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title: "Land Sachsen-Anhalt Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Sachsen-Anhalt; 470 Kinder Opfer 2025"
sdDatePublished: "2026-07-28T12:51:00Z"
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Land Sachsen-Anhalt Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Sachsen-Anhalt; 470 Kinder Opfer 2025

Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
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Zur Situation

Laut Polizeilicher Kriminalitätsstatistik (PKS) für das Jahr 2025 sind im vergangenen Jahr
470 Kinder Opfer eines sexuellen Missbrauchs geworden. Damit gehen die Opferzahlen
verglichen mit 2024 leicht zurück. Im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen
im Alter von 14 bis 18 Jahren wurden 49 Opfer registriert. Die Zahlen dürfen aber nicht
darüber hinwegtäuschen, dass viele Fälle gar nicht zur Anzeige gebracht werden, so dass
von einer weitaus höheren Dunkelziffer auszugehen ist.

Die Statistik bestätigt, dass sexueller Missbrauch oftmals in der Familie (24 Prozent) und von
Erwachsenen (60 Prozent) begangen wird. Ein persönlicher Bezug ist auch bei den Fällen
des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen festzustellen. In der Hälfte der Fälle sind die
Tatverdächtigen Personen aus der Bekanntschaft oder aus dem Freundeskreis.

Die Zahl der Verbreitung von Darstellungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern ist im
Jahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um 27 Prozent angestiegen. Dies ist in der Hälfte der
Fälle auf das Versenden von Missbrauchsdarstellungen per WhatsApp in gleichaltrigen
Peergroups zurückzuführen (52 Prozent).

Grundsätzliches

Der Aktionsplan beschreibt Angebote des Landes, um die vielfältigen Maßnahmen, etwa von
örtlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderen Institutionen und
Anbietern insbesondere auch im Freizeitbereich, zum Schutz von jungen Menschen vor
sexualisierter Gewalt sichtbarer zu machen und zu kräftigen – etwa durch eine noch stärkere
Bekanntmachung von bereits durchgeführten Angeboten oder die Unterstützung etwa bei der
Erstellung von Schutzkonzepten und die Qualifizierung von Personal. Präventions- und
Hilfsangebote sollen gestärkt werden. Grundlage ist der gesetzlich normierte Rahmen.

Zielgruppe sind alle in Sachsen-Anhalt lebenden Kinder und Jugendliche in ihrer Vielfalt –
unabhängig von Herkunft, Beeinträchtigung, Geschlechtsidentität und sexueller Orientierung
oder sozialer Situation. Sie sollen bei der Erarbeitung von Maßnahmen zielgruppengerecht
und geschlechtsspezifisch aktiv beteiligt und bei der Umsetzung eingebunden werden.
Schutzkonzepte tragen der Vielfalt junger Menschen aktiv Rechnung. Sie werden mit den
jungen Menschen gemeinsam erarbeitet und umgesetzt.

Die Mittel für die im Aktionsplan verankerten Fachaufgaben sind durch die jeweiligen
Ressorts in den jeweiligen Einzelplänen und im Rahmen der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel vorzusehen. Die im Zuge der strategischen Umsetzung in den kommenden
Jahren zu erwartenden Maßnahmen lassen sich gegenwärtig weder in ihrem Umfang noch
hinsichtlich der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen valide quantifizieren.

Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
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Thema 01: Prävention / Schutzkonzepte

Punkt 1
Prüfung bei neuen oder zur Überarbeitung anstehenden Förderrichtlinien der Ressorts sowie
Verträgen für Projekte und Vorhaben, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ob das
Vorliegen eines Gewaltschutzkonzeptes und / oder erweiterte Führungszeugnisse für am
Projekt beteiligte Personen als Regelungsinhalte aufgenommen werden können.

Punkt 2
In stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) sowie der
Eingliederungshilfe (SGB IX) sind junge Menschen an der Erarbeitung von Schutzkonzepten
zu beteiligen. Zur Stärkung von direkten Beteiligungsmöglichkeiten für junge Menschen und
zur Sicherung ihrer Rechte sollen in den Einrichtungen geeignete Verfahren und Strukturen
der Selbstvertretung und Beteiligung befördert werden. Eine Bündelung dieser Aktivitäten auf
Landesebene – beispielsweise in Form eines Landeseinrichtungsrates – ist anzustreben.

Punkt 3
Konzepte zum Schutz vor Gewalt, insbesondere sexualisierter Gewalt, sollen an allen rund
800 allgemeinbildenden Schulen, an Förderschulen sowie berufsbildenden Schulen im Land
etabliert werden. Eine Grundlage bildet der „Runderlass Sexualerziehung an den
allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt“ (RdErl. des
MK vom 15. 4. 2015 – 26-82113). Ergänzend werden Fortbildungen für Schulleitungen,
Lehrkräfte sowie Schulsozialarbeitende angeboten, die auf der Grundlage bereits
vorhandener Materialien des Fachportals „Schule gegen sexuelle Gewalt“ basieren und der
Entwicklung von Schutzkonzepten dienen. Schülerinnen und Schüler werden an der
Erarbeitung der Konzepte altersgerecht und geschlechtssensibel beteiligt. Schulen mit
bestehenden Schutzkonzepten sollen für Patenschaften gewonnen werden, um Schulen
ohne entsprechende Konzepte zu unterstützen. Das Ministerium für Bildung wird nach einer
angemessenen Umsetzungsphase den Stand der Schutzkonzepte gegen sexualisierte
Gewalt erheben.

Punkt 4
Das Land forciert die Implementierung von Schutzkonzepten für das Landeszentrum Wald
(LZW) mit seinen fünf Jugendwaldheimen, dem Forstlichen Bildungszentrum (FBZ) und
weiteren Ausbildungsstätten im LZW, im Landesforstbetrieb (LFB), die Landesanstalt für
Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) mit dem Zentrum für Tierhaltung und Technik (ZTT).

Punkt 5
Anerkennung der laufenden Bemühungen des Landessportbundes (LSB) zur freiwilligen
Entwicklung und Einführung von Schutzkonzepten gegen sexualisierte und andere Gewalt in
Sportvereinen und Sportverbänden. Die Vereine und Verbände werden vom LSB dabei
unterstützt, ein vereins- und fachspezifisches Schutzkonzept zu entwickeln.

Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
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Thema 01: Prävention / Kinder und Eltern stärken

Punkt 6
Anerkennung der vielfältigen Angebote zur Sexualerziehung, Aufklärung und Prävention für
Kinder und Jugendliche. Ziel ist es, diese in ihrer Vielfalt zu verstetigen, vernetzen und
adressatengerecht öffentlich bekannter zu machen. Kinder und Jugendliche sollen ermutigt
und gestärkt werden, sexuelle Grenzverletzungen frühzeitig zu erkennen und sofort „Stopp“
zu sagen. Es sollen gerade auch Angebote für junge Menschen, die grenzverletzend oder
übergriffig handeln, in den Blick genommen werden.

Punkt 7
Verstetigung und Differenzierung von Präventionsprojekten zum Schutz vor sexualisierter
Gewalt auf digitalen Trägern, im Internet und in sozialen Medien. Eltern wie Kinder und
Jugendliche müssen gleichermaßen mit zielgruppengerechter Ansprache erreicht werden.
Angestrebt wird, die Medienbildung und den Kinder- und Jugendmedienschutz stärker mit
der Präventionsarbeit gegen digitale sexualisierte Gewalt zu verzahnen.

Punkt 8
Kinder sollen bereits in der Kita und im Grundschulalter – aber auch darüber hinaus – mit
ihren vielfältigen Wünschen angeregt werden, sich für ihre Interessen einzusetzen. Das gilt
auch für Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe. Eine frühzeitige aktive Beteiligung zur
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention macht Kinder stark. Ein Ziel ist auch, dass junge
Menschen frühzeitig erkennen, welche Verhaltensweisen strafrechtlich relevant sein könnten.

Punkt 9
Prüfung einer Verstetigung und Erweiterung für das Theater-Präventionsprojekt „Trau Dich!“
an Schulen für Kinder der Klassenstufen 3 bis 6. Aufführungen von „Trau Dich!“ finden
logistisch bedingt allein in städtischen Theatern statt. Schulen in ländlichen Regionen sollen
unterstützt werden, wenn sie das städtische Angebot wahrnehmen wollen – etwa bei
Fahrtkosten. Zudem sollten Schulen im ländlichen Raum sowie Kita-Einrichtungen
altersgerechte Theater- und Ausstellungsangebote nutzen, die in der Einrichtung selbst
durchgeführt werden können. Gerade auch Förderschulen könnten diese dezentralen
Projekte nutzen.

Punkt 10
Sensibilisierung von und Information für Eltern und Sorgeberechtigte, damit diese besonnen
und sicher agieren können, wenn Kinder Fragen zum Thema sexuelle Selbstbestimmung
haben oder gar von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Stärkung der Kinder durch
altersgerechte Information zu den Rechten von Kindern und Jugendlichen. Eine gute
Zusammenarbeit von Schule sowie Kinder- und Jugendhilfe ist Grundlage für einen Erfolg.

Punkt 11
Geprüft wird, ob und wie das bundesweit angebotene Programm „MindMatters“ der
Leuphana Universität Lüneburg, Zentrum für Angewandte Gesundheitswissenschaften
(ZAG), zur Nutzung an Schulen in Sachsen-Anhalt verstetigt werden kann. Ursprünglich war
eine zeitliche Befristung bis 2025 vorgesehen. Jetzt ist das Fortbestehen in 2026 gesichert.
Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche aller Schulstufen. Das Programm soll dabei helfen,
in der Schule ein Klima des Wohlbefindens, Respekts und der Toleranz zu leben.

Punkt 12
Fortsetzung des 2024 begonnenen Bund-Länder-Projektes „Startchancen“ für Schulen in
räumlichen Lagen mit strukturell und soziodemografisch besonders herausfordernden

Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt
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Rahmenbedingungen. Das Programm soll Basiskompetenzen von Schülerinnen und
Schülern und damit ihre Leistungsfähigkeit stärken. Aus dem Programm können
Schulpsychologinnen und -psychologen (zunächst befristet) eingestellt werden, um für
Beratung und Hilfe ein „multiprofessionales Team“ an den Schulen zu bilden.

Punkt 13
Die lokalen Netzwerke Kinderschutz/Frühe Hilfen in den Landkreisen und kreisfreien Städten
sind ein wesentlicher Bestandteil der Kinderschutzstrukturen im Land, insbesondere in den
Bereichen Prävention, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit. Eine Zusammenarbeit mit
Einrichtungen und Trägern der Familienbildung wird begrüßt. So kann eine niedrigschwellige
Beratung zur Prävention in Familienzentren gestärkt werden.

Aktionsplan Sachsen-Anhalt zum besseren Schutz von Kindern und
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Thema 01: Prävention / Fachkräfte und Ehrenamtliche stärken

Punkt 14
Alle Ausbildungsrahmenpläne und Curricula von Ausbildungs- und Studiengängen mit dem
Berufsziel, später mit Kindern zu arbeiten, sollten verbindliche Module zur Prävention
sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthalten – etwa für Lehrkräfte,
Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Eingliederungshilfe, im medizinischen
Bereich sowie für Polizei. Eine profunde Grundlage sind die von der Hochschule Merseburg
(HSM) im Rahmen einer Förderung durch das ehemalige BMBF (neu BMFTR) entwickelten
Module für grundständige Lehramts-Studiengänge zu den Themen sexuelle Bildung und
Prävention.

Punkt 15
Schrittweiser Aufbau und im Rahmen der verfügbaren Ressourcen Etablierung des neuen,
landesweit tätigen Zentrums Kinderschutz. Zielgruppen sind Fachkräfte in der Kinder- und
Jugendhilfe, Beschäftigte, deren Organisationen Angebote und Dienstleistungen für Kinder
und Jugendliche erbringen, Lehrkräfte und Unterstützungspersonen in Schulen sowie
Ehrenamtliche, die direkt mit Kindern und / oder Jugendlichen arbeiten wie etwa im Sport-
und Kulturbereich oder aber bei der Feuerwehr. Eine Säule des Wirkens ist der Aufbau eines
digitalen Angebotes, welches gebündelt und adressatengerecht Informationen zum
Kinderschutz vorhalten soll. Dies kann auch das Bereitstellen von Modulen und Beispielen
einschließen, die Grundlage für die Fertigung von adressatengerechten Schutzkonzepten
gegen sexualisierte Gewalt sind. Die Erbringung von Leistungen des erzieherischen Kinder-
und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII ist explizit nicht vorgesehen.

Punkt 16
Landesbedienstete mit Themenbezug sollen stärker für den Schutz von Minderjährigen vor
sexualisierter Gewalt sensibilisiert werden. Das Aus- und Fortbildungsinstitut Sachsen-Anhalt
(AFI-LSA) wird dazu eine Bedarfserhebung in den Ressorts zu einem Fortbildungsbedarf
durch