Regierung von Oberfranken schreibt bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/in für Bad Rodach aus; Bewerbungsfrist 21.09.2026
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Kehrbezirksausschreibung Die Regierung von Oberfranken schreibt zum 01.01.2027 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus: Bad Rodach Aktenzeichen: 2206-2-104 Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in für den ausgeschriebenen Bezirk ist längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren befristet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG). Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Anforderungsprofil: Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind der Internetseite der Regierung von Oberfranken (https://www.reg-ofr.de/kba) zu entnehmen. Der Bewerbungsstichtag ist der 01.08.2026. Folgende Fristen sind zu beachten: 1. Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für Maßnahmen nach dem 01.01.2019 bis einschließlich 31.07.2026 in die Bewertung einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer Befristung unterliegen. 2. Die Berufserfahrung nach Nrn. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars ist für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2026 nachzuweisen. 3. Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht vor dem 01.05.2026 ausgestellt sein. Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich oder online mit BayernID bis spätestens zum 21.09.2026 (Bewerbungsschluss) unter Angabe des Aktenzeichens an die Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth. Es gilt der Posteingangsstempel, bzw. das Datum des Datentransfers beim Online-Verfahren. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kröner, Telefon: 0921/604-1405, E-Mail kaminkehrerwesen@reg-ofr.bayern.de, zur Verfügung Bayreuth, 27.07.2026 Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen möglichst schlicht (ohne Klarsichtfolien, Tackerklammern etc.) zu übersenden. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.