Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle./Naturschutzbund NRW gegen Stadt Köln; Bundesverwaltungsgericht hebt Urteil auf zurück an OVG NRW
Terminvorschau Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Kontakt: Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-455
Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Rauschenberg, stv. Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-455
Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lier, stv. Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-455 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-352, E-Mail: pressestelle@ovg.nrw.de
Die folgende Zusammenstellung enthält - vorbehaltlich weiterer Ladungen und möglicher Terminsaufhebungen - eine Übersicht über ausgewählte öffentliche Verhandlungen des Oberverwaltungsgerichts, die in der Zeit von 1. August 2026 bis 15. August 2026 vorgesehen sind.
Nr. 15 vom 28.07.2026
Termine August/1. Hälfte (Stand: 28. Juli 2026)
14.08.2026 Sitzungssaal I Uhrzeit: 10.30 Uhr
Aktenzeichen: 7 D 277/20.NE Bürgerinitiative Grüngürtel für Alle./. Stadt Köln beigeladen: 1. FC Köln Aktenzeichen: 7 D 2/21.NE Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. ./. Stadt Köln beigeladen: 1. FC Köln
verlegt vom 11.06.2026 (vgl. Pressemitteilung vom 10.06.2026)
Die Antragstellerinnen, eine Bürgerinitiative sowie der Landesverband NRW des Nabu, wenden sich gegen den Bebauungsplan Nr. 63419/02 “RheinEnergieSportpark in Köln”. Der 2020 vom Rat der Stadt Köln beschlossene Bebauungsplan soll eine Erweiterung bestehender Sportanlagen in Köln-Sülz im Bereich des Franz-Kremer-Stadions und des sogenannten Geißbockheims planungsrechtlich absichern. Der 7. Senat des Oberver- waltungsgerichts hatte den Plan im November 2022 für unwirksam erklärt (vgl. Presse- mitteilung vom 24.11.2022) und zur Begründung ausgeführt, die im Bereich der „Gleue- ler Wiese“ getroffene Festsetzung von vier Kleinspielfeldern, mit deren Vollversiegelung zu rechnen sei, sei abwägungsfehlerhaft; das führe insgesamt zur Unwirksamkeit des Plans. Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil auf die Revision des beigelade- nen 1. FC Köln mit Urteil vom 24.04.2024 aufgehoben und die Sache zur weiteren Ver- handlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen. Die An- tragstellerinnen machen zur Begründung ihres weiter verfolgten Normenkontrollantrags insbesondere geltend, es sei abwägungsfehlerhaft, dass die bisher der Allgemeinheit zur Verfügung stehende unter Denkmalschutz und Landschaftsschutz gestellte Fläche der „Gleueler Wiese“ im äußeren Grüngürtel der Stadt Köln zugunsten einer eingezäunten Funktionsfläche für den Profisport überplant werde, zudem stünden der Planung artenschutzrechtliche Hindernisse entgegen; ihr Vollzug führe unter anderem
2 Kontakt: Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Dahme, Pressesprecherin, Telefon: (0251) 505-455
Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Rauschenberg, stv. Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-455
Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Lier, stv. Pressesprecher, Telefon: (0251) 505-455 Oberverwaltungsgericht NRW, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, http://www.ovg.nrw.de Telefon: (0251) 505-0, Fax: (0251) 505-352, E-Mail: pressestelle@ovg.nrw.de
zu einem Verlust zahlreicher gesetzlich geschützter bzw. stark gefährdeter Käfer, Schmetterlinge, Heuschrecken und Libellen, die auf der Gleueler Wiese vorkämen.
Hinweis für Medienvertreter: Es gibt kein Akkreditierungsverfahren, die Presse- stelle bittet aber um vorherige Anmeldung per E-Mail an pressestelle@ovg.nrw.de, wenn Sie an dem Termin teilnehmen möchten.