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title: "Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit berichtet Hitzeaktionsplan in Esslingen am Neckar; 15 Kommunen mit Plänen, Esslingen fehlt"
sdDatePublished: "2026-07-28T07:09:00Z"
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  - name: "regional authority"
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  - "Baden-Württemberg"
  - "Germany"
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Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit berichtet Hitzeaktionsplan in Esslingen am Neckar; 15 Kommunen mit Plänen, Esslingen fehlt

Drucksache 18 / 185

Landtag von Baden-Württemberg
18. Wahlperiode
Drucksache 18 / 185
1.7.2026
1
Eingegangen: 1.7.2026 / Ausgegeben: 28.7.2026
Kleine Anfrage
Ich frage die Landesregierung:
1.	Inwieweit wurde in Esslingen am Neckar bereits ein Hitzeaktionsplan be­
schlossen?
2.	In welchem Umfang wurden in Esslingen am Neckar in den vergangenen drei
Jahren bereits Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen und umgesetzt?
3.	Welches waren die wesentlichen und häufigsten Hitzeschutzmaßnahmen im
Rahmen dieser Umsetzungen?
4.	In welchem Umfang hat die Stadt dabei auch Fördermittel des Landes oder
ihrer Kenntnis nach des Bundes für welche Maßnahmen in Anspruch genom­
men?
5.	Welche Verbesserungen wurden in Esslingen am Neckar für den Hitzeschutz in
Krankenhäusern, Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Pflegeheimen
bereits erreicht?
6.	Verfügt Esslingen am Neckar über Wegweiser, Karten oder Apps, die auf
„kühle Orte“ hinweisen?
7.	Wie ist in Esslingen am Neckar die Baumpflanzung im innerörtlichen Bereich,
die Schaffung neuer und Erweiterung vorhandener Grünflächen sowie die Fas­
saden- und Dachbegrünung in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) voran­
geschritten?
8.	Welche Angebote an kostenlosem Trinkwasser und kühlen, schattigen Aufent­
haltsorten wurden ihrer Kenntnis nach in Esslingen am Neckar in den letzten
drei Jahren (2023bis 2025) geschaffen?
Kleine Anfrage
des Abg. Nicolas Fink SPD
und
Antwort
des Ministeriums für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans und Umsetzung von
Hitzschutzmaßnahmen in Esslingen am Neckar
Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet
abrufbar unter: www.landtag-bw.de/Dokumente
Der Landtag druckt auf Recyclingpapier, ausgezeich-
net mit dem Umweltzeichen „Der Blaue Engel“.

Landtag von Baden-Württemberg
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9.	Wie bewertet sie den Fortschritt im Hitzeschutz in Esslingen am Neckar und
welche Hilfestellung gewährt das Land bei Hitzeschutzmaßnahmen?
1.7.2026
Nicolas Fink SPD
Begründung
Die immer spürbareren Auswirkungen des Klimawandels machen neben anderen
Maßnahmen auch einen konsequenten Ausbau des kommunalen Hitzeschutzes
in Baden-Württemberg erforderlich. Da der Südwesten Deutschlands überdurch­
schnittlich von Temperaturerhöhungen sowie Extremtemperaturen betroffen ist,
ist die Umsetzung konkreter Hitzeschutzmaßnahmen unumgänglich, um alle Be­
wohnerinnen und Bewohner, insbesondere aber auch vulnerable Bevölkerungs­
gruppen gezielt zu schützen.
Antwort
Mit Schreiben vom 23. Juli 2026 Nr. SM73-0141.5-018/185 beantwortet das Mi­
nisterium für Soziales, Arbeit und Gesundheit im Einvernehmen mit dem Minis­
terium für Kultus, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
und dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Kleine Anfrage
wie folgt:
Vorbemerkung
Die nachstehenden Ausführungen geben Auskunft zum Stand von Hitzeschutzmaß­
nahmen in Baden-Württemberg. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Hitze und ihre
Folgewirkungen nicht an Gemeinde-, Stadt- oder Landkreisgrenzen haltmachen.
Für eine zweckmäßige Darstellung wird daher die Lage im Land durch gemeinde-,
stadt- und kreisübergreifende Ausführungen dargelegt. Dabei werden insbesondere
die Gemeinden, Städte sowie Kreise einbezogen, die in dieser Drucksache und den
inhaltlich gleichgelagerten Folgedrucksachen konkret Gegenstand sind. Dies er­
möglicht es, die Maßnahmen in Folge des Klimawandels auch untereinander nach­
vollziehbar zu machen und so einen Gesamtüberblick zu erhalten.
Da keine Melde- oder Anzeigepflicht der Kommunen zum Stand von Hitzeaktions­
plänen und/oder einzelnen Hitzeschutzmaßnahmen besteht, liegen der Landesre­
gierung die im Rahmen der freiwilligen Hitzeschutz-Umfrage vorliegenden Daten
(vgl. Ziffer 1, 2 und 3) vor. Gleichsam verfügt die Landesregierung über keine ge­
sondert auswertbaren Daten zu den Verbesserungen des Hitzeschutzes in gesund­
heitlichen und sozialen Einrichtungen in Baden-Württemberg (vgl. Ziffer 5) und
zum Fortschritt einzelner Kommunen im Hitzeschutz (vgl. Ziffer 9).
1.	Inwieweit wurde in Esslingen am Neckar bereits ein Hitzeaktionsplan beschlos­
sen?
Im Rahmen einer freiwilligen Umfrage des Ministeriums für Soziales, Arbeit und
Gesundheit im Sommer 2025 zum Umsetzungsstand von kommunalen Hitzeschutz­
maßnahmen haben 26 Kommunen, darunter vier Landkreise, angegeben, dass sie
Hitzeaktionspläne haben (Bericht-Hitzeschutz-Umfrage_2025.pdf Seite 11 ff.). Von
folgenden 15 Kommunen bzw. Kreisen liegen dem Ministerium für Soziales, Ar­
beit und Gesundheit die entsprechenden Hitzeaktionspläne vor: Freudental, Gag­
genau, Göppingen, Heidelberg, Karlsruhe, Lahr, Landkreis Böblingen, Landkreis

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Enzkreis, Landkreis Ludwigsburg, Landkreis Ostalbkreis, Mannheim, Nußloch,
Pforzheim (gemeinsam mit dem Landkreis Enzkreis), Stuttgart und Walldorf.
Darüber hinaus befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung zwei Land­kreise
sowie elf Städte und Gemeinden in der Erarbeitung eines Hitzeaktionsplans (Land­
kreis Calw, Bodenseekreis, Steißlingen, Ludwigsburg, Dossenheim, Gundelfin­
gen, Bodman-Ludwigshafen, Bad Rappenau), wovon fünf Städte (Kirchheim unter
Teck, Freiburg im Breisgau, Laupheim, Bad Mergentheim und Filderstadt) über das
Förderprogramm KLIMOPASS in 2025 und 2026 gefördert wurden.
2.	In welchem Umfang wurden in Esslingen am Neckar in den vergangenen drei
Jahren bereits Hitzeschutzmaßnahmen ergriffen und umgesetzt?
Im Rahmen der o. g. freiwilligen Hitzeschutz-Umfrage des Ministeriums für So­
ziales, Arbeit und Gesundheit liegen der Landesregierung aggregierte Auswer­
tungen vor, die den Anteil an Städten und Gemeinden in den jeweiligen Kreisen
darstellen, welche angaben, dass Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
 Tabelle 1: Aggregierte Auswertung zum Anteil der Gemeinden und Städte im Kreis mit der
Angabe „Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt“
Meldekreis
Anteil der Gemeinden im Kreis mit Angabe
„Hitzeschutzmaßnahmen umgesetzt“ [%]
LK Alb-Donau-Kreis
7,27
LK Biberach
15,56
LK Bodenseekreis
21,74
LK Breisgau-Hochschwarzwald
32
LK Böblingen
50
LK Calw
4
LK Emmendingen
16,67
LK Enzkreis
14,29
LK Esslingen
18,18
LK Freudenstadt
18,75
LK Göppingen
28,95
LK Heidenheim
9,09
LK Heilbronn
30,43
LK Hohenlohekreis
25
LK Karlsruhe
18,75
LK Konstanz
24
LK Ludwigsburg
46,15
LK Lörrach
17,14
LK Main-Tauber-Kreis
16,67
LK Neckar-Odenwald-Kreis
25,93
LK Ortenaukreis
17,65
LK Ostalbkreis
2,38
LK Rastatt
34,78
LK Ravensburg
23,08
LK Rems-Murr-Kreis
38,71
LK Reutlingen
23,08
LK Rhein-Neckar-Kreis
46,3
LK Rottweil
4,76
LK Schwarzwald-Baar-Kreis
10
LK Schwäbisch Hall
36,67
LK Sigmaringen
20
LK Tuttlingen
11,43
LK Tübingen
60
LK Waldshut
18,75
LK Zollernalbkreis
12

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3.	Welches waren die wesentlichen und häufigsten Hitzeschutzmaßnahmen im
Rahmen dieser Umsetzungen?
Im Rahmen der o. g Hitzeschutz-Umfrage liegen der Landesregierung aggregierte
Auswertungen zur Anzahl der Nennung ausgewählter Hitzeschutzmaßnahmen der
an der Umfrage teilnehmenden 26 Kommunen vor (siehe Tabellen 2 und 3 sowie
Bericht-Hitzeschutz-Umfrage_2025.pdf Seite 15).
Tabelle 2: Anzahl der Gemeinden und Städte, welche die Umsetzung auswählbarer Hitzeschutzmaß-
nahmen angegeben haben
Maßnahmenbereich
Hitzeschutz-Maßnahmen
Anzahl
Kommunikation & Aufklärung
Informationsbereitstellung über Webseite
95
Informationsaufbereitung
86
Verteilung Infomaterialien
78
Kühle Orte Verzeichnis
63
Nutzung des DWD-Warnsystems
59
Beratung von Einrichtungen
34
Weiterleitung Hitzewarnungen
33
Aktionen/Events
29
Schutz in akuten Hitzesituatio-
nen
Trinkwasser-Bereitstellung
120
Arbeitsschutz
90
Kommunikation von kühlen Orten
66
Verschiebung/Absage von Veranstaltun-
gen
35
Notfallpläne in Einrichtungen
14
Schulungen von Multiplikatoren
12
Längere Öffnungszeiten kühler Orte
7
Hitzepatenschaft
3
Kühle Transportmittel
3
Hitzetelefon
2
Langfristige Maßnahmen
Entsieglung/Begrünung von Flächen
118
Klimaschutz vorantreiben
110
Erhalt von Frischluftschneisen
79
Dach-/Fassadenbegrünung
76
Planung/Ausbau von kühlen Orten
54
Budget/Fördertopf
19
Kühler Straßenbelag
19

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Das Land fördert Städte, Gemeinden und Zweckverbände mit den beim Ministe­
rium für Landesentwicklung und Wohnen angesiedelten Programmen der städ­
tebaulichen Erneuerung (Städtebauförderung), um städtebauliche Missstände zu
beheben. Die Städtebauförderung besteht seit 55 Jahren und unterstützt die nach­
haltige Entwicklung von Städten und Gemeinden. Sie zielt neben der Beseitigung
städtebaulicher Missstände darauf ab, lebendige Ortskerne zu erhalten und die
städtebauliche Struktur an wirtschaftliche, soziale, ökologische und demografi­
sche Veränderungen anzupassen. Im Rahmen der Hauptprogramme der Städte­
bauförderung können zahlreiche Maßnahmen gefördert werden, die unmittelbar
oder mittelbar zur Minderung der Hitzebelastung in Siedlungsbereichen beitra­
gen. Die Städtebauförderung verfolgt dabei einen integrierten Ansatz der nach­
haltigen Stadtentwicklung, bei dem Maßnahmen regelmäßig mehrere Zielsetzun­
gen gleichzeitig erfüllen, insbesondere in den Bereichen Klimaanpassung, Kli­
maschutz, Freiraumentwicklung, Mobilität, Städtebau und soziale Infrastruktur.
Hitzeschutzmaßnahmen sind ein immer stärkerer Bestandteil einer zukunftsorien­
tierten städtebaulichen Entwicklung und gehören damit zu den Schwerpunkten
der Städtebauförderung. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den
Klimawandel und Klimaschutzmaßnahmen im Rahmen der Gesamtmaßnahme ist
eine bindende Fördervoraussetzung.
Nach den Fördergrundsätzen und den in der Praxis häufig umgesetzten Maßnah­
men der Städtebauförderung zählen insbesondere die Entsiegelung und Begrü­
nung öffentlicher Räume, die Pflanzung von Stadtbäumen, die Schaffung und Auf­
wertung von Grün- und Freiflächen, die klimaangepasste Umgestaltung von Stra­
ßen- und Platzräumen, die Stärkung der sogenannten Blauen Infrastruktur in städ­
tischen Bereichen sowie Maßnahmen des nachhaltigen Regenwassermanagements
zu den Maßnahmen, die zugleich einen wesentlichen Beitrag zum Hitzeschutz
leisten können. Die Städtebauförderung ist bewusst ganzheitlich ausgerichtet und
Tabelle 3: Anzahl der Kreise, welche die Durchführung auswählbarer Hitzeschutzmaßnahmen ange-
geben haben
Maßnahmenbereich
Hitzeschutz-Maßnahmen
Anzahl
Kommunikation & Aufklärung
Informationsaufbereitung
29
Verteilung Infomaterialien
29
Informationsbereitstellung über Webseite
28
Nutzung des DWD-Warnsystems
25
Beratung von Einrichtungen
22
Aktionen/Events
22
Kühle Orte Verzeichnis
19
Weiterleitung Hitzewarnungen
10
Schutz in akuten Hitzesituatio-
nen
Kommunikation von kühlen Orten
18
Schulungen von Multiplikatoren
13
Arbeitsschutz
11
Trinkwasser-Bereitstellung
11
Notfallpläne in Einrichtungen
7
Hitzetelefon
5
Verschiebung/Absage von Veranstaltun-
gen
3
Hitzepatenschaft
2
Kühle Transportmittel
2
Hitzebus
1
Längere Öffnungszeiten kühler Orte
1
Langfristige Maßnahmen
Klimaschutz vorantreiben
15
Dach-/Fassadenbegrünung
8
Entsieglung/Begrünung von Flächen
6
Erhalt von Frischluftschneisen
6
Planung/Ausbau von kühlen Orten
5
Budget/Fördertopf
4

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umfasst eine Vielzahl städtebaulicher, sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer
Zielsetzungen, innerhalb derer Klimaanpassungs- und Hitzeschutzaspekte einen
Teilbereich darstellen können. Entsprechend liegen keine gesondert auswertbaren
Daten vor, sodass eine weitergehende statistische Differenzierung nicht möglich ist.
4.	In welchem Umfang hat die Stadt dabei auch Fördermittel des Landes oder ih­
rer Kenntnis nach des Bundes für welche Maßnahmen in Anspruch genommen?
Die Beantwortung der Frage erfolgt anhand