Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit berichtet Hitzeaktionsplan in Esslingen am Neckar; 15 Kommunen mit Plänen, Esslingen fehlt
Drucksache 18 / 185
Landtag von Baden-Württemberg 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 185 1.7.2026 1 Eingegangen: 1.7.2026 / Ausgegeben: 28.7.2026 Kleine Anfrage Ich frage die Landesregierung:
- Inwieweit wurde in Esslingen am Neckar bereits ein Hitzeaktionsplan be schlossen?
- In welchem Umfang wurden in Esslingen am Neckar in den vergangenen drei Jahren bereits Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen und umgesetzt?
- Welches waren die wesentlichen und häufigsten Hitzeschutzmaßnahmen im Rahmen dieser Umsetzungen?
- In welchem Umfang hat die Stadt dabei auch Fördermittel des Landes oder ihrer Kenntnis nach des Bundes für welche Maßnahmen in Anspruch genom men?
- Welche Verbesserungen wurden in Esslingen am Neckar für den Hitzeschutz in Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Pflegeheimen bereits erreicht?
- Verfügt Esslingen am Neckar über Wegweiser, Karten oder Apps, die auf „kühle Orte“ hinweisen?
- Wie ist in Esslingen am Neckar die Baumpflanzung im innerörtlichen Bereich, die Schaffung neuer und Erweiterung vorhandener Grünflächen sowie die Fas saden- und Dachbegrünung in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) voran geschritten?
- Welche Angebote an kostenlosem Trinkwasser und kühlen, schattigen Aufent haltsorten wurden ihrer Kenntnis nach in Esslingen am Neckar in den letzten drei Jahren (2023bis 2025) geschaffen? Kleine Anfrage des Abg. Nicolas Fink SPD und Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans und Umsetzung von Hitzschutzmaßnahmen in Esslingen am Neckar Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich- net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 185 2 9. Wie bewertet sie den Fortschritt im Hitzeschutz in Esslingen am Neckar und welche Hilfestellung gewährt das Land bei Hitzeschutzmaßnahmen? 1.7.2026 Nicolas Fink SPD Begründung Die immer spürbareren Auswirkungen des Klimawandels machen neben anderen Maßnahmen auch einen konsequenten Ausbau des kommunalen Hitzeschutzes in Baden-Württemberg erforderlich. Da der Südwesten Deutschlands überdurch schnittlich von Temperaturerhöhungen sowie Extremtemperaturen betroffen ist, ist die Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen unumgänglich, um alle Be wohnerinnen und Bewohner, insbesondere aber auch vulnerable Bevölkerungs gruppen gezielt zu schützen. Antwort Mit Schreiben vom 23. Juli 2026 Nr. SM73-0141.5-018/185 beantwortet das Mi nisterium für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Minis terium für Kultus, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Die nachstehenden Ausführungen geben Auskunft zum Stand von Hitzeschutzmaß nahmen in Baden-Württemberg. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Hitze und ihre Folgewirkungen nicht an Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisgrenzen haltmachen. Für eine zweckmäßige Darstellung wird daher die Lage im Land durch gemeinde-, stadt- und kreisübergreifende Ausführungen dargelegt. Dabei werden insbesondere die Gemeinden, Städte sowie Kreise einbezogen, die in dieser Drucksache und den inhaltlich gleichgelagerten Folgedrucksachen konkret Gegenstand sind. Dies er möglicht es, die Maßnahmen in Folge des Klimawandels auch untereinander nach vollziehbar zu machen und so einen Gesamtüberblick zu erhalten. Da keine Melde- oder Anzeigepflicht der Kommunen zum Stand von Hitzeaktions plänen und/oder einzelnen Hitzeschutzmaßnahmen besteht, liegen der Landesre gierung die im Rahmen der freiwilligen Hitzeschutz-Umfrage vorliegenden Daten (vgl. Ziffer 1, 2 und 3) vor. Gleichsam verfügt die Landesregierung über keine ge sondert auswertbaren Daten zu den Verbesserungen des Hitzeschutzes in gesund heitlichen und sozialen Einrichtungen in Baden-Württemberg (vgl. Ziffer 5) und zum Fortschritt einzelner Kommunen im Hitzeschutz (vgl. Ziffer 9).
- Inwieweit wurde in Esslingen am Neckar bereits ein Hitzeaktionsplan beschlos sen? Im Rahmen einer freiwilligen Umfrage des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Sommer 2025 zum Umsetzungsstand von kommunalen Hitzeschutz maßnahmen haben 26 Kommunen, darunter vier Landkreise, angegeben, dass sie Hitzeaktionspläne haben (Bericht-Hitzeschutz-Umfrage_2025.pdf Seite 11 ff.). Von folgenden 15 Kommunen bzw. Kreisen liegen dem Ministerium für Soziales, Ar beit und Gesundheit die entsprechenden Hitzeaktionspläne vor: Freudental, Gag genau, Göppingen, Heidelberg, Karlsruhe, Lahr, Landkreis Böblingen, Landkreis
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 185 3 Enzkreis, Landkreis Ludwigsburg, Landkreis Ostalbkreis, Mannheim, Nußloch, Pforzheim (gemeinsam mit dem Landkreis Enzkreis), Stuttgart und Walldorf. Darüber hinaus befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung zwei Landkreise sowie elf Städte und Gemeinden in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans (Land kreis Calw, Bodenseekreis, Steißlingen, Ludwigsburg, Dossenheim, Gundelfin gen, Bodman-Ludwigshafen, Bad Rappenau), wovon fünf Städte (Kirchheim unter Teck, Freiburg im Breisgau, Laupheim, Bad Mergentheim und Filderstadt) über das Förderprogramm KLIMOPASS in 2025 und 2026 gefördert wurden. 2. In welchem Umfang wurden in Esslingen am Neckar in den vergangenen drei Jahren bereits Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen und umgesetzt? Im Rahmen der o. g. freiwilligen Hitzeschutz-Umfrage des Ministeriums für So ziales, Arbeit und Gesundheit liegen der Landesregierung aggregierte Auswer tungen vor, die den Anteil an Städten und Gemeinden in den jeweiligen Kreisen darstellen, welche angaben, dass Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Tabelle 1: Aggregierte Auswertung zum Anteil der Gemeinden und Städte im Kreis mit der Angabe „Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt“ Meldekreis Anteil der Gemeinden im Kreis mit Angabe „Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt“ [%] LK Alb-Donau-Kreis 7,27 LK Biberach 15,56 LK Bodenseekreis 21,74 LK Breisgau-Hochschwarzwald 32 LK Böblingen 50 LK Calw 4 LK Emmendingen 16,67 LK Enzkreis 14,29 LK Esslingen 18,18 LK Freudenstadt 18,75 LK Göppingen 28,95 LK Heidenheim 9,09 LK Heilbronn 30,43 LK Hohenlohekreis 25 LK Karlsruhe 18,75 LK Konstanz 24 LK Ludwigsburg 46,15 LK Lörrach 17,14 LK Main-Tauber-Kreis 16,67 LK Neckar-Odenwald-Kreis 25,93 LK Ortenaukreis 17,65 LK Ostalbkreis 2,38 LK Rastatt 34,78 LK Ravensburg 23,08 LK Rems-Murr-Kreis 38,71 LK Reutlingen 23,08 LK Rhein-Neckar-Kreis 46,3 LK Rottweil 4,76 LK Schwarzwald-Baar-Kreis 10 LK Schwäbisch Hall 36,67 LK Sigmaringen 20 LK Tuttlingen 11,43 LK Tübingen 60 LK Waldshut 18,75 LK Zollernalbkreis 12
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 185 4 3. Welches waren die wesentlichen und häufigsten Hitzeschutzmaßnahmen im Rahmen dieser Umsetzungen? Im Rahmen der o. g Hitzeschutz-Umfrage liegen der Landesregierung aggregierte Auswertungen zur Anzahl der Nennung ausgewählter Hitzeschutzmaßnahmen der an der Umfrage teilnehmenden 26 Kommunen vor (siehe Tabellen 2 und 3 sowie Bericht-Hitzeschutz-Umfrage_2025.pdf Seite 15). Tabelle 2: Anzahl der Gemeinden und Städte, welche die Umsetzung auswählbarer Hitzeschutzmaß- nahmen angegeben haben Maßnahmenbereich Hitzeschutz-Maßnahmen Anzahl Kommunikation & Aufklärung Informationsbereitstellung über Webseite 95 Informationsaufbereitung 86 Verteilung Infomaterialien 78 Kühle Orte Verzeichnis 63 Nutzung des DWD-Warnsystems 59 Beratung von Einrichtungen 34 Weiterleitung Hitzewarnungen 33 Aktionen/Events 29 Schutz in akuten Hitzesituatio- nen Trinkwasser-Bereitstellung 120 Arbeitsschutz 90 Kommunikation von kühlen Orten 66 Verschiebung/Absage von Veranstaltun- gen 35 Notfallpläne in Einrichtungen 14 Schulungen von Multiplikatoren 12 Längere Öffnungszeiten kühler Orte 7 Hitzepatenschaft 3 Kühle Transportmittel 3 Hitzetelefon 2 Langfristige Maßnahmen Entsieglung/Begrünung von Flächen 118 Klimaschutz vorantreiben 110 Erhalt von Frischluftschneisen 79 Dach-/Fassadenbegrünung 76 Planung/Ausbau von kühlen Orten 54 Budget/Fördertopf 19 Kühler Straßenbelag 19
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 185 5 Das Land fördert Städte, Gemeinden und Zweckverbände mit den beim Ministe rium für Landesentwicklung und Wohnen angesiedelten Programmen der städ tebaulichen Erneuerung (Städtebauförderung), um städtebauliche Missstände zu beheben. Die Städtebauförderung besteht seit 55 Jahren und unterstützt die nach haltige Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie zielt neben der Beseitigung städtebaulicher Missstände darauf ab, lebendige Ortskerne zu erhalten und die städtebauliche Struktur an wirtschaftliche, soziale, ökologische und demografi sche Veränderungen anzupassen. Im Rahmen der Hauptprogramme der Städte bauförderung können zahlreiche Maßnahmen gefördert werden, die unmittelbar oder mittelbar zur Minderung der Hitzebelastung in Siedlungsbereichen beitra gen. Die Städtebauförderung verfolgt dabei einen integrierten Ansatz der nach haltigen Stadtentwicklung, bei dem Maßnahmen regelmäßig mehrere Zielsetzun gen gleichzeitig erfüllen, insbesondere in den Bereichen Klimaanpassung, Kli maschutz, Freiraumentwicklung, Mobilität, Städtebau und soziale Infrastruktur. Hitzeschutzmaßnahmen sind ein immer stärkerer Bestandteil einer zukunftsorien tierten städtebaulichen Entwicklung und gehören damit zu den Schwerpunkten der Städtebauförderung. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist eine bindende Fördervoraussetzung. Nach den Fördergrundsätzen und den in der Praxis häufig umgesetzten Maßnah men der Städtebauförderung zählen insbesondere die Entsiegelung und Begrü nung öffentlicher Räume, die Pflanzung von Stadtbäumen, die Schaffung und Auf wertung von Grün- und Freiflächen, die klimaangepasste Umgestaltung von Stra ßen- und Platzräumen, die Stärkung der sogenannten Blauen Infrastruktur in städ tischen Bereichen sowie Maßnahmen des nachhaltigen Regenwassermanagements zu den Maßnahmen, die zugleich einen wesentlichen Beitrag zum Hitzeschutz leisten können. Die Städtebauförderung ist bewusst ganzheitlich ausgerichtet und Tabelle 3: Anzahl der Kreise, welche die Durchführung auswählbarer Hitzeschutzmaßnahmen ange- geben haben Maßnahmenbereich Hitzeschutz-Maßnahmen Anzahl Kommunikation & Aufklärung Informationsaufbereitung 29 Verteilung Infomaterialien 29 Informationsbereitstellung über Webseite 28 Nutzung des DWD-Warnsystems 25 Beratung von Einrichtungen 22 Aktionen/Events 22 Kühle Orte Verzeichnis 19 Weiterleitung Hitzewarnungen 10 Schutz in akuten Hitzesituatio- nen Kommunikation von kühlen Orten 18 Schulungen von Multiplikatoren 13 Arbeitsschutz 11 Trinkwasser-Bereitstellung 11 Notfallpläne in Einrichtungen 7 Hitzetelefon 5 Verschiebung/Absage von Veranstaltun- gen 3 Hitzepatenschaft 2 Kühle Transportmittel 2 Hitzebus 1 Längere Öffnungszeiten kühler Orte 1 Langfristige Maßnahmen Klimaschutz vorantreiben 15 Dach-/Fassadenbegrünung 8 Entsieglung/Begrünung von Flächen 6 Erhalt von Frischluftschneisen 6 Planung/Ausbau von kühlen Orten 5 Budget/Fördertopf 4
Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 18 / 185 6 umfasst eine Vielzahl städtebaulicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Zielsetzungen, innerhalb derer Klimaanpassungs- und Hitzeschutzaspekte einen Teilbereich darstellen können. Entsprechend liegen keine gesondert auswertbaren Daten vor, sodass eine weitergehende statistische Differenzierung nicht möglich ist. 4. In welchem Umfang hat die Stadt dabei auch Fördermittel des Landes oder ih rer Kenntnis nach des Bundes für welche Maßnahmen in Anspruch genommen? Die Beantwortung der Frage erfolgt anhand