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title: "AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Netto-Null-Flächenverbrauch 2035; Priorisierung ungenutzter PV-Potenziale"
sdDatePublished: "2026-07-28T09:11:00Z"
source: "https://www.landtag-bw.de/resource/blob/640402/4f24343ac6e92d02382fef540082fd41/18_0095_D.pdf"
topics:
  - name: "environment"
    identifier: "medtop:06000000"
locations:
  - "Pforzheim"
  - "Baden-Württemberg"
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AfD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg beantragt Bericht zur Netto-Null-Flächenverbrauch 2035; Priorisierung ungenutzter PV-Potenziale

Drucksache 18 / 95

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 95
12.6.2026
1
Eingegangen: 12.6.2026 / Ausgegeben: 28.7.2026
Antrag
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie die Landesregierung das mehrfach genannte Ziel eines Netto-Null-
Flächenverbrauchs bis zum Jahr 2035 zu erreichen beabsichtigt, obwohl
gleichzeitig in erheblichem Umfang neue Windkraftanlagen und Frei­
flächen-Photovoltaik geplant und genehmigt werden;
2.	welche ungenutzten Potenziale für die Errichtung von Photovoltaikanlagen der
Landesregierung insbesondere auf Autobahn- und Schienenrandstreifen, Super­
markt- und Gewerbeparkplätzen, Industriebrachen sowie auf Haus-, Hallen-
und Scheunendächern bekannt sind (insbesondere die Nennung ungenutzter
Potenziale auf Gebäuden und Flächen im Besitz des Landes ist erwünscht);
3.	welche Maßnahmen die Landesregierung ergreift, um sicherzustellen, dass das
bislang ungenutzte Potenzial für Photovoltaikanlagen auf bereits versiegelten
oder vorbelasteten Flächen, insbesondere auf Autobahn- und Schienenrand­
streifen, Supermarkt- und Gewerbeparkplätzen, Industriebrachen und Haus-,
Scheunen- und Hallendächern sowie auf Liegenschaften des Landes vorrangig
ausgeschöpft wird, bevor weitere landwirtschaftliche Flächen für die Energie­
erzeugung in Anspruch genommen werden;
4.	inwiefern die Landesregierung Interessenkonflikte zwischen landwirtschaft­
lichen Pächtern und Flächeneigentümern vor dem Hintergrund beurteilt, dass
wirtschaftliche Anreize zu einer Verlagerung der Flächennutzung von der land­
wirtschaftlichen Produktion hin zur energetischen Nutzung von Ackerflächen
führen können, und welche Auswirkungen sie hierdurch auf die landwirtschaft­
liche Bewirtschaftung und die Pachtpreisentwicklung erwartet;
Antrag
des Abg. Udo Stein u. a. AfD
und
Stellungnahme
des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen
Verschleiß hochwertiger Ackerböden
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

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  5.	wie die Landesregierung die Einführung eines grundsätzlichen Ausschlusses
von Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf Ackerflächen mit einer Ackerzahl ab
40 (ab Ackerzahl 40 durchschnittlicher landwirtschaftlicher Boden) bewertet,
um ertragreiche landwirtschaftliche Böden vor einer Umnutzung zur Energie­
erzeugung zu schützen;
  6.	wie die Landesregierung eine vorrangige Förderung von Agri-Photovoltaik­
anlagen im Sinne einer Doppelnutzung auf landwirtschaftlichen Flächen bis
zu einer Ackerzahl von 40 bewertet und unter welchen Voraussetzungen sie
den Einsatz von Agri-Photovoltaikanlagen auf Böden mit einer Ackerzahl von
über 40, insbesondere bei Sonderkulturen, für vertretbar hält;
  7.	welche Möglichkeiten die Landesregierung im Bau- und Planungsrecht, in der
Flurbereinigung, der Regionalplanung sowie im Rahmen des § 37c EEG sieht,
um den Flächenverbrauch hochwertiger Ackerböden durch Freiflächen-Photo­
voltaikanlagen wirksam zu begrenzen, in welchem Umfang sie von diesen
Instrumenten bereits Gebrauch macht und ob beziehungsweise inwieweit sie
beabsichtigt, diese künftig verstärkt einzusetzen;
  8.	unter welchen Voraussetzungen die Landesregierung Ausnahmen für Frei­
flächen-Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen mit überdurch­
schnittlicher Bodenqualität zulässt und ob sie eine vollständige Kompensation
durch die Entsiegelung gleichwertiger Böden für erforderlich oder sinnvoll
hält;
  9.	inwiefern eine prozentuale Abnahmepflicht des Solarstroms für Landwirte
sinnvoll ist, die auf ihren Ackern Strom erzeugen, um die Netze zu entlasten
und gezielte Eigennutzung zu fördern;
10.	wie viel Ackerfläche prozentual pro Anlage derzeit von einer durchschnitt­
lichen Freiflächen- bzw. Agri-Photovoltaikanlage versiegelt wird.
11.6.2026
Stein, Eisenhut, Haug, Gerner, Boutakoglou, Grammel AfD
Begründung
Nicht nur die absolute Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe nimmt in Baden-
Württemberg kontinuierlich ab, sondern auch die relativ zur Gesamtfläche ge­
nutzte landwirtschaftliche Fläche: Seit den 1980er Jahren ist ein Rückgang der
gesamten Ackerfläche um etwa zehn Prozent zu konstatieren (Quelle: Statista;
8,9 Prozent von 1980 bis 2022). Gleichzeitig wächst der Flächendruck durch Sied­
lung, Verkehr und Industrie. Hinzu kommen Solarparks: Der Ausbau von Freiflä­
chen-Photovoltaik wird im Zuge der sogenannten Energiewende der Bundesregierung
politisch und finanziell begünstigt.
Ende 2024 waren bundesweit circa 45 000 Hektar mit Freiflächen-Photovoltaik
belegt, davon ein erheblicher Teil auf ehemaligen Ackerflächen. Auch wenn der
prozentuale Anteil an der Gesamtackerfläche aktuell noch gering ist (ca. 0,1 bis
0,3 Prozent), ist die Tendenz steigend. Vor dem Hintergrund der Ausbauziele der
Bundesregierung von 215 Gigawatt Photovoltaik bis 2030 droht eine weitere sig­
nifikante Konkurrenz zur heimischen Nahrungsmittelproduktion. Insofern stellen
sich Fragen zu einer potenziellen Gefährdung der Ernährungssicherheit und zum
Erhalt der heimischen Landwirtschaft.
Fruchtbare Ackerböden sind keine beliebig vermehrbare Ressource. Einmal ver­
siegelt oder bebaut, verlieren ökologisch wertvolle Böden oftmals dauerhaft ihre

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zentralen Funktionen als Wasserspeicher, Wasserfilter und Lebensraum. Gleich­
zeitig wird landwirtschaftliche Nutzfläche der Lebensmittelproduktion entzogen,
obwohl die Relevanz der Versorgungssicherheit angesichts internationaler Krisen,
steigender Bevölkerungszahlen und zunehmender Importabhängigkeiten auch von
der Landesregierung oft betont wird. Vor diesem Hintergrund kann eine weitere
Nutzung hochwertiger Böden für subventionsgetriebene Freiflächen-Solarparks
hinterfragt werden.
Gleichzeitig wird über ein großes und bislang unzureichend genutztes Potenzial
für die Solarenergienutzung insbesondere an Autobahnrandstreifen sowie auf
Hausdächern, Parkplätzen, Industrieflächen und Konversionsflächen berichtet.
Dennoch können Solarparks inzwischen mit vergleichsweise geringem Geneh­
migungsaufwand auf Ackerböden errichtet werden. In sogenannten benachteilig­
ten Gebieten können Solarparks zudem mit EEG-Förderung gebaut werden, was
angesichts der Einkommenssituation vieler landwirtschaftlicher Betriebe zuneh­
mend auch geschieht. Hier stellt sich die Frage, ob anstelle solcher Anreize nicht
eher eine höhere Rentabilität der Lebensmittelproduktion die primäre agrarpoliti­
sche Zielsetzung sein sollte.
Ziel des Antrags ist es, zu beleuchten, wie die heimische Landwirtschaft gestärkt,
fruchtbare Böden langfristig geschützt und die Ernährungssicherheit Baden-Würt­
tembergs gesichert werden kann.
Stellungnahme
Mit Schreiben vom 24. Juli 2026 Nr. MLW14-24-110/494 nimmt das Ministe­
rium für Landesentwicklung und Wohnen im Einvernehmen mit dem Ministerium
für Finanzen, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, dem
Ministerium für Verkehr und dem Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirt­
schaft und Heimat zu dem Antrag wie folgt Stellung:
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1.	wie die Landesregierung das mehrfach genannte Ziel eines Netto-Null-Flächen­
verbrauchs bis zum Jahr 2035 zu erreichen beabsichtigt, obwohl gleichzeitig in
erheblichem Umfang neue Windkraftanlagen und Freiflächen-Photovoltaik ge­
plant und genehmigt werden.
Die Landesregierung verfolgt das Ziel, mit dem endlichen Gut Fläche sorgsam
umzugehen und die Flächenneuinanspruchnahme zurückzuführen. Hierfür setzt
die Landesregierung weiterhin auf eine Zwei-Säulen-Strategie, bestehend aus
einem strategisch-landesplanerischen Rahmen im künftigen Landesentwicklungs­
plan und den flankierenden Maßnahmen aus dem Aktionsplan Flächensparen.
Beide Säulen adressieren alle relevanten Flächenneuinanspruchnahmen im Sinne
der amtlichen Statistik, wie etwa für Siedlung und Verkehr, aber auch für Infra­
strukturen (z. B. erneuerbare Energien), und setzen dabei insbesondere auf eine
möglichst effiziente Flächennutzung.
Um das Landesklimaschutzziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis 2040 nach
§ 10 Abs. 1 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württem­
berg (KlimaG BW) zu erreichen, ist der Ausbau der mit Bezug zur erneuerbaren
Stromerzeugung mengenmäßig tragenden Säulen von Windenergie und Photovol­
taik essentziell. Um die räumlichen Voraussetzungen hierfür zu schaffen, wurden
im KlimaG BW regionale Mindestvorgaben (Teilflächenziele) für Windenergie in
Höhe von 1,8 Prozent (§ 20 KlimaG BW) sowie für Freiflächen-Photovoltaik in

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Höhe von 0,2 Prozent (§ 21 KlimaG BW) der jeweiligen Regionsfläche verankert.
§ 20 KlimaG BW setzt die Bundesvorgaben der Flächenbereitstellung für Wind­
energie gemäß § 3 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) um.
Der weitaus größte Teil des Flächenbedarfs für Windenergieanlagen bezieht sich
auf notwendige Abstände zwischen den Anlagen, um eine gegenseitige Beein­
flussung und damit geringere spezifische Windausbeute zu vermeiden. Diese
Flächen bleiben ihrer ursprünglichen Nutzungsform weiterhin erhalten. Der Um­
fang dauerhaft versiegelter bzw. teilversiegelter Flächen und damit nicht ander­
weitig nutzbarer Flächen ist mit rund 0,5 ha je Windenergieanlage erheblich ge­
ringer.
Auch bei der Freiflächen-Photovoltaik ist die tatsächliche Flächenversiegelung
deutlich geringer als die Flächeninanspruchnahme. Die tatsächliche Flächenver­
siegelung durch die üblichen Schraub-/Rammfundamente liegt bei ca. 1 Prozent
der Vorhabenfläche. Die häufig für die landwirtschaftliche Produktion genutzte
Fläche bleibt zwar ihrer ursprünglichen Nutzungsform – mit Ausnahme von Agri-
Photovoltaik – nicht erhalten, kann jedoch, insbesondere durch eine ökologische
Aufwertung, andere Zwecke erfüllen.
2.	welche ungenutzten Potenziale für die Errichtung von Photovoltaikanlagen
der Landesregierung insbesondere auf Autobahn- und Schienenrandstreifen,
Supermarkt- und Gewerbeparkplätzen, Industriebrachen sowie auf Haus-, Hal­
len- und Scheunendächern bekannt sind (insbesondere die Nennung ungenutz­
ter Potenziale auf Gebäuden und Flächen im Besitz des Landes ist erwünscht).
Im Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW)
sind die theoretischen Photovoltaik-Potenziale, die anhand einer Analyse und
Modellierung von aus verschiedenen Datenquellen verfügbaren Geodatensätzen
ermittelt wurden, dargestellt. Demnach gibt es im Land auf Dächern ein Poten­
zial von rund 61 500 MW, wovon 21 Prozent belegt sind. Auf den Seitenrand­
streifen gemäß § 37 Absatz 1 Nr. 2 c) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) liegt
das technische Potenzial in Baden-Württemberg für Autobahnen bei 28 442 ha
zuzüglich 16 574 ha in Gebieten mit Restriktionen und für Schienenwege bei
50 446 ha zuzüglich 21 998 ha in Gebieten mit Restriktionen. Es liegen keine
Daten über die Nutzung dieser Potenziale vor.
Für den Bereich Schiene bestehen grundsätzlich Potenziale zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf Flächen der Eisenbahninfrastruktur. Geeignete Flächen
können insbesondere solche an/auf Lärmschutzwänden, auf einer baulichen Ein­
richtung oder auch auf einer Freifläche neben dem Schienenweg darstellen. Eine
belastbare Quantifizierung bislang ungenutzter Potenziale liegt der Landesre­
gierung nicht vor, da hier eine Vielzahl von Faktoren relevant sind (u. a. Eigen­
tumsverhältnisse, Streckenzustand). Die Errichtung von Photovoltaikanlagen
entlang der Schieneninfrastruktur ist jedoch nur eingeschränkt möglich. Insbe­
sondere Anforderungen der Betriebs- und Anlagensicherheit sowie die Einhal­
tung des Lichtraumprofils sind zu berücksichtigen. Daher können Photovoltaik­
anlagen beispielsweise in der Regel