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title: "Gemeinde Maulburg Offenlage des Lärmaktionsplans Maulburg; Tempo-30-Ganztagszonen und 70 km/h auf B317"
sdDatePublished: "2026-07-28T13:55:00Z"
source: "https://www.maulburg.de/LAP"
topics:
  - name: "environmental pollution"
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  - name: "government policy"
    identifier: "medtop:20000621"
  - name: "transport"
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locations:
  - "Maulburg"
  - "Baden-Württemberg"
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Gemeinde Maulburg Offenlage des Lärmaktionsplans Maulburg; Tempo-30-Ganztagszonen und 70 km/h auf B317

Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplanes Gemeinde Maulburg

Bekanntmachung der Offenlage des Lärmaktionsplanes Gemeinde Maulburg

Aufstellung des Lärmaktionsplans der Gemeinde Maulburg – Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Gemeinde Maulburg ist nach § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, für Hauptverkehrsstraßen einen Lärmaktionsplan zu erstellen. Die Pflichtkartierung der LUBW beinhaltet in Maulburg die Bundesstraße 317, innerhalb der Gemarkungsgrenzen. Die Gemeinde erachtet eine Erfassung zusätzlicher, von der LUBW nicht kartierter Straßen, für sinnvoll. Das mit der Lärmaktionsplanung beauftragte Büro Rapp AG (Freiburg) hat zwischenzeitlich die Lärmkartierung und die Wirkungsanalyse von Geschwindigkeitsreduzierungen durchgeführt. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz in seiner Sitzung vom 20. Juli 2026 zugestimmt.

Folgende Lärmminderungsmaßnahmen werden zur sofortigen Reduzierung des Straßenverkehrslärm vorgeschlagen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km

h ganztags aus Lärmschutzgründen soll entlang folgender Streckenabschnitte gelten:

Adelhauser Straße, zwischen Kreisverkehr Blostweg

-ausgang von Maulburg auf einer Länge von 1.490 Metern; inklusive Lückenschluss entlang L 139 Blostweg, zwischen Belchenstraße

Hauptstraße, zwischen Einmündung B 317 und Kreisverkehr Wiesentalstraße auf einer Länge von 1.260 Metern; inklusive Lückenschluss entlang der Hauptstraße, Höhe Wohngebäude Hauptstraße 8 und Kreisverkehr Wiesentalstraße

Wiesentalstraße, zwischen Kreisverkehr Wiesentalstraße und Höhe Parkplatz E+H auf einer Länge von 140 Metern

Belchenstraße, zwischen L 139 Blostweg und Parkplatz auf einer Länge von 190 Metern

Feldbergstraße, zwischen L 139 Blostweg und Hotzenwaldstraße auf einer Länge von 290 Metern

Höllsteiner Straße, zwischen Tempo 30-Beschränkung im Westen und Tempo 30-Beschränkung im Osten auf einer Länge von 220 Metern als sog. Lückenschluss

Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km

h ganztags aus Lärmschutzgründen soll entlang folgender Streckenabschnitte gelten:

B 317, zwischen Höhe Steegmattstraße 9 im Westen und Höhe Parkplatz Einrichten Schweigert im Osten auf einer Länge von 430 Metern

B 317, zwischen Höhe Parkplatz E+H im Westen und Höhe Brücke über L 139 im Osten auf einer Länge von 410 Metern

B 317 Zubringer, zwischen Kreisverkehr Schauinslandstraße und Einfahrtsfahrstreifen, 30 Meter rechts von Herzenau 2 auf einer Länge von 160 Metern

Aus verkehrlichen Gründen wird entlang der L 139 Adelhauser Straße außerorts eine maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km

h ganztags angeregt. Diese soll im Abschnitt 100 Meter südlich der Ortstafel Süd gelten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans liegt in der Zeit vom 30. Juli 2026 bis einschließlich 13. September 2026 im Rathaus der Gemeinde, Hermann-Burte-Straße 57 - im EG, Büro Zimmer-Nr. 05 - öffentlich aus. Jede:r kann die Unterlagen während der Dauer der Auslegung zu den geltenden Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung. Stellungnahmen und Anregungen zu den ausgelegten Unterlagen können bis einschließlich 13. September 2026 schriftlich vorgebracht werden.

Maulburg, den 30. Juli 2026

Wir sind gerne für Sie da!