Architektenkammer Nordrhein-Westfalen äußert Stellungnahme zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes NRW in der Anhörung im Landtag NRW; Mehr lokale Planungshoheit gefordert
Änderung des Klimaanpassungsgesetzes NRW | Architektenkammer Nordrhein-Westfalen (AKNW)
Wie können Städte und Gemeinden besser auf die Folgen des Klimawandels vorbereitet werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich der Landtag Nordrhein-Westfalen im Zuge der Änderung des Klimaanpassungsgesetzes NRW. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen brachte ihre Positionen am 13. Juli 2026 in einer mündlichen Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume ein.
Hauptgeschäftsführer Markus Lehrmann befürwortete die Harmonisierung des Klimaanpassungsgesetzes NRW (KlAnG) mit dem später in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG). Die AKNW wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Klimaschutz und Klimaanpassung miteinander verzahnt gedacht und umgesetzt werden müssen. Es wurde positiv hervorgehoben, dass nunmehr die „blau-grüne“ Infrastruktur Einzug ins KlAnG hält. In diesem Zusammenhang setzt die AKNW sich für ein fachübergreifendes, interdisziplinäres Handeln im Sinne der dreifachen Innenentwicklung ein. Darüber hinaus sprach die Architektenkammer NRW sich dafür aus, bestehende Grünstrukturen zu schützen sowie städtebauliche und freiraumplanerische Baukultur im Kontext der Klimaanpassung zu fördern.
„Um Klimaanpassung wirksam und konsequent umsetzen zu können, muss die lokale Planungshoheit gewahrt und gestärkt werden“, so Markus Lehrmann. „Ein Großteil der Entscheidungen, die die Klimaanpassung betreffen, wird auf kommunaler Ebene getroffen. Über Planungsvorgaben kann damit auch die private Bauherrschaft in die Pflicht genommen werden.“
Als Schlüssel für wirksame Klimaanpassung sieht die AKNW neben der Nutzung von Geodaten, Klimarisikoanalysen oder geeigneten Monitoringinstrumenten auch die konsequente Digitalisierung. Als Instrument der Verfahrensbeschleunigung muss diese im Kontext der Klimaanpassung mehr Berücksichtigung finden.
Das Klimaanpassungsgesetz NRW darf nicht zu einer Bürokratisierung und Verlängerung von Verfahren führen, betonte Markus Lehrmann in der mündlichen Anhörung und wies dabei auch auf die bereits vorhandenen Planungsinstrumente und die Fachexpertise der Planerinnen und Planer hin.
Um der stärkeren Verbindlichkeit der Klimaanpassung im geänderten KlAnG gerecht werden zu können, fordert die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen einen deutlichen Ausbau der Umsetzungskapazitäten und damit einhergehend der personellen und finanziellen Ressourcen in den kommunalen Verwaltungen.
Schriftliche Stellungnahme der AKNW: Gesetz zur Änderung des Klimaanpassungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (PDF)