Gemeinde Rümmingen veröffentlicht Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Neumatten – In der Au, Westen der Gemeinde; Sondergebiet Lebensmittelmarkt vorgesehen
Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“: Gemeinde Rümmingen
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Öffentliche Bekanntmachung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rümmingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.02.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst sowie den Vorentwurf gebilligt und die Durchführung der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die freiwillige frühzeitige Beteiligung fand vom 12.03.2024 bis 19.04.2024 statt.
Im Zuge der weiteren Bearbeitung hat sich gezeigt, dass eine Aufteilung des bisherigen Bebauungsplanverfahrens zweckmäßig ist. Die bisher eingeleitete 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ wird künftig als eigenständige textliche Änderung mit einem entsprechend angepassten räumlichen Geltungsbereich fortgeführt. Für das Grundstück Flst.-Nr. 2622 wird gleichzeitig der eigenständige Bebauungsplan „Lebensmittelmarkt“ aufgestellt, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO zur Ansiedlung des großflächigen Lebensmittelvollsortimenters schafft.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rümmingen hat folglich am 13.07.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ gebilligt und beschlossen, die Offenlage nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durchzuführen.
Ziele und Zwecke der Planung
Um die Nahversorgung für die Gemeinden Rümmingen und Schallbach zu sichern, plant die Gemeinde Rümmingen im Rahmen der Neuaufstellung des Bebauungsplans „Lebensmittelmarkt“ einen großflächigen Lebensmitteleinzelhandel anzusiedeln. Um negative raumordnerische Auswirkungen in Bezug auf den Einzelhandel im Gewerbegebiet „Neumatten – In der Au“ zu vermeiden, sollen bestimmte Sortimente ausgeschlossen werden. So soll wirksam verhindert werden, dass sich um Umfeld des neuen Lebensmittelmarktes in den Gewerbegebieten weitere kleinflächige Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten ansiedeln. Der Ausschluss erscheint der Gemeinde nicht für das gesamte Gemeindegebiet erforderlich, sondern nur für das vorliegende eingeschränkte Gewerbegebiet, weil es ein schützenswertes Ortszentrum mit entsprechendem Warenangebot derzeit nicht gibt und künftig auch nicht zu erwarten ist.
Da es sich um eine Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung handelt, soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB geändert werden. Dabei sollen zentrenrelevanten Sortimenten, die eine Agglomerationswirkung erwarten lassen innerhalb der eingeschränkten Gewerbegebiete ausgeschlossen werden. Die Planung verfolgt im Wesentlichen folgende Ziele:
Sicherung der Nahversorgung der Gemeinden Rümmingen und Schallbach
Vermeidung von negativen raumordnerischen Auswirkungen in Bezug auf Einzelhandel
Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
Die Bebauungsplanänderung erfolgt ohne Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Da es sich lediglich um die textliche Änderung des Nutzungskatalogs für die eingeschränkten Gewerbegebiete handelt, der zeichnerische Teil aber unverändert beibehalten wird, ist die Änderung aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Im beschleunigten Verfahren kann zwar auf eine Frühzeitige Beteiligung verzichtet werden, da die 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ auch raumordnerische Belange berührt, wurde die Bebauungsplanänderung im zweistufigen Verfahren mit einer freiwilligen Frühzeitigen Beteiligung durchgeführt. Nach Einschätzung der Gemeinde liegen aus der freiwilligen frühzeitigen Beteiligung keine umweltbezogenen Stellungnahmen vor, da es sich bei der Bebauungsplanänderung lediglich um einen textlichen Ausschluss von Sortimenten handelt.
Die 3. Änderung des Bebauungsplans besteht lediglich aus einem textlichen Teil. Als zeichnerischer Teil gilt der bestehende Bebauungsplan „Neumatten – In der Au“ weiterhin fort. Für den Geltungsbereich der 3. Änderung wurde aus den eingeschränkten Gewerbegebieten im Bebauungsplan „Neumatten – In der Au“ lediglich das Grundstück Flst.-Nr. 2622 ausgespart, da hierfür parallel zur vorliegenden Änderung ein eigenständiger Bebauungsplan für einen großflächigen Lebensmittelmarkt aufgestellt wird.
Das Plangebiet befindet sich im Westen der Gemeinde Rümmingen im Gewerbegebiet. Im Osten an das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Flächen sowie Wohnbebauung an, im Norden wird der Änderungsbereich von einer Sportanlage und Wohnbebauung sowie der Schallbacher Straße begrenzt.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 13.07.2026. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans (textliche Änderung im Satzungstext) wird mit der Begründung sowie aller Fachgutachten (Nahversorgungskonzept) vom
29.07.2026 bis einschließlich 18.09.2026 (Veröffentlichungsfrist)
auf der Homepage der Gemeinde Rümmingen unter nachfolgendem Pfad im Internet veröffentlicht:
Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist auch im Rathaus Rümmingen, Lörracher Straße 9, 79595 Rümmingen, im Bürgerbüro (Zimmer 103), während der üblichen Dienstzeiten, ausgenommen in der Zeit der Rathausschließung vom 14.08.2026 bis einschließlich 28.08.2026, öffentlich ausgelegt. Aufgrund dieser zeitweisen Schließung wurde die Veröffentlichungsfrist bis einschließlich 18.09.2026 festgesetzt. Die Unterlagen sind während der gesamten Veröffentlichungsfrist auf der Internetseite der Gemeinde Rümmingen unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde Rümmingen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z. B. per E-Mail an gemeinde(@)ruemmingen.de ), können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnah-men mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers (m
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Nachfolgend der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ zum Herunterladen:
Bekanntmachung des Entwurfs der 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ (PDF-Dokument, 323,13 KB, 28.07.2026)
Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ (Vorentwurf 13.07.2026) (PDF-Dokument, 387,16 KB, 28.07.2026)
Darstellung Geltungsbereich_3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ (Vorentwurf 13.07.2026) (PDF-Dokument, 150,64 KB, 28.07.2026)
Begründung_3. Änderung des Bebauungsplans „Neumatten – In der Au“ (Vorentwurf 13.07.2026) (PDF-Dokument, 488,66 KB, 28.07.2026)
Nahversorgungskonzept Rümmingen-Schallbach (Stand 22.04.2026) (PDF-Dokument, 2,02 MB, 28.07.2026)
Vorlage Gemeinderat 52_2026_Sitzung 13.07.2026 (PDF-Dokument, 135,07 KB, 28.07.2026)
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