Land Sachsen-Anhalt Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Sachsen-Anhalt; 470 Kinder Opfer 2025
Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt 1
Zur Situation
Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2025 sind im vergangenen Jahr 470 Kinder Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden. Damit gehen die Opferzahlen verglichen mit 2024 leicht zurück. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren wurden 49 Opfer registriert. Die Zahlen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele Fälle gar nicht zur Anzeige gebracht werden, so dass von einer weitaus höheren Dunkelziffer auszugehen ist.
Die Statistik bestätigt, dass sexueller Missbrauch oftmals in der Familie (24 Prozent) und von Erwachsenen (60 Prozent) begangen wird. Ein persönlicher Bezug ist auch bei den Fällen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen festzustellen. In der Hälfte der Fälle sind die Tatverdächtigen Personen aus der Bekanntschaft oder aus dem Freundeskreis.
Die Zahl der Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist im Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 27 Prozent angestiegen. Dies ist in der Hälfte der Fälle auf das Versenden von Missbrauchsdarstellungen per WhatsApp in gleichaltrigen Peergroups zurückzuführen (52 Prozent).
Grundsätzliches
Der Aktionsplan beschreibt Angebote des Landes, um die vielfältigen Maßnahmen, etwa von örtlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderen Institutionen und Anbietern insbesondere auch im Freizeitbereich, zum Schutz von jungen Menschen vor sexualisierter Gewalt sichtbarer zu machen und zu kräftigen – etwa durch eine noch stärkere Bekanntmachung von bereits durchgeführten Angeboten oder die Unterstützung etwa bei der Erstellung von Schutzkonzepten und die Qualifizierung von Personal. Präventions- und Hilfsangebote sollen gestärkt werden. Grundlage ist der gesetzlich normierte Rahmen.
Zielgruppe sind alle in Sachsen-Anhalt lebenden Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt – unabhängig von Herkunft, Beeinträchtigung, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung oder sozialer Situation. Sie sollen bei der Erarbeitung von Maßnahmen zielgruppengerecht und geschlechtsspezifisch aktiv beteiligt und bei der Umsetzung eingebunden werden. Schutzkonzepte tragen der Vielfalt junger Menschen aktiv Rechnung. Sie werden mit den jungen Menschen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.
Die Mittel für die im Aktionsplan verankerten Fachaufgaben sind durch die jeweiligen Ressorts in den jeweiligen Einzelplänen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel vorzusehen. Die im Zuge der strategischen Umsetzung in den kommenden Jahren zu erwartenden Maßnahmen lassen sich gegenwärtig weder in ihrem Umfang noch hinsichtlich der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen valide quantifizieren.
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Thema 01: Prävention / Schutzkonzepte
Punkt 1 Prüfung bei neuen oder zur Überarbeitung anstehenden Förderrichtlinien der Ressorts sowie Verträgen für Projekte und Vorhaben, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ob das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes und / oder erweiterte Führungszeugnisse für am Projekt beteiligte Personen als Regelungsinhalte aufgenommen werden können.
Punkt 2 In stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der Eingliederungshilfe (SGB IX) sind junge Menschen an der Erarbeitung von Schutzkonzepten zu beteiligen. Zur Stärkung von direkten Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen und zur Sicherung ihrer Rechte sollen in den Einrichtungen geeignete Verfahren und Strukturen der Selbstvertretung und Beteiligung befördert werden. Eine Bündelung dieser Aktivitäten auf Landesebene – beispielsweise in Form eines Landeseinrichtungsrates – ist anzustreben.
Punkt 3 Konzepte zum Schutz vor Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, sollen an allen rund 800 allgemeinbildenden Schulen, an Förderschulen sowie berufsbildenden Schulen im Land etabliert werden. Eine Grundlage bildet der „Runderlass Sexualerziehung an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ (RdErl. des MK vom 15. 4. 2015 – 26-82113). Ergänzend werden Fortbildungen für Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeitende angeboten, die auf der Grundlage bereits vorhandener Materialien des Fachportals „Schule gegen sexuelle Gewalt“ basieren und der Entwicklung von Schutzkonzepten dienen. Schülerinnen und Schüler werden an der Erarbeitung der Konzepte altersgerecht und geschlechtssensibel beteiligt. Schulen mit bestehenden Schutzkonzepten sollen für Patenschaften gewonnen werden, um Schulen ohne entsprechende Konzepte zu unterstützen. Das Ministerium für Bildung wird nach einer angemessenen Umsetzungsphase den Stand der Schutzkonzepte gegen sexualisierte Gewalt erheben.
Punkt 4 Das Land forciert die Implementierung von Schutzkonzepten für das Landeszentrum Wald (LZW) mit seinen fünf Jugendwaldheimen, dem Forstlichen Bildungszentrum (FBZ) und weiteren Ausbildungsstätten im LZW, im Landesforstbetrieb (LFB), die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) mit dem Zentrum für Tierhaltung und Technik (ZTT).
Punkt 5 Anerkennung der laufenden Bemühungen des Landessportbundes (LSB) zur freiwilligen Entwicklung und Einführung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte und andere Gewalt in Sportvereinen und Sportverbänden. Die Vereine und Verbände werden vom LSB dabei unterstützt, ein vereins- und fachspezifisches Schutzkonzept zu entwickeln.
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Thema 01: Prävention / Kinder und Eltern stärken
Punkt 6 Anerkennung der vielfältigen Angebote zur Sexualerziehung, Aufklärung und Prävention für Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, diese in ihrer Vielfalt zu verstetigen, vernetzen und adressatengerecht öffentlich bekannter zu machen. Kinder und Jugendliche sollen ermutigt und gestärkt werden, sexuelle Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und sofort „Stopp“ zu sagen. Es sollen gerade auch Angebote für junge Menschen, die grenzverletzend oder übergriffig handeln, in den Blick genommen werden.
Punkt 7 Verstetigung und Differenzierung von Präventionsprojekten zum Schutz vor sexualisierter Gewalt auf digitalen Trägern, im Internet und in sozialen Medien. Eltern wie Kinder und Jugendliche müssen gleichermaßen mit zielgruppengerechter Ansprache erreicht werden. Angestrebt wird, die Medienbildung und den Kinder- und Jugendmedienschutz stärker mit der Präventionsarbeit gegen digitale sexualisierte Gewalt zu verzahnen.
Punkt 8 Kinder sollen bereits in der Kita und im Grundschulalter – aber auch darüber hinaus – mit ihren vielfältigen Wünschen angeregt werden, sich für ihre Interessen einzusetzen. Das gilt auch für Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe. Eine frühzeitige aktive Beteiligung zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention macht Kinder stark. Ein Ziel ist auch, dass junge Menschen frühzeitig erkennen, welche Verhaltensweisen strafrechtlich relevant sein könnten.
Punkt 9 Prüfung einer Verstetigung und Erweiterung für das Theater-Präventionsprojekt „Trau Dich!“ an Schulen für Kinder der Klassenstufen 3 bis 6. Aufführungen von „Trau Dich!“ finden logistisch bedingt allein in städtischen Theatern statt. Schulen in ländlichen Regionen sollen unterstützt werden, wenn sie das städtische Angebot wahrnehmen wollen – etwa bei Fahrtkosten. Zudem sollten Schulen im ländlichen Raum sowie Kita-Einrichtungen altersgerechte Theater- und Ausstellungsangebote nutzen, die in der Einrichtung selbst durchgeführt werden können. Gerade auch Förderschulen könnten diese dezentralen Projekte nutzen.
Punkt 10 Sensibilisierung von und Information für Eltern und Sorgeberechtigte, damit diese besonnen und sicher agieren können, wenn Kinder Fragen zum Thema sexuelle Selbstbestimmung haben oder gar von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Stärkung der Kinder durch altersgerechte Information zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen. Eine gute Zusammenarbeit von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe ist Grundlage für einen Erfolg.
Punkt 11 Geprüft wird, ob und wie das bundesweit angebotene Programm „MindMatters“ der Leuphana Universität Lüneburg, Zentrum für Angewandte Gesundheitswissenschaften (ZAG), zur Nutzung an Schulen in Sachsen-Anhalt verstetigt werden kann. Ursprünglich war eine zeitliche Befristung bis 2025 vorgesehen. Jetzt ist das Fortbestehen in 2026 gesichert. Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche aller Schulstufen. Das Programm soll dabei helfen, in der Schule ein Klima des Wohlbefindens, Respekts und der Toleranz zu leben.
Punkt 12 Fortsetzung des 2024 begonnenen Bund-Länder-Projektes „Startchancen“ für Schulen in räumlichen Lagen mit strukturell und soziodemografisch besonders herausfordernden
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Rahmenbedingungen. Das Programm soll Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern und damit ihre Leistungsfähigkeit stärken. Aus dem Programm können Schulpsychologinnen und -psychologen (zunächst befristet) eingestellt werden, um für Beratung und Hilfe ein „multiprofessionales Team“ an den Schulen zu bilden.
Punkt 13 Die lokalen Netzwerke Kinderschutz/Frühe Hilfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind ein wesentlicher Bestandteil der Kinderschutzstrukturen im Land, insbesondere in den Bereichen Prävention, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit. Eine Zusammenarbeit mit Einrichtungen und Trägern der Familienbildung wird begrüßt. So kann eine niedrigschwellige Beratung zur Prävention in Familienzentren gestärkt werden.
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Thema 01: Prävention / Fachkräfte und Ehrenamtliche stärken
Punkt 14 Alle Ausbildungsrahmenpläne und Curricula von Ausbildungs- und Studiengängen mit dem Berufsziel, später mit Kindern zu arbeiten, sollten verbindliche Module zur Prävention sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthalten – etwa für Lehrkräfte, Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Eingliederungshilfe, im medizinischen Bereich sowie für Polizei. Eine profunde Grundlage sind die von der Hochschule Merseburg (HSM) im Rahmen einer Förderung durch das ehemalige BMBF (neu BMFTR) entwickelten Module für grundständige Lehramts-Studiengänge zu den Themen sexuelle Bildung und Prävention.
Punkt 15 Schrittweiser Aufbau und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen Etablierung des neuen, landesweit tätigen Zentrums Kinderschutz. Zielgruppen sind Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, Beschäftigte, deren Organisationen Angebote und Dienstleistungen für Kinder und Jugendliche erbringen, Lehrkräfte und Unterstützungspersonen in Schulen sowie Ehrenamtliche, die direkt mit Kindern und / oder Jugendlichen arbeiten wie etwa im Sport- und Kulturbereich oder aber bei der Feuerwehr. Eine Säule des Wirkens ist der Aufbau eines digitalen Angebotes, welches gebündelt und adressatengerecht Informationen zum Kinderschutz vorhalten soll. Dies kann auch das Bereitstellen von Modulen und Beispielen einschließen, die Grundlage für die Fertigung von adressatengerechten Schutzkonzepten gegen sexualisierte Gewalt sind. Die Erbringung von Leistungen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII ist explizit nicht vorgesehen.
Punkt 16 Landesbedienstete mit Themenbezug sollen stärker für den Schutz von Minderjährigen vor sexualisierter Gewalt sensibilisiert werden. Das Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt (AFI-LSA) wird dazu eine Bedarfserhebung in den Ressorts zu einem Fortbildungsbedarf durch