Verbraucherzentrale klagt gegen LemonSwan GmbH Widerrufsrecht bei Partnervermittlungsleistung in Hamburg; Unterlassung irreführender Widerrufsdarstellung, Wertersatzforderungen untersagt

Klage gegen LemonSwan GmbH, Verfahren IV | Verbraucherzentrale.de

Klage gegen LemonSwan GmbH, Verfahren IV

Widerrufsrecht bei Partnervermittlungsleistung – Starterpaket und Wertersatz

LemonSwan GmbH Schulterblatt 65 20357 Hamburg Deutschland

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern gegenüber, die bei der Beklagten im Internet entgeltliche Partnervermittlungsleistungen bestellt hatten und die fristgerecht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, das gesetzliche Widerrufsrecht mit der Darstellung zu leugnen, bestimmte von der Beklagten zu erbringende Leistungen aus einem „Starterpaket" seien bereits vollständig erbracht worden, wie geschehen nach Anlage K 14, Seite 5 (gelbe Hervorhebung durch die Klägerin), obwohl, wie aus Anlage K 11 ersichtlich, vor Vertragsschluss die Beklagte nicht vom Verbraucher die ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und der Verbraucher nicht seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Beklagte erlischt.

die Beklagte nicht vom Verbraucher die ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und

der Verbraucher nicht seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch die Beklagte erlischt.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, zulasten von Verbrauchern, die bei der Beklagten im Internet entgeltliche Partnervermittlungsleistungen bestellt hatten und die fristgerecht von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben, einen Anspruch auf Wertersatz geltend zu machen, wie geschehen nach Anlage K 15, Seite 2 (gelbe Hervorhebung durch die Klägerin), obwohl die Beklagte, wie aus Anlage K 11 ersichtlich, vor Vertragsschluss vom Verbraucher nicht die ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Wertersatzpflicht im Umfang der bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen belehrt hat.

vom Verbraucher nicht die ausdrückliche Zustimmung eingeholt hat, mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und

den Verbraucher nicht ordnungsgemäß über die Wertersatzpflicht im Umfang der bis zum Widerruf erbrachten Dienstleistungen belehrt hat.

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