Bezirksvertretung Porz nimmt Niederschrift des Beirates Porz Mitte vom 25.06.2026 zur Kenntnis; Abriss zweier Pavillons, Brücke Fußgängerzone
Beschlussvorlage
Dezernat, Dienststelle IX/15/152
Vorlagen-Nummer
2160/2026 Freigabedatum
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte hier: Empfehlungen des Beirates Porz Mitte vom 25.06.2026
Beschlussorgan Bezirksvertretung 7 (Porz) Gremium Datum
Beschluss: Die Bezirksvertretung Porz nimmt die als Anlage 1 beigefügte Niederschrift der Sitzung des Beirates Porz Mitte am 25. Juni 2026 zur Kenntnis, insbesondere die Empfehlungen an die Bezirksvertretung zu TOP 7.2.4.
Bezirksvertretung 7 (Porz) 15.09.2026
2 Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung: In der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 25. Juni 2026 wurden folgende Anträge beraten und beschlossen:
- TOP 7.2.4 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz
Empfehlung Der Beirat empfiehlt, auf der Platzfläche auf der Brücke stationär eine Gastronomie vorzusehen, z.B. durch Beibehaltung eines Pavillons.
Stellungnahme der Verwaltung: Die geplante Aufwertung der Oberfläche der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße umfasst den Abriss der Brückenpavillons sowie eine klimaresiliente Neugestaltung. Ziel ist eine freie Sichtachse zum Rhein. Aufgrund der begrenzten und genau zu be- rechnenden Statik der Fußgängerbrücke sind neue Aufbauten jedoch ausgeschlossen. Zur Attraktivierung der Aufenthaltsqualität wird die Brücke stattdessen mit klimarobus- ter Begrünung, schattenspendenden Elemente und Sitzgelegenheiten aufgewertet. Die Fläche wird als Fußgängerzone ausgewiesen.
Der rechtskräftige Bebauungsplan für die Neue Mitte Porz sieht zudem den Rückbau der bestehenden Pavillons vor, die nur noch passiven Bestandsschutz genießen. Erste statische Einschätzungen aus der Grundlagenermittlung zeigen, dass die Brückenkon- struktion keine zusätzlichen schweren Aufbauten trägt. Die Belastung muss präzise berechnet und gleichmäßig verteilt werden.
Zusätzlich sind zukünftige städtische finanzielle und personelle Unterhaltungskosten bei Erhalt eines Pavillons derzeit nicht kalkulierbar. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anlage 9 des erweiterten Planungsbeschluss (2631/2024) des Rates der Stadt Köln vom 13.02.2025 hingewiesen
Aufgrund vorgenannter Gründe sowie zur Erreichung der städtebaulichen Ziele emp- fiehlt die Verwaltung weiterhin, den geplanten Ankauf und die anschließende Niederle- gung beider Pavillons zur Freistellung der Brückenoberfläche.
- TOP 7.2.4 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz
Empfehlung Der Beirat empfiehlt, die Verbindungsachse von der Brücke bis zum Rhein barrierefrei herzustellen.
Stellungnahme der Verwaltung: Im erweiterten Planungsbeschluss (2631/2024) vom 13.02.2025 wurde unter Be- schlusspunkt 1 der vorgeschlagenen Verwaltungslösung zugestimmt. Wie in der Be-
3 schlussvorlage und auch in der Anlage 2 grafisch erläutert, hat sich im Zuge der Pla- nungen herausgestellt, dass die Attraktivierung der Brückenoberfläche als Schwer- punkt der städtebaulichen Neuordnung priorisierend angegangen werden muss. Das ursprünglich geplante Maßnahmengebiet wurde auf die Brückenoberfläche kon- zentriert, um die Maßnahme entsprechend der zeitlichen Vorgaben des Fördermittel- gebers umzusetzen zu können. Die entsprechenden personellen Ressourcen sind bei der Verwaltung auf Grundlage dieses Beschlusses hinterlegt. Um Verzögerungen und den Verlust der Finanzierung zu verhindern, ist die Priorisierung auf Basis des beste- henden Ratsbeschlusses konsequent einzuhalten. Eine nachträgliche Änderung des Maßnahmengebietes würde den Zeitplan gefährden und könnte das gesamte Projekt scheitern lassen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anlage 9 des erweiter- ten Planungsbeschluss (2631/2024) des Rates der Stadt Köln vom 13.02.2025 hinge- wiesen
Eine behindertengerechte Zuwegung der Brückenoberfläche ist von der Neuen Mitte Porz aus gegeben.
Die Verwaltung empfiehlt, die im Ratsbeschluss gefasste Priorisierung einzuhalten, auch um die Akquirierung der Fördermittel nicht zu gefährden.
Die Empfehlungen des Beirates Porz Mitte einschließlich der Niederschrift werden gemäß der Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte verbunden mit einer fachlichen Stellungnahme der Verwaltung der Bezirksvertretung Porz vorgelegt.
Anlage 1: Niederschrift der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 25.06.2026