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title: "Norddeutscher Fußball-Verband e. V. veröffentlicht Durchführungsbestimmungen 2026/2027 Futsal-Regionalliga Nord (F-RLN) in Bremen Ausgabe Nr. 01"
sdDatePublished: "2026-07-28T13:57:00Z"
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Norddeutscher Fußball-Verband e. V. veröffentlicht Durchführungsbestimmungen 2026/2027 Futsal-Regionalliga Nord (F-RLN) in Bremen Ausgabe Nr. 01

Microsoft Word - Dbest F-RLN 26-27_FINAL

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Durchführungsbestimmungen 2026/2027
Futsal-Regionalliga Nord (F-RLN)
Ausgabe Nr. 01

I. Grundsätze
Soweit diese Bestimmungen keine Abweichungen vorsehen, gilt die DFB-Futsal-Ordnung, sowie
Satzung, Ordnungen und Richtlinien des DFB, soweit diese für den Futsal anwendbar sind.

II. Anschrift
Norddeutscher Fußball-Verband e. V.
Franz-Böhmert-Str. 1 A
28205 Bremen

Geschäftszeiten:
Montag – Donnerstag: 09:00 – 17:00
Freitag:

 09:00 – 15:00

III. Kontakte

Leitung Kommunikation & Spielbetrieb:

Jana Miglitsch
Tel:

0421 2223029
E-Mail:

jana.miglitsch@nordfv.de

Vorsitzender Regionalliga- und Spielausschuss:

Reenald Koch
Tel:

0151 43128500
E-Mail:

reenald.koch@nordfv.de

Staffelleiter:

Omar Amarkhel
Tel:

0176 43359084
E-Mail:

omar.amarkhel@hfv.de

Vorsitzender Schiedsrichterausschuss:

Bernd Domurat
Tel:

0172 7058654
E-Mail:

bernd.domurat@t-online.de

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01. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt an den Wettbewerben des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV) sind die
im Regional- und Landesverbandverband gemeldeten sportlich qualifizierten und vom DFB
zugelassenen Vereine und Tochtergesellschaften. Spielgemeinschaften sind grundsätzlich nicht
zugelassen, können aber auf einen begründeten Antrag hin eine Spielberechtigung für eine Saison
erhalten.

02. Wettbewerbsgrundsätze
Die
jeweiligen
spielleitenden
Stellen
können
abweichende
Regelungen
in
ihren
Durchführungsbestimmungen (Dbest) treffen. Dies gilt auch dann, wenn bereits eine begonnene
Spielserie nicht zu Ende gespielt werden kann.

03. Entscheidungsrecht des spielleitenden Ausschusses
Der spielleitende Ausschuss behält sich vor, die Veränderung der Staffelstärken und ob in einer
einfachen oder Mehrfachrunde gespielt wird, vorzunehmen.

04. Spielansetzung
Organisation, Durchführung und Terminierung des Spielbetriebes obliegt dem jeweiligen
spielleitenden Ausschuss.

05. Spielberechtigung
Jeder Spieler ist nur für einen Verein spielberechtigt. Dies gilt auch für Futsal-Spielberechtigungen,
die für einen anderen Landes- oder Nationalverband bestehen.

1. Freigabe von Junioren für Herren-Futsal-Mannschaften
Junioren
dürfen
grundsätzlich
nicht
in
einer
Herren-Futsal-Mannschaft
spielen.
Bei
Zuwiderhandlungen sind die Junioren nicht spielberechtigt. Die Vereine bzw. Tochtergesellschaften
tragen dann die spieltechnischen Folgen nach den Vorschriften der maßgeblichen Spielordnung.
Außerdem werden die betreffenden Vereine und Tochtergesellschaften bestraft. Gegen die Junioren
können Erziehungsmaßnahmen verhängt werden.

2. A-Junioren des älteren Jahrgangs oder solchen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, kann
der zuständige Mitgliedsverband eine Spielerlaubnis für alle Herren-Futsal-Mannschaften ihres
Vereins erteilen. Die Spielerlaubnis für Junioren-Futsal-Mannschaften bleibt daneben bestehen.

3. Aus Gründen der Talentförderung ist in Ausnahmefällen die Erteilung einer Spielerlaubnis für A-
Junioren des jüngeren Jahrgangs für die erste Futsal-Mannschaft möglich.

4. Besteht für A-Junioren des jüngeren Jahrgangs keine altersgerechte Spielmöglichkeit im eigenen
Verein oder einem Verein der näheren Umgebung, kann in Einzelfällen durch den betreffenden
Verbands-Jugendausschuss des Mitgliedsverbandes eine Spielerlaubnis für eine Futsal-Mannschaft
erteilt werden. Eine altersgerechte Spielmöglichkeit liegt auch dann vor, wenn eine Teilnahme am
Spielbetrieb durch Spielgemeinschaften oder ein Zweitspielrecht eröffnet ist.

5. Junioren mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2. werden für sportliche Vergehen, deren sie sich im
Spielbetrieb schuldig gemacht haben, nach den für den Spielbetrieb maßgebenden Vorschriften von
den hierfür zuständigen Rechtsorganen bestraft.

6. Junioren, denen die Spielerlaubnis für Herren- Mannschaften nach Nr. 2 erteilt worden ist,
verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die Jugendmannschaften ihres Vereins oder für
Auswahlspiele jeglicher Art der Junioren.

7. Wegen der Einberufung eines Juniors mit einer Spielerlaubnis nach Nr. 2 in der Herren-Futsal-
Mannschaft seines Vereins oder in der Mannschaft der Tochtergesellschaft darf kein Juniorenspiel
dieses Vereins abgesetzt werden.

8. Junioren des älteren Jahrgangs eines Spieljahres sind die Spieler, die in dem Kalenderjahr, in
dem das Spieljahr beginnt, das 18. bzw. 16. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben.

06. Einhaltung des Spielplanes
1. Die für einen Wettbewerb gemeldeten Mannschaften haben zu allen Spielen zu dem vom
zuständigen Ausschuss vorgegebenen Termin anzutreten. Bei Ausbleiben einer reisenden
Mannschaft ist eine Wartefrist von 30 Minuten einzuhalten, ehe das Spiel abgesetzt wird.

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2. Sofern die reisende Mannschaft den Nachweis führt, dass sie kein Verschulden am Ausbleiben
trifft, ist das Spiel neu anzusetzen. Das Versagen eines öffentlichen Verkehrsmittels hat die reisende
Mannschaft nicht zu vertreten. Verkehrsmittel von konzessionierten Unternehmen sind in dieser
Hinsicht öffentlichen Verkehrsmitteln gleichgestellt.

3. Ist eine Mannschaft zu einem Auswärtsspiel in der Hinrunde nicht angetreten, so findet das
entsprechende Rückrundenspiel auf dem Platz des Gegners statt.

07. Meldegebühr
Voraussetzung für die Teilnahme einer Mannschaft am Spielbetrieb der Futsal-Regionalliga Nord
des NFV ist die Zahlung einer Meldegebühr vor Saisonbeginn in Höhe von € 125,00 (Überweisung
innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungstellung durch den NFV auf dessen Verbandskonto (Die
Sparkasse Bremen, IBAN: DE12 2905 0101 0001 1985 48, BIC: SBREDE22XXX)).

08. Schiedsrichter*in
Die Schiedsrichterkosten in Höhe von 1.600,00 Euro werden vollumfänglich von den teilnehmenden
Vereinen im Rahmen eines Schiedsrichterpools getragen. Der Schiedsrichterpool wird in zwei Raten
zu je 800,00 Euro vom NFV erhoben (September, Februar) und am Ende der Saison im Rahmen
der Saisonabrechnung/Kontennullstellung des NFV abgerechnet (Auszahlung zu viel gezahlter
Poolraten oder Nachforderung, wenn die Poolraten nicht zur Deckung der Schiedsrichterkosten
ausgereicht haben). Die beiden Schiedsrichterpoolraten sind nach Zahlungsaufforderung durch den
NFV innerhalb von 14 Tagen auf dessen Verbandskonto (Die Sparkasse Bremen, IBAN: DE12 2905
0101 0001 1985 48, BIC: SBREDE22XXX) zu überweisen.

Die Kosten für die Schiedsrichter pro Spiel betragen:
Schiedsrichter 1:
€ 60,00 (Spesen) zuzüglich entstandener Fahrtkosten
Schiedsrichter 2:
€ 60,00 (Spesen) zuzüglich entstandener Fahrtkosten
Schiedsrichter 3:
€ 30,00 (Spesen) zuzüglich entstandener Fahrtkosten

09. Vereinswechsel
Wechselperiode I:
01.07. - 30.09.
Wechselperiode II:
01.01. - 31.01.

Die Höhe der Entschädigung ist in § 7 Absatz 3.2.1 der DFB-Futsal-Ordnung wie folgt festgelegt:
1. Futsal-Bundesliga:
€ 2.000,00
2. Futsal-Spielklassenebene:
€ 750,00
ab der 3. Futsal-Spielklassenebene:
€ 300,00

10. Weiterführende Wettbewerbe DFB
Für die Teilnahme an Futsal-Spielen ist grundsätzlich eine eigene Futsal-Spielerlaubnis erforderlich.
Eine Futsal-Spielerlaubnis ist verpflichtend für die Teilnahme an der Futsal-Bundesliga und für den
in Ligen organisierten Spielbetrieb auf Regional- oder Landesverbandsebene.
Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer
Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich ein für die Relegationsrunde qualifizierter Verein
nicht für die Futsal-Bundesliga der folgenden Spielzeit, so kann für einen Meister nur die
nächstplatzierte Mannschaft (Vizemeister) aus der betreffenden Regionalliga für die Teilnahme an
der Relegationsrunde nachrücken. Liegt auch für diesen Verein eine verbandsinterne endgültige
Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt
sich der Verein nicht für die Futsal-Bundesliga der folgenden Spielzeit, so rückt keine Mannschaft
aus der betreffenden Regionalliga nach. Über die entsprechenden Anpassungen des
Austragungsmodus der Relegationsrunde entscheidet der DFB-Spielausschuss.

11. Relegationsrunde um den Aufstieg in die Futsal-Bundesliga
DFB-Futsal-Ordnung § 51 (Auszug)
„Relegationsrunde um den Aufstieg in bzw. den Abstieg aus der Futsal-Bundesliga
6. Die an der Relegationsrunde teilnehmenden Mannschaften aus den jeweiligen Regionalligen
müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Nachweis, die Spiele der Relegationsrunde in einer geeigneten Spielstätte gemäß § 53 Nr.
3. a) der DFB-Futsal-Ordnung austragen zu können. Hiervon ausgenommen ist das
Erfordernis, dass die Spielstätte über eine Tribüne mit 201 Sitzplätzen verfügen muss. Die
Verkehrssicherheit der Spielstätte ist nachzuweisen.

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
Nachweis über eine ausreichende Veranstalter-Haftpflichtversicherung für die Durchführung
der Spiele der Relegationsrunde.“

12. Zulassung der Vereine zur Futsal-Bundesliga
siehe DFB-Futsal-Ordnung, TEIL C, § 53 1-8

13. Auf- und Abstiegsregelung der Futsal-Regionalliga Nord
Aufstieg in die Futsal Bundesliga
Der Meister der Futsal Regionalliga Nord nimmt an der Qualifikationsrunde zur Futsal Bundesliga
teil. Liegt eine verbandsinterne endgültige Entscheidung vor, aus der sich die Nichterfüllung einer
Zulassungsvoraussetzung ergibt oder bewirbt sich der sportlich qualifizierte Meister nicht für die
Futsal Bundesliga der folgenden Spielzeit, rückt die nächstplatzierte Mannschaft der Futsal
Regionalliga Nord nach.
Aufstieg in die Futsal Regionalliga Nord:
Die Meister der vier Landesverbände HFV, BFV, NFV und SHFV steigen automatisch in die Futsal
Regionalliga Nord 2027/2028 auf.
Bei Staffelstärke 7 oder 8 Mannschaften der Futsal Regionalliga Nord für die Saison 2027/2028
steigen aus den vier Landesverbänden HFV, BFV, NFV und SHFV zusätzlich die jeweiligen
Zweitplatzierten in die Futsal Regionalliga Nord 2026/2027 auf.

Die 2. Mannschaft eines Vereins ist nicht aufstiegsberechtigt, wenn dessen 1. Mannschaft in der
Futsal Regionalliga Nord spielt. Abstieg aus der Futsal Regionalliga Nord:

Fall 1:
Bei einem Abstieg von ein oder zwei Mannschaften aus der Futsal Bundesliga in die Futsal
Regionalliga Nord, steigen aus der Futsal Regionalliga Nord die zwei Mannschaften mit der
geringsten Punktezahl und Platzierung der Abschlusstabelle in die nächsttiefere Spielklassenebene
entsprechend ihrer Verbandsangehörigkeit ab.

Fall 2:
Steigt der Meister der Futsal Regionalliga Nord nicht in die Futsal Bundesliga auf und steigen ein
oder zwei Mannschaften aus der Futsal Bundesliga in die Futsal Regionalliga Nord ab, steigen aus
der Futsal Regionalliga Nord die zwei Mannschaften mit der geringsten Punktezahl und Platzierung
der
Abschlusstabelle
in
die
nächsttiefere
Spielklassenebene
entsprechend
ihrer
Verbandsangehörigkeit ab.

14. Mannschaftsgröße / Anzahl Spieler
Eine Mannschaft besteht an einem Spieltag aus vier Feldspielern und einem Torwart, sowie bis zu
neun Auswechselspieler. Bei Spielbeginn muss jede Mannschaft drei Spieler aufweisen, um antreten
zu können. Sollten infolge von Feldverweisen weniger als drei Spieler (einschließlich Torwart) bei
einer der beiden Mannschaften übrigbleiben, muss das Spiel abgebrochen und mit 5:0 für die
Mannschaft gewertet werden, welche noch mehr als drei Spieler hat, sofern sich nicht für den Sieger
bereits zum Zeitpunkt des Abbruchs ein günstigerer Spielstand ergab.

15. Spielerfoto im Spielpass-Online
Das Bestehen der Spielberechtigung wird mittels Onlineüberprüfung im DFBnet nachgewiesen. Die
Identität der Spieler muss bei fehlender Spielberechtigung oder bei fehlendem Passbild in der
Onlinespielberechtigung über einen gültigen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Bei allen
Spielen ist der Spielbericht-Online verpflichtend