Norddeutscher Fußball-Verband e. V. veröffentlicht Durchführungsbestimmungen 2026/2027 Futsal-Regionalliga Nord (F-RLN) in Bremen Ausgabe Nr. 01

Microsoft Word - Dbest F-RLN 26-27_FINAL

Seite1

Durchführungsbestimmungen 2026/2027 Futsal-Regionalliga Nord (F-RLN) Ausgabe Nr. 01

I. Grundsätze Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, gilt die DFB-Futsal-Ordnung, sowie Satzung, Ordnungen und Richtlinien des DFB, soweit diese für den Futsal anwendbar sind.

II. Anschrift Norddeutscher Fußball-Verband e. V. Franz-Böhmert-Str. 1 A 28205 Bremen

Geschäftszeiten: Montag – Donnerstag: 09:00 – 17:00 Freitag:

09:00 – 15:00

III. Kontakte

Leitung Kommunikation & Spielbetrieb:

Jana Miglitsch Tel:

0421 2223029 E-Mail:

jana.miglitsch@nordfv.de

Vorsitzender Regionalliga- und Spielausschuss:

Reenald Koch Tel:

0151 43128500 E-Mail:

reenald.koch@nordfv.de

Staffelleiter:

Omar Amarkhel Tel:

0176 43359084 E-Mail:

omar.amarkhel@hfv.de

Vorsitzender Schiedsrichterausschuss:

Bernd Domurat Tel:

0172 7058654 E-Mail:

bernd.domurat@t-online.de

Seite2

  1. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV) sind die im Regional- und Landesverbandverband gemeldeten sportlich qualifizierten und vom DFB zugelassenen Vereine und Tochtergesellschaften. Spielgemeinschaften sind grundsätzlich nicht zugelassen, können aber auf einen begründeten Antrag hin eine Spielberechtigung für eine Saison erhalten.

  2. Wettbewerbsgrundsätze Die jeweiligen spielleitenden Stellen können abweichende Regelungen in ihren Durchführungsbestimmungen (Dbest) treffen. Dies gilt auch dann, wenn bereits eine begonnene Spielserie nicht zu Ende gespielt werden kann.

  3. Entscheidungsrecht des spielleitenden Ausschusses Der spielleitende Ausschuss behält sich vor, die Veränderung der Staffelstärken und ob in einer einfachen oder Mehrfachrunde gespielt wird, vorzunehmen.

  4. Spielansetzung Organisation, Durchführung und Terminierung des Spielbetriebes obliegt dem jeweiligen spielleitenden Ausschuss.

  5. Spielberechtigung Jeder Spieler ist nur für einen Verein spielberechtigt. Dies gilt auch für Futsal-Spielberechtigungen, die für einen anderen Landes- oder Nationalverband bestehen.

  6. Freigabe von Junioren für Herren-Futsal-Mannschaften Junioren dürfen grundsätzlich nicht in einer Herren-Futsal-Mannschaft spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind die Junioren nicht spielberechtigt. Die Vereine bzw. Tochtergesellschaften tragen dann die spieltechnischen Folgen nach den Vorschriften der maßgeblichen Spielordnung. Außerdem werden die betreffenden Vereine und Tochtergesellschaften bestraft. Gegen die Junioren können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.

  7. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann der zuständige Mitgliedsverband eine Spielerlaubnis für alle Herren-Futsal-Mannschaften ihres Vereins erteilen. Die Spielerlaubnis für Junioren-Futsal-Mannschaften bleibt daneben bestehen.

  8. Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis für A- Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Futsal-Mannschaft möglich.

  9. Besteht für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen Verein oder einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen durch den betreffenden Verbands-Jugendausschuss des Mitgliedsverbandes eine Spielerlaubnis für eine Futsal-Mannschaft erteilt werden. Eine altersgerechte Spielmöglichkeit liegt auch dann vor, wenn eine Teilnahme am Spielbetrieb durch Spielgemeinschaften oder ein Zweitspielrecht eröffnet ist.

  10. Junioren mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2. werden für sportliche Vergehen, deren sie sich im Spielbetrieb schuldig gemacht haben, nach den für den Spielbetrieb maßgebenden Vorschriften von den hierfür zuständigen Rechtsorganen bestraft.

  11. Junioren, denen die Spielerlaubnis für Herren- Mannschaften nach Nr. 2 erteilt worden ist, verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die Jugendmannschaften ihres Vereins oder für Auswahlspiele jeglicher Art der Junioren.

  12. Wegen der Einberufung eines Juniors mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2 in der Herren-Futsal- Mannschaft seines Vereins oder in der Mannschaft der Tochtergesellschaft darf kein Juniorenspiel dieses Vereins abgesetzt werden.

  13. Junioren des älteren Jahrgangs eines Spieljahres sind die Spieler, die in dem Kalenderjahr, in dem das Spieljahr beginnt, das 18. bzw. 16. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben.

  14. Einhaltung des Spielplanes

  15. Die für einen Wettbewerb gemeldeten Mannschaften haben zu allen Spielen zu dem vom zuständigen Ausschuss vorgegebenen Termin anzutreten. Bei Ausbleiben einer reisenden Mannschaft ist eine Wartefrist von 30 Minuten einzuhalten, ehe das Spiel abgesetzt wird.

Seite3 2. Sofern die reisende Mannschaft den Nachweis führt, dass sie kein Verschulden am Ausbleiben trifft, ist das Spiel neu anzusetzen. Das Versagen eines öffentlichen Verkehrsmittels hat die reisende Mannschaft nicht zu vertreten. Verkehrsmittel von konzessionierten Unternehmen sind in dieser Hinsicht öffentlichen Verkehrsmitteln gleichgestellt.

  1. Ist eine Mannschaft zu einem Auswärtsspiel in der Hinrunde nicht angetreten, so findet das entsprechende Rückrundenspiel auf dem Platz des Gegners statt.

  2. Meldegebühr Voraussetzung für die Teilnahme einer Mannschaft am Spielbetrieb der Futsal-Regionalliga Nord des NFV ist die Zahlung einer Meldegebühr vor Saisonbeginn in Höhe von € 125,00 (Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung durch den NFV auf dessen Verbandskonto (Die Sparkasse Bremen, IBAN: DE12 2905 0101 0001 1985 48, BIC: SBREDE22XXX)).

  3. Schiedsrichter*in Die Schiedsrichterkosten in Höhe von 1.600,00 Euro werden vollumfänglich von den teilnehmenden Vereinen im Rahmen eines Schiedsrichterpools getragen. Der Schiedsrichterpool wird in zwei Raten zu je 800,00 Euro vom NFV erhoben (September, Februar) und am Ende der Saison im Rahmen der Saisonabrechnung/Kontennullstellung des NFV abgerechnet (Auszahlung zu viel gezahlter Poolraten oder Nachforderung, wenn die Poolraten nicht zur Deckung der Schiedsrichterkosten ausgereicht haben). Die beiden Schiedsrichterpoolraten sind nach Zahlungsaufforderung durch den NFV innerhalb von 14 Tagen auf dessen Verbandskonto (Die Sparkasse Bremen, IBAN: DE12 2905 0101 0001 1985 48, BIC: SBREDE22XXX) zu überweisen.

Die Kosten für die Schiedsrichter pro Spiel betragen: Schiedsrichter 1: € 60,00 (Spesen) zuzüglich entstandener Fahrtkosten Schiedsrichter 2: € 60,00 (Spesen) zuzüglich entstandener Fahrtkosten Schiedsrichter 3: € 30,00 (Spesen) zuzüglich entstandener Fahrtkosten

  1. Vereinswechsel Wechselperiode I: 01.07. - 30.09. Wechselperiode II: 01.01. - 31.01.

Die Höhe der Entschädigung ist in § 7 Absatz 3.2.1 der DFB-Futsal-Ordnung wie folgt festgelegt:

  1. Futsal-Bundesliga: € 2.000,00

  2. Futsal-Spielklassenebene: € 750,00 ab der 3. Futsal-Spielklassenebene: € 300,00

  3. Weiterführende Wettbewerbe DFB Für die Teilnahme an Futsal-Spielen ist grundsätzlich eine eigene Futsal-Spielerlaubnis erforderlich. Eine Futsal-Spielerlaubnis ist verpflichtend für die Teilnahme an der Futsal-Bundesliga und für den in Ligen organisierten Spielbetrieb auf Regional- oder Landesverbandsebene. Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich ein für die Relegationsrunde qualifizierter Verein nicht für die Futsal-Bundesliga der folgenden Spielzeit, so kann für einen Meister nur die nächstplatzierte Mannschaft (Vizemeister) aus der betreffenden Regionalliga für die Teilnahme an der Relegationsrunde nachrücken. Liegt auch für diesen Verein eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich der Verein nicht für die Futsal-Bundesliga der folgenden Spielzeit, so rückt keine Mannschaft aus der betreffenden Regionalliga nach. Über die entsprechenden Anpassungen des Austragungsmodus der Relegationsrunde entscheidet der DFB-Spielausschuss.

  4. Relegationsrunde um den Aufstieg in die Futsal-Bundesliga DFB-Futsal-Ordnung § 51 (Auszug) „Relegationsrunde um den Aufstieg in bzw. den Abstieg aus der Futsal-Bundesliga

  5. Die an der Relegationsrunde teilnehmenden Mannschaften aus den jeweiligen Regionalligen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:  Nachweis, die Spiele der Relegationsrunde in einer geeigneten Spielstätte gemäß § 53 Nr.

  6. a) der DFB-Futsal-Ordnung austragen zu können. Hiervon ausgenommen ist das Erfordernis, dass die Spielstätte über eine Tribüne mit 201 Sitzplätzen verfügen muss. Die Verkehrssicherheit der Spielstätte ist nachzuweisen.

Seite4  Nachweis über eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die Durchführung der Spiele der Relegationsrunde.“

  1. Zulassung der Vereine zur Futsal-Bundesliga siehe DFB-Futsal-Ordnung, TEIL C, § 53 1-8

  2. Auf- und Abstiegsregelung der Futsal-Regionalliga Nord Aufstieg in die Futsal Bundesliga Der Meister der Futsal Regionalliga Nord nimmt an der Qualifikationsrunde zur Futsal Bundesliga teil. Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich der sportlich qualifizierte Meister nicht für die Futsal Bundesliga der folgenden Spielzeit, rückt die nächstplatzierte Mannschaft der Futsal Regionalliga Nord nach. Aufstieg in die Futsal Regionalliga Nord: Die Meister der vier Landesverbände HFV, BFV, NFV und SHFV steigen automatisch in die Futsal Regionalliga Nord 2027/2028 auf. Bei Staffelstärke 7 oder 8 Mannschaften der Futsal Regionalliga Nord für die Saison 2027/2028 steigen aus den vier Landesverbänden HFV, BFV, NFV und SHFV zusätzlich die jeweiligen Zweitplatzierten in die Futsal Regionalliga Nord 2026/2027 auf.

Die 2. Mannschaft eines Vereins ist nicht aufstiegsberechtigt, wenn dessen 1. Mannschaft in der Futsal Regionalliga Nord spielt. Abstieg aus der Futsal Regionalliga Nord:

Fall 1: Bei einem Abstieg von ein oder zwei Mannschaften aus der Futsal Bundesliga in die Futsal Regionalliga Nord, steigen aus der Futsal Regionalliga Nord die zwei Mannschaften mit der geringsten Punktezahl und Platzierung der Abschlusstabelle in die nächsttiefere Spielklassenebene entsprechend ihrer Verbandsangehörigkeit ab.

Fall 2: Steigt der Meister der Futsal Regionalliga Nord nicht in die Futsal Bundesliga auf und steigen ein oder zwei Mannschaften aus der Futsal Bundesliga in die Futsal Regionalliga Nord ab, steigen aus der Futsal Regionalliga Nord die zwei Mannschaften mit der geringsten Punktezahl und Platzierung der Abschlusstabelle in die nächsttiefere Spielklassenebene entsprechend ihrer Verbandsangehörigkeit ab.

  1. Mannschaftsgröße / Anzahl Spieler Eine Mannschaft besteht an einem Spieltag aus vier Feldspielern und einem Torwart, sowie bis zu neun Auswechselspieler. Bei Spielbeginn muss jede Mannschaft drei Spieler aufweisen, um antreten zu können. Sollten infolge von Feldverweisen weniger als drei Spieler (einschließlich Torwart) bei einer der beiden Mannschaften übrigbleiben, muss das Spiel abgebrochen und mit 5:0 für die Mannschaft gewertet werden, welche noch mehr als drei Spieler hat, sofern sich nicht für den Sieger bereits zum Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigerer Spielstand ergab.

  2. Spielerfoto im Spielpass-Online Das Bestehen der Spielberechtigung wird mittels Onlineüberprüfung im DFBnet nachgewiesen. Die Identität der Spieler muss bei fehlender Spielberechtigung oder bei fehlendem Passbild in der Onlinespielberechtigung über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Bei allen Spielen ist der Spielbericht-Online verpflichtend