---
title: "Bezirksvertretung Porz nimmt Niederschrift des Beirates Porz Mitte vom 25.06.2026 zur Kenntnis; Abriss zweier Pavillons, Brücke Fußgängerzone"
sdDatePublished: "2026-07-28T13:30:00Z"
source: "https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1106936\u0026type=do"
topics:
  - name: "construction and property"
    identifier: "medtop:20000235"
  - name: "infrastructure projects"
    identifier: "medtop:20001245"
  - name: "local authority"
    identifier: "medtop:20000612"
  - name: "regional development policy"
    identifier: "medtop:20001174"
  - name: "public housing"
    identifier: "medtop:20001290"
locations:
  - "Köln"
---


Bezirksvertretung Porz nimmt Niederschrift des Beirates Porz Mitte vom 25.06.2026 zur Kenntnis; Abriss zweier Pavillons, Brücke Fußgängerzone

Beschlussvorlage

Dezernat, Dienststelle
IX/15/152

Vorlagen-Nummer

2160/2026
Freigabedatum

Beschlussvorlage
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz-Mitte
hier: Empfehlungen des Beirates Porz Mitte vom 25.06.2026

Beschlussorgan
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Gremium
Datum

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Porz nimmt die als Anlage 1 beigefügte Niederschrift der Sitzung des
Beirates Porz Mitte am 25. Juni 2026 zur Kenntnis, insbesondere die Empfehlungen an die
Bezirksvertretung zu TOP 7.2.4.

Bezirksvertretung 7 (Porz)
15.09.2026

2
Haushaltsmäßige Auswirkungen

Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz

Nein

Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)

Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)

Begründung:
In der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 25. Juni 2026 wurden folgende Anträge beraten
und beschlossen:
1. TOP 7.2.4 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz

Empfehlung
Der Beirat empfiehlt, auf der Platzfläche auf der Brücke stationär eine Gastronomie
vorzusehen, z.B. durch Beibehaltung eines Pavillons.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die geplante Aufwertung der Oberfläche der Fußgängerbrücke über die Hauptstraße
umfasst den Abriss der Brückenpavillons sowie eine klimaresiliente Neugestaltung.
Ziel ist eine freie Sichtachse zum Rhein. Aufgrund der begrenzten und genau zu be-
rechnenden Statik der Fußgängerbrücke sind neue Aufbauten jedoch ausgeschlossen.
Zur Attraktivierung der Aufenthaltsqualität wird die Brücke stattdessen mit klimarobus-
ter Begrünung, schattenspendenden Elemente und Sitzgelegenheiten aufgewertet. Die
Fläche wird als Fußgängerzone ausgewiesen.

Der rechtskräftige Bebauungsplan für die Neue Mitte Porz sieht zudem den Rückbau
der bestehenden Pavillons vor, die nur noch passiven Bestandsschutz genießen. Erste
statische Einschätzungen aus der Grundlagenermittlung zeigen, dass die Brückenkon-
struktion keine zusätzlichen schweren Aufbauten trägt. Die Belastung muss präzise
berechnet und gleichmäßig verteilt werden.

Zusätzlich sind zukünftige städtische finanzielle und personelle Unterhaltungskosten
bei Erhalt eines Pavillons derzeit nicht kalkulierbar. In diesem Zusammenhang wird
auch auf die Anlage 9 des erweiterten Planungsbeschluss (2631/2024) des Rates der
Stadt Köln vom 13.02.2025 hingewiesen

Aufgrund vorgenannter Gründe sowie zur Erreichung der städtebaulichen Ziele emp-
fiehlt die Verwaltung weiterhin, den geplanten Ankauf und die anschließende Niederle-
gung beider Pavillons zur Freistellung der Brückenoberfläche.

2. TOP 7.2.4 Aufwertung Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz

Empfehlung
Der Beirat empfiehlt, die Verbindungsachse von der Brücke bis zum Rhein barrierefrei
herzustellen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Im erweiterten Planungsbeschluss (2631/2024) vom 13.02.2025 wurde unter Be-
schlusspunkt 1 der vorgeschlagenen Verwaltungslösung zugestimmt. Wie in der Be-

3
schlussvorlage und auch in der Anlage 2 grafisch erläutert, hat sich im Zuge der Pla-
nungen herausgestellt, dass die Attraktivierung der Brückenoberfläche als Schwer-
punkt der städtebaulichen Neuordnung priorisierend angegangen werden muss. Das
ursprünglich geplante Maßnahmengebiet wurde auf die Brückenoberfläche kon-
zentriert, um die Maßnahme entsprechend der zeitlichen Vorgaben des Fördermittel-
gebers umzusetzen zu können. Die entsprechenden personellen Ressourcen sind bei
der Verwaltung auf Grundlage dieses Beschlusses hinterlegt. Um Verzögerungen und
den Verlust der Finanzierung zu verhindern, ist die Priorisierung auf Basis des beste-
henden Ratsbeschlusses konsequent einzuhalten. Eine nachträgliche Änderung des
Maßnahmengebietes würde den Zeitplan gefährden und könnte das gesamte Projekt
scheitern lassen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Anlage 9 des erweiter-
ten Planungsbeschluss (2631/2024) des Rates der Stadt Köln vom 13.02.2025 hinge-
wiesen

Eine behindertengerechte Zuwegung der Brückenoberfläche ist von der Neuen Mitte
Porz aus gegeben.

Die Verwaltung empfiehlt, die im Ratsbeschluss gefasste Priorisierung einzuhalten,
auch um die Akquirierung der Fördermittel nicht zu gefährden.

Die Empfehlungen des Beirates Porz Mitte einschließlich der Niederschrift werden gemäß der
Geschäftsordnung des Beirates Porz Mitte verbunden mit einer fachlichen Stellungnahme der
Verwaltung der Bezirksvertretung Porz vorgelegt.

Anlage 1: Niederschrift der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 25.06.2026