Stadt Tornesch veröffentlicht neue Hausordnung im Rathaus der Stadt Tornesch; Verstöße führen zu Hausverweis oder Hausverbot.
Hausordnung für das Rathaus der Stadt Tornesch
Hausordnung für das Rathaus der Stadt Tornesch
Ziel dieser Hausordnung ist es, einen sicheren, störungsfreien und respektvollen Dienstbetrieb sowie den Schutz aller Beschäftigten und Besucherinnen und Besucher zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie: Soweit Bereiche des Rathauses videoüberwacht werden, erfolgt dies entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorschriften. Hinweise befinden sich an den jeweiligen Zugängen.
Diese Hausordnung gilt für das Rathausgebäude einschließlich der Außenanlage.
Mit Betreten des Rathauses wird die Hausordnung anerkannt.
Das Hausrecht übt der Bürgermeister aus. Er kann die Ausübung des Hausrechts auf Beschäftigte oder beauftragte Dritte übertragen.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
§ 3 Öffnungszeiten und Zutritt
Für die Öffentlichkeit ist der Aufenthalt im Rathaus nur während der festgelegten Öffnungszeiten bzw. mit Termin oder auf Einladung gestattet.
Der Zutritt kann aus wichtigem Grund (z. B. Sicherheitsgründe, Störung des Betriebs) untersagt werden. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert werden.
Das Betreten nicht öffentlich zugänglicher Bereiche ist nicht erlaubt.
§ 4 Verhalten im Rathaus
Im Rathaus ist auf Ruhe, Ordnung und ein respektvolles Miteinander zu achten.
Jede Störung des Dienstbetriebs ist zu unterlassen.
Jede Art der Gewalt, verbal, körperlich, schriftlich, sexualisierte Belästigung, Beleidigungen, Bedrohungen, aggressives Verhalten, Stalking, Mobbing, Sachbeschädigungen etc. führt in der Regel zum sofortigen Verweis aus dem Gebäude. Beschäftigte sind berechtigt, Gespräche und Dienstleistungen abzubrechen, wenn diese aufgrund eines solchen Verhaltens nicht mehr sachlich oder sicher durchgeführt werden können; falls erforderlich kann der Sicherheitsdienst oder die Polizei hinzugezogen werden.
Der Aufenthalt erfolgt ausschließlich zu dienstlichen bzw. behördlichen Zwecken, zur Teilnahme an politischen Sitzungen oder auf Einladung.
Die Stadt Tornesch haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 6 Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen
Einrichtungen, Möbel und technische Geräte sind pfleglich zu behandeln.
Technische Einrichtungen und das Gäste-WLAN dürfen nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Die Nutzung des Netzwerks für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.
Für Schäden durch unsachgemäße Bedienung oder missbräuchliche Netznutzung haftet der Verursacher. Beschädigungen sind unverzüglich zu melden; Verursacher haften für Schäden.
§ 7 Sicherheit und Ordnung
Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Den Anweisungen der Rathausbediensteten im Brand- oder Gefahrenfall ist unverzüglich Folge zu leisten.
Rauchen sowie Alkohol- und Drogenkonsum sind nicht gestattet. Alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehenden Besucherinnen und Besuchern kann der Zutritt verwehrt werden.
Das Mitführen von Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Ausgenommen sind hierzu befugte Vollzugs- und Sicherheitskräfte.
Offenes Feuer sowie gefährliche Stoffe sind verboten.
§ 8 Foto-, Film- und Tonaufnahmen
Foto-, Film- und Tonaufnahmen sind nur mit vorheriger Genehmigung zulässig, soweit keine gesetzlichen Ausnahmen (zum Beispiel Presseberichterstattung bei öffentlichen Sitzungen) bestehen.
§ 9 Werbung und politische Betätigung
Das Verteilen von Flyern, Plakaten oder sonstigen Werbematerialien ist ohne Genehmigung untersagt.
Demonstrationen oder Sammlungen sind im Gebäude nicht zulässig.
Das Mitführen von Tieren ist grundsätzlich nicht gestattet, ausgenommen Assistenztiere.
Bei Verstößen gegen diese Hausordnung kann ein Hausverweis ausgesprochen werden. In schwerwiegenden Fällen kann ein Hausverbot erteilt werden. Die Stadt Tornesch behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten.
Die Hausordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Außerdem wird sie durch einen Aushang bekannt gegeben. Christopher Radon Tornesch, den 27. Juli 2026 Der Bürgermeister