Halter in Oberentfelden zahlen Hundetaxen 2026/2027; Bußgelder und strafrechtliche Schritte bei Nichtbezahlung

Ausstehende Hundetaxen 2026/2027 | Gemeinde Oberentfelden

Sommeröffnungszeiten Die Telefon- und Schalteröffnungszeiten der Gemeindeverwaltung sind vom 6. Juli bis 7. August 2026 wie folgt reduziert: Montag, Mittwoch bis Freitag 08.00 bis 11.30 Uhr Dienstag 08.00 bis 11.30 Uhr

14.00 bis 18.00 Uhr Öffnungszeiten Montag, Dienstag, Donnerstag 08.00 bis 11.30 Uhr 14.00 bis 17.00 Uhr

Dienstag bis 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 bis 11.30 Uhr

Nachmittag geschlossen Freitag 08.00 bis 15.00 Uhr durchgehend Wir bitten Sie, nach Möglichkeit den Online-Schalter zu benutzen.

Die Rechnungen für die Hundetaxe 2026

2027 wurden im Mai 2026 zugestellt. Gemäss § 16 des Hundegesetzes des Kantons Aargau ist für jeden mehr als 3 Monate alten Hund eine jährliche Hundetaxe zu entrichten. Die Nichtbezahlung stellt eine Übertretung dar und werden mit Busse bestraft. Bei ausstehenden Zahlungen werden Mahn-, Betreibungs- und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte eingeleitet.

Bei Halterwechsel, Tod des Hundes oder Unstimmigkeiten mit der Rechnung sind die Einwohnerdienste unter 062 737 51 10 oder einwohnerdienste@oberentfelden.ch zu kontaktieren.