Ministerium des Inneren BW beantwortet Kleine Anfrage zu Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis; Keine Polizeiinspektionen; Reviere als Äquivalent
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Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode 1 Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“. Kleine Anfrage des Abg. Christian Schäfer AfD und Antwort des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Europa Zustand der Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:
- In welchem baulichen Zustand befinden sich die Dienstgebäude der Polizeiins pektionen im Rhein-Neckar-Kreis?
- Wie hoch ist der Sanierungsbedarf bei den Liegenschaften der Polizeiinspektio nen im Rhein-Neckar-Kreis?
- In welchem Umfang sind die Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis mit einsatztauglichen Dienstfahrzeugen ausgestattet?
- Wie viele Planstellen bei den Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis sind derzeit unbesetzt?
- Inwiefern bestehen Engpässe bei der personellen Ausstattung der Polizeiinspek tionen im Rhein-Neckar-Kreis (bitte nach Dienststelle aufstellen)?
- Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Modernisierung der tech nischen Ausstattung der Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis (bitte nach Dienststelle aufstellen)?
- Wie viele Überstunden haben die Beamten der Polizeiinspektionen im Rhein- Neckar-Kreis im Durchschnitt der letzten drei Jahre geleistet (bitte nach Dienst stelle aufstellen)?
- In welchem Umfang verfügen die Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis über funktionsfähige Informationstechnik und Einsatzleitstellen (bitte nach Dienststelle aufstellen)? Eingegangen: 26.6.2026 / Ausgegeben: 27.7.2026 Drucksache 18 / 165 26.6.2026
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 165 2 9. Welche Investitionen sind für die Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis in den kommenden Haushaltsjahren vorgesehen (bitte nach Dienststelle aufstel len)? 26.6.2026 Christian Schäfer AfD Begründung Der bauliche Zustand der Dienstgebäude, die technische Ausrüstung und die per sonelle Besetzung der Inspektionen spielen eine entscheidende Rolle für die innere Sicherheit in der Region. Deshalb stelle ich diese Kleine Anfrage. Sie soll die tat sächliche Lage im Jahr 2026 aufzeigen und der Landesregierung konkrete Fragen zur Einschätzung der Situation stellen. Antwort Mit Schreiben vom 21. Juli 2026 Nr. IM3-0141.5-726/5 beantwortet das Ministeri um des Inneren, für Digitalisierung und Europa im Einvernehmen mit dem Minis terium für Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Bezugnehmend auf die Innerdienstliche Anordnung des Innenministerium-Lan despolizeipräsidiums über die Organisation des Polizeivollzugsdienstes des Lan des Baden-Württemberg gibt es keine Polizeiinspektionen im Sinne der Anfrage. Grundsätzlich können unter „Polizeiinspektionen“ als Äquivalent aus anderen Ländern zu den Polizeirevieren alle Polizeireviere des Rhein-Neckar-Kreises (ohne die kreisfreien Städte Mannheim und Heidelberg) subsumiert und die Kleine Anfrage auf dieser Grundlage beantwortet werden.
- In welchem baulichen Zustand befinden sich die Dienstgebäude der Polizeiins pektionen im Rhein-Neckar-Kreis?
- Wie hoch ist der Sanierungsbedarf bei den Liegenschaften der Polizeiinspektio nen im Rhein-Neckar-Kreis? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant wortet: Die Zuständigkeit für das Immobilienmanagement für die Landesbehörden sowie deren Unterbringung liegt beim Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Würt temberg unter der Fachaufsicht des Ministeriums für Finanzen. Die Polizei tritt jeweils als Nutzerin der Immobilie auf. Die Liegenschaften der Polizeireviere in Eberbach, Neckargemünd, Sinsheim und Weinheim befinden sich in einem guten Allgemeinzustand. Im Rahmen des übli chen Bauunterhalts sind Arbeiten von insgesamt rund 550 000 Euro vorgesehen. Beim Polizeirevier Hockenheim ist der Sanitär- und Umkleidebereich für rund 500 000 Euro zu sanieren. Bei den Liegenschaften der Polizeireviere in Ladenburg, Schwetzingen und Wies loch besteht ein erhöhter baulich-technischer Sanierungsbedarf. Dieser wird insge samt auf einen unteren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 165 3 3. In welchem Umfang sind die Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis mit einsatztauglichen Dienstfahrzeugen ausgestattet? Die Polizeireviere im Rhein-Neckar-Kreis sind mit insgesamt 83 einsatztauglichen Dienstfahrzeugen ausreichend ausgestattet. 4. Wie viele Planstellen bei den Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis sind derzeit unbesetzt? 5. Inwiefern bestehen Engpässe bei der personellen Ausstattung der Polizeiinspek tionen im Rhein-Neckar-Kreis (bitte nach Dienststelle aufstellen)? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beant wortet. Bei der Polizei Baden-Württemberg werden im Bereich des Polizeivollzugsdiens tes Stellen und Personal durch das Innenministerium-Landespolizeipräsidium (IM- LPP) zunächst zentral bis auf Ebene der Polizeidienststellen und Einrichtungen für den Polizeivollzugsdienst (DuE) zugeteilt, hier: das Polizeipräsidium Mannheim (PP MA). Die weitere Zuweisung zu einzelnen Organisationseinheiten des nachge ordneten Bereiches, beispielsweise den Polizeirevieren, erfolgt in dortiger Zustän digkeit grundsätzlich lage- sowie bedarfsorientiert. Die kontinuierlich hohen Einstellungszahlen der vergangenen Jahre im Rahmen der Einstellungsoffensive haben bereits im Jahr 2023 dazu geführt, dass planerisch sämtliche in der Landespolizei ausgebrachten Planstellen für den Polizeivollzugs dienst (PVD) besetzt waren. Vor diesem Hintergrund hat der Landtag als Haus haltsgesetzgeber im Rahmen der Doppelhaushalte 2023/2024 sowie 2025/2026 die Etatisierung von insgesamt 950 neuen zusätzlichen Planstellen im PVD zur Übernahme der fertig ausgebildeten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten be schlossen. Hierbei ist anzumerken, dass unterjährige Schwankungen in der Stellenauslastung in einem dynamischen und großen Personalkörper, wie dem der Landespolizei Baden-Württemberg, unvermeidbar sind. Daten zur Stellenbesetzung nachgeordneter Organisationseinheiten der DuE, wie beispielsweise den Polizeirevieren, werden durch das IM-LPP statistisch gleich wohl nicht erfasst. Die personelle Ausstattung der polizeilichen Organisationseinheiten im Rhein-Ne ckar-Kreis ist mit dem zugewiesenen Personal auskömmlich. Das PP MA gewähr leistet durch einen lage- sowie bedarfsorientierten Personaleinsatz auch bei etwai gen temporären personellen Engpässen zuverlässig die polizeiliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger. 6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Modernisierung der tech nischen Ausstattung der Polizeiinspektionen im Rhein-Neckar-Kreis (bitte nach Dienststelle aufstellen)? Die technische Ausstattung der Polizei Baden-Württemberg wird regelmäßig erneuert oder auch bedarfsorientiert erweitert. Dieses Vorgehen garantiert eine zeitgemäße Ausstattung und einen dauerhaft hohen Standard der Schutz- und Einsatzausstattung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Um dies adäquat gewährleisten zu können, erfolgen kontinuierlich jährliche Beschaffungen für Schutz- und Einsatzausstattung aus zentralen Finanzmitteln mit einem Investiti onsvolumen im zweistelligen Millionenbereich. Für die landesweite IT-Ausstat tung werden jährlich zudem Finanzmittel im dreistelligen Millionenbereich und für den Fuhrpark im zweistelligen Millionenbereich aufgewendet.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 165 4 Im Rahmen dieser Beschaffungsmaßnahmen werden maßgeblich die operative Ba sis der Polizei Baden-Württemberg und insbesondere auch die Polizeireviere mit moderner und leistungsstarker Einsatztechnik ausgestattet, um eine bestmögliche Aufgabenerfüllung gewährleisten zu können. Eine dezidierte Ausweisung der verwendeten Finanzmittel für die Ausstattung ein zelner Reviere ist nicht vorhanden. So erfolgten u. a. im vergangenen Jahr 2025 Beschaffungsmaßnahmen zur Erneue rung und Stärkung der Schutz- und Einsatzausstattung der operativen Einsatzkräfte in Höhe von ca. 3,5 Mio. Euro, wie beispielsweise mit der landesweiten Einfüh rung einer leistungsstarken Taschenlampe, der Beschaffung von Gehörschutzkom ponenten, sowie dem Nachersatz diverser ballistischer Schutzausstattung für die regionalen Polizeipräsidien. Des Weiteren erfolgte beispielsweise im Jahr 2025 eine Erneuerung und Verbesse rung der Schutz- und Einsatzausstattung der Alarmhundertschaften der regionalen Polizeipräsidien im Wert von ca. 1,6 Mio. Euro, beispielsweise durch die Beschaf fung von Körperschutzausstattung, Einsatzhelmen, Schilden sowie Video- und Ka meratechnik. Die Polizei Baden-Württemberg ist – auch mit Blick auf andere Länder – in der Gesamtschau sehr gut ausgestattet. Nichtsdestotrotz wird das einsatztaktische Vor gehen im Einzelfall sowie die zur Verfügung stehenden Führungs- und Einsatzmit tel kontinuierlich überprüft und diese ggf. an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst. 7. Wie viele Überstunden haben die Beamten der Polizeiinspektionen im Rhein- Neckar-Kreis im Durchschnitt der letzten drei Jahre geleistet (bitte nach Dienst stelle aufstellen)? Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Europa erhebt ausschließlich angeordnete bzw. genehmigte Mehrarbeit im Sinne von § 67 Absatz 3 Landes beamtengesetz bezogen auf den Polizeivollzugsdienst. Sonstige Überstunden, die beispielsweise im Rahmen der Flexibilisierungsmöglichkeiten in der gleitenden und feststehenden Arbeitszeit entstehen, werden für statistische Auswertungen nicht herangezogen. Eine Betrachtung der durchschnittlichen Mehrarbeitsbelastung ist aufgrund der unterjährig teils schwankenden tatsächlichen Personalstärken nur anhand der zu gewiesenen Haushaltsstellen je DuE im Verhältnis zum jeweiligen Mehrarbeitsbe stand möglich (sogenannte Mehrarbeitsquote). Nicht zuletzt aufgrund unterjähriger Schwankungen in Bezug auf angefallene, abgebaute bzw. vergütete Mehrarbeits stunden sowie personelle Zu- und Wegversetzungen lassen sich belastbare Aus sagen zudem regelmäßig nur bei Betrachtung abgeschlossener Jahreszeiträume ableiten. Einer Auswertung der Mehrarbeitsquote bis auf Ebene einzelner Organisationsein heiten stehen neben der zugrundeliegenden Erhebungssystematik u. a. temporäre beamtenrechtliche Abordnungen zu anderen DuE sowie interne Umsetzungen ent gegen. Eine entsprechende Darstellung wäre mit deutlicher Unschärfe verbunden. Unter Berücksichtigung einer ebenfalls sehr eingeschränkten Aussagekraft kann der Durchschnittswert des Mehrarbeitsbestand der letzten drei Jahre (2023 bis 2025) bei den dargestellten Organisationseinheiten als Orientierungswert heran gezogen und der nachfolgenden tabellarischen Aufstellung entnommen werden.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 165 5 Mehrarbeitsbestand in Stunden (Angaben gerundet) Organisationseinheit Durchschnitt der letzten drei Jahre (2023 bis 2025) Polizeirevier Eberbach 1 200 Polizeirevier Hockenheim 2 300 Polizeirevier Ladenburg 2 200 Polizeirevier Neckargemünd 1 400 Polizeirevier Sinsheim 3 300 Polizeirevier Schwetzingen 3 000 Polizeirevier Weinheim 3 800 Polizeirevier Wiesloch 8 100 Unter Mehrarbeit ist Arbeitszeit zu verstehen, welche über die regelmäßige Arbeitszeit hinausgeht und für deren Anordnung zwingende dienstliche Gründe vorliegen müssen. Zwingende dienstliche Gründe liegen vor, wenn Mehrarbeit zur Erledigung wichtiger, unaufschiebbarer Aufgaben zwingend erforderlich ist (bei spielsweise Maßnahmen im Kontext von Versammlungen und Veranstaltungen, Einsätzen sowie Unterstützungstätigkeiten). Mehrarbeit muss ausdrücklich vom zuständigen Vorgesetzten angeordnet oder nachträglich genehmigt werden. Ob und in welcher Anzahl Mehrarbeitsstunden anfallen, hängt vorrangig vom po lizeilichen Einsatzgeschehen vor Ort ab.