Kläger Urteile wegen Widerrufs der Corona-Soforthilfe in Karlsruhe sind rechtskräftig geworden; Berufung nicht eingelegt
Karlsruhe: Urteile wegen Widerrufs von Corona-Soforthilfe sind rechtskräftig geworden - Verwaltungsgericht Karlsruhe
Karlsruhe: Urteile wegen Widerrufs von Corona-Soforthilfe sind rechtskräftig geworden
Kurzbeschreibung: Die von der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe am 2. Juni 2026 den Beteiligten bekannt gegebenen Urteile zu zwei als Musterverfahren behandelten Klagen sind mittlerweile rechtskräftig geworden. Die Kläger haben die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassene Berufung nicht eingelegt.
Mit der Klage hatten sie den von der beklagten L-Bank ausgesprochenen Widerruf der ihnen im Frühjahr 2020 bewilligten Corona-Soforthilfe angegriffen. Grund für den Widerruf war, dass sich die Kläger nicht an dem im Bewilligungsbescheid vorbehaltenen nachträglichen Überprüfungsverfahren beteiligt hatten (14 K 7021
25 und 14 K 1537
Wegen weiterer Einzelheiten zu den Urteilen siehe die Pressemitteilung vom 2. Juni 2026 auf der Homepage des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (JH):