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title: "Regierung von Oberfranken schreibt bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/in für Bad Rodach aus; Bewerbungsfrist 21.09.2026"
sdDatePublished: "2026-07-28T12:44:00Z"
source: "https://regierung.oberfranken.bayern.de/mam/service/kaminkehrerwesen/ausschreibungstext_kb_bad_rodach_zum_01_01_2026.pdf"
topics:
  - name: "labour"
    identifier: "medtop:09000000"
  - name: "employment"
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  - name: "public officials"
    identifier: "medtop:20000596"
locations:
  - "Bavaria"
  - "Bayreuth"
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Regierung von Oberfranken schreibt bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger/in für Bad Rodach aus; Bewerbungsfrist 21.09.2026

Normal.dot

Kehrbezirksausschreibung
Die Regierung von Oberfranken schreibt zum 01.01.2027 (Bestellungstermin) gemäß
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
(SchfHwG)
die
Tätigkeit
als
bevollmächtigte
Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Bad Rodach
    Aktenzeichen: 2206-2-104
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in für den ausgeschriebenen
Bezirk ist längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze
von 67 Jahren befristet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen
sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach
Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das
Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind der Internetseite der Regierung von
Oberfranken (https://www.reg-ofr.de/kba) zu entnehmen.
Der Bewerbungsstichtag ist der 01.08.2026. Folgende Fristen sind zu beachten:
1.
Nachweise über berufsbezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen werden für
Maßnahmen nach dem 01.01.2019 bis einschließlich 31.07.2026 in die Bewertung
einbezogen. Für berufsbezogene Zusatzqualifikationen mit Abschluss nach Nr. 2.4 des
Bewertungsformulars gilt grundsätzlich keine Befristung, sofern sie nicht selbst einer
Befristung unterliegen.
2.
Die Berufserfahrung nach Nrn. 3.1 und 3.2 des Bewertungsformulars ist für die Zeit vom
01.08.2012 bis 31.07.2026 nachzuweisen.
3.
Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht vor
dem 01.05.2026 ausgestellt sein.
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung schriftlich oder online mit BayernID bis spätestens zum
21.09.2026
(Bewerbungsschluss) unter Angabe des Aktenzeichens an die
Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth.
Es gilt der Posteingangsstempel, bzw. das Datum des Datentransfers beim Online-Verfahren.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Kröner, Telefon: 0921/604-1405,
E-Mail kaminkehrerwesen@reg-ofr.bayern.de, zur Verfügung
Bayreuth, 27.07.2026
Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen möglichst schlicht (ohne Klarsichtfolien, Tackerklammern
etc.) zu übersenden. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.