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title: "66-jähriger Angeklagter gab in Osnabrück Ertragssteuererklärungen zu niedrig ab und soll Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten haben für Jahre 2017 bis 2021; Steuerschäden ca. 329.000 €"
sdDatePublished: "2026-07-29T11:45:00Z"
source: "https://amtsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/verhandlungsvorschau-des-amtsgerichts-osnabruck-32-kw-2026-252759.html"
topics:
  - name: "crime"
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locations:
  - "Osnabrück"
  - "Meppen"
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66-jähriger Angeklagter gab in Osnabrück Ertragssteuererklärungen zu niedrig ab und soll Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten haben für Jahre 2017 bis 2021; Steuerschäden ca. 329.000 €

Verhandlungsvorschau des Amtsgerichts Osnabrück 32. KW 2026 | Amtsgericht Osnabrück

Verhandlungsvorschau des Amtsgerichts Osnabrück 32. KW 2026

Vorsitzender: Richter am Amtsgericht Dr. Brauch

Gewinne zu niedrig gegenüber dem Finanzamt angegeben?

Der 66 Jahre alte Angeklagte soll einen Imbiss betrieben haben. Für die Jahre 2017 bis 2021 soll der Angeklagte inhaltlich unrichtige Ertragssteuererklärungen abgegeben haben, indem er seinen Gewinn zu niedrig angegeben haben soll. Hierdurch soll er Einkommenssteuer in Höhe von insgesamt knapp 100.000 €, Gewerbesteuer in Höhe von ca. 50.000 €, Umsatzsteuer in Höhe von ca. 87.000 € sowie Lohnsteuer in Höhe von ungefähr 92.000 € verkürzt haben.

Weiterhin sollen aufgrund der falschen Angaben Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten worden sein.

Zu diesem Termin hat das Gericht keine Zeugen geladen.

Vorsitzende: Richterin am Amtsgericht Dr. Sinn

Der 40 Jahre alte Angeklagte soll im März 2025 in einem Geschäft einige Waren gezahlt haben; ein Stück Butter, welches er in seine Jackentasche gesteckt haben soll, jedoch nicht.

Nach Ansprache durch den Ladendetektiv soll es zu einem Fluchtversuch des Angeklagten und einem Gerangel gekommen sein. Hierbei soll die Uhr eines Zeugen beschädigt worden sein. Ein anderer Zeuge soll Abschürfungen am Bein erlitten haben.

Zu diesem Termin hat das Gericht zwei Zeugen geladen.

X (z. Zt. JVA Lingen)

Alkoholika und Kleidung zum Weiterverkauf gestohlen?

Der 31 Jahre alte Angeklagte soll im März 2026 in einem Geschäft mit einem unbekannten Mittäter Alkoholika und Kleidungsstücke im Gesamtwert von ca. 370 € in seinen Rucksack sowie die Jacken- und Hosentaschen gesteckt haben, um sie anschließend gewinnbringend zu verkaufen.

Als der Angeklagte versucht haben soll, das Geschäft durch den Bereich der SB – Kasse zu verlassen, soll er entdeckt worden sein. Der Angeklagte habe durch Einsatz von Gewalt versucht zu flüchten, was mehrere Mitarbeiter jedoch verhindert hätten.