeitpunkt geplant sind;
  8. welche Erkenntnisse sie sich von einem „Runden Tisch“ zum gebührenfreien
Kindergartenjahr erhofft;
  9. wer zum unter Ziffer 8 genannten „Runden Tisch“ eingeladen wird;
10. inwiefern der unter Ziffer 8 genannte „Runde Tisch“ die Einführung des ge­
bührenfreien Kindergartenjahres verzögert;
11. zu welchem Zeitpunkt das verpflichtend gebührenfreie letzte Kindergartenjahr
eingeführt werden soll;
12. wie das verpflichtende gebührenfreie letzte Kindergartenjahr pädagogisch aus­
gestaltet werden soll (unter Darstellung des Betreuungsschlüssels, des Curri­
culums und der Einbeziehung des Programms „SprachFit“);
Die Fragen 5 sowie 7 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemein­
sam beantwortet.
Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, ein
„verbindliches und kostenfreies letztes Kindergartenjahr“ einzuführen, und mes­
sen diesem Vorhaben große Bedeutung bei. Im Vorfeld der Einführung soll in ei­
nem dialogischen Prozess unter Einbindung der Kommunalen Landesverbände,
der Träger, der Praxis und der Wissenschaft ein Gesamtkonzept erarbeitet werden.
Das Verfahren startet mit der konstituierenden Sitzung des Runden Tisches noch
vor der Sommerpause 2026. Den Ergebnissen dieses offenen und dialogisch ange­
legten Beteiligungsprozesses kann nicht vorweggegriffen werden. Ausgehend von
den Beratungen des Runden Tisches wird eine passende Zeitschiene für ein gut
abgestimmtes Umsetzungsszenario entwickelt werden.
  6. wie viele Familien nach ihrer Auffassung vom gebührenfreien letzten Kinder­
gartenjahrs profitieren werden;
Die untenstehende Tabelle zeigt nach Angaben des Mikrozensus 2025 die Gesamt­
zahl der Familien in Baden-Württemberg mit Kindern im Alter von 5 bis 7 Jahren
und wie viele davon ein Betreuungsangebot nutzen.
Mindestens ein Kind im Alter
von …
Insgesamt
Kinderbetreuung in Kindertagesstätte/
Kindergarten/Kinderkrippe1)
in 1 000
in 1 000
5 Jahren
111
96
6 Jahren
116
77
   davon mit Geburtstag bis 30.06.
59
44
   davon mit Geburtstag ab 01.07.
57
33
7 Jahren
110
19
1) Besuch innerhalb der letzten 12 Monate

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Dabei ist zu beachten, dass sich die Werte in der Tabelle nicht einfach zusam­
menrechnen lassen, da Familien mit mehreren Kindern in verschiedene Kategorien
fallen und somit doppelt gezählt würden. Zudem hat das Statistische Landesamt
Baden-Württemberg auf Basis des Mikrozensus 2025 die 6-Jährigen nach dem
Einschulungsstichtag aufgeteilt, da der Geburtstag über die Schulpflicht entschei­
det und damit ausschlaggebend für die Zahl der Familien mit Kindern im letzten
Kindergartenjahr ist.
3.	welche weiteren finanziellen Entlastungen sie für Familien im Kita- und Kinder­
gartenalter bzw. im Schulalter plant.
Das Kultusministerium plant aktuell keine weiteren finanziellen Entlastungen für
Familien mit Kindern im Kita-, Kindergarten- oder Schulalter.
Jung
Minister für Kultus