Birgit Strässer Behandlungsfehler nach Wirbelsäulen-OP Deutschland; Gutachten bestätigen Diagnosefehler

Befund im Briefkasten | Presse und Politik

Birgit Strässer vertraute darauf, dass nach ihren Operationen alles richtig verlaufen war. Dann liegt ihr OP-Bericht ohne Absender in der Post. Später bestätigt ein Gutachten einen Diagnosefehler. Seitdem lebt sie mit Schmerzen und den Folgen eines jahrelangen Rechtsstreits. Ihr Beispiel zeigt, warum stärkere Patientenrechte dringend nötig sind.

Die letzte Tür bleibt zu

Es dauert eine Weile, bis Birgit Strässer die Tür ihres Hauses erreicht. Das Läuten der Klingel ist längst verstummt, doch sie ist noch nicht am Ziel. Bedächtig, einen Fuß vor den anderen setzend, geht sie durch den Flur Richtung Haustür. Dass sie je wieder auf eigenen Beinen zur Tür gehen würde – daran hatte sie lange selbst nicht mehr geglaubt. Ihr alter Mercedes vor dem Haus mit dem Rollstuhlsymbol auf der Heckscheibe erinnert an diese Zeit.

Heute, anderthalb Jahrzehnte nachdem alles begann, ist jeder Schritt das Ergebnis von Technik, Training und Schmerzmitteln. An ihrem linken Bein trägt sie eine elektronische Orthese, die bis über das Knie reicht. Sensoren erfassen, ob sie das Bein belastet oder nach vorn setzt; ein Mikroprozessor steuert den Widerstand im Kniegelenk und gibt Halt, wo die gelähmte Muskulatur ihn nicht mehr geben kann. Endlich ist sie angekommen, öffnet die Tür. „Kommen Sie rein.“

In den kommenden Stunden wird sie ihre Geschichte erzählen.

Es ist die Geschichte einer einst sportlichen Frau, deren Leben sich in einen Fall für Gutachter, Anwälte und Richter verwandelte – und die bis heute darum kämpft, wenigstens einen kleinen Teil ihres alten Lebens zurückzugewinnen. „Ich habe denen jahrelang alles geglaubt“, ist einer ihrer Sätze, die nach dem Gespräch hängen bleiben. Für diesen Text hat Birgit Strässer ihre Korrespondenz mit Kliniken und Anwälten, juristische Gutachten und fachärztliche Stellungnahmen, Fotos und E-Mails zur Verfügung gestellt. Die Rekonstruktion der Ereignisse beruht auf diesen Unterlagen und wurde durch Gespräche mit Medizinrechtlern, Ärzteverbänden und Patientenvertretern ergänzt.

Birgit Strässers Leidensweg ist sehr individuell. Er steht aber für ein grundsätzliches Problem im deutschen Gesundheitswesen: Jedes Jahr wenden sich Tausende Patienten mit dem Verdacht auf einen Behandlungsfehler an ihre Krankenkassen oder den Medizinischen Dienst. Die neuesten Zahlen wurden 2025 veröffentlicht, stammen aus dem Jahr 2024. Demnach erstellte der Medizinische Dienst bundesweit 12.304 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern. In 3.301 Fällen stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest, bei 2.825 Patienten war der Fehler Ursache für die Beeinträchtigungen. Doch das Problem ist weit größer als die Statistik vermuten lässt. Allein bei den elf AOKs gingen 2024 insgesamt 16.660 neue Verdachtsfälle ein. 5.335 Fälle wurden abschließend geprüft; in 28,6 Prozent davon bestätigte sich der Verdacht – 1.526 Fälle. „Die Begutachtungszahlen bilden nur einen sehr kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Fehlergeschehens“, sagt Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund. AOK-Vorständin Carola Reimann betont: „Wir wissen aus der Beratung, dass viele Versicherte nach wie vor große Probleme bei der Durchsetzung ihrer Rechte haben.“ Birgit Strässer kennt diese Probleme.

Herbst 2011: Bis dahin lebt Birgit Strässer ein ganz normales Leben. Sie ist verheiratet, arbeitet als Angestellte im öffentlichen Dienst, reitet in ihrer Freizeit und segelt. 50 Jahre alt ist sie damals. Wie aus dem Nichts beginnen die Beschwerden. Anfangs ist es nur ein starkes Kribbeln im linken Arm. Wochen später kann sie den Arm kaum noch heben, plötzlich fallen ihr Dinge aus der Hand. „Ich spürte den Arm nicht mehr“, erinnert sie sich.

Die Ärzte sehen die Ursache in der Halswirbelsäule. Anfang 2012 operieren sie. Eine Metallplatte stabilisiert von nun an die Wirbelsäule. Ihre Armprobleme bessern sich deutlich. Doch während sich die Symptome im oberen Rücken beruhigen, wandern die Beschwerden nach unten. In den Wochen nach der Halswirbelsäulenoperation spürt sie massive Probleme im linken Bein. Taubheitsgefühle, Kraftverlust. „Die Schmerzen waren kaum auszuhalten, mein Bein funktionierte nicht mehr.“

Ihr Arzt untersucht sie erneut. Seine Diagnose: Ihre Lendenwirbelsäule muss dringend operiert werden. Im März 2012 erfolgt der erste Eingriff. Er soll den Druck auf die Nerven lindern. Doch nur wenige Tage nach der OP kehren die Schmerzen zurück – stärker als zuvor. Der Arzt operiert zum zweiten Mal. An derselben Stelle. Wieder Hoffnung, wieder Ernüchterung. Trotz der Beschwerden wird sie entlassen. Ihr Arzt lässt später ein MRT anfertigen, begutachtet die Aufnahme und sagt: „Ein erneuter Bandscheibenvorfall ist ausgeschlossen.“

In den Tagen danach werden die Schmerzen unerträglich. Schließlich organisiert ihr Operateur einen Termin bei einem Neurochirurgen in einem anderen Krankenhaus, diesmal in Köln. Der neue Arzt lässt ein weiteres MRT anfertigen und vergleicht die Bilder mit den Aufnahmen aus der ersten Klinik. Dabei erkennt er einen Bandscheibensequester: ein abgelöstes Stück Bandscheibengewebe, das auf Nerven drücken kann – und das ist bereits auf der früheren MRT-Aufnahme zu sehen. Offenbar hatte Strässers erster Arzt den Sequester übersehen.

Im Mai 2012 wird Birgit Strässer erneut operiert; der verbliebene Sequester entfernt. Doch ihr Zustand verschlechtert sich weiter. Zwischen Sommer und Herbst entwickelt sich eine vollständige Fußlähmung. Strässer sucht einen weiteren Spezialisten auf: einen Neurochirurgen in Bonn.

Im Januar 2013 folgt die nächste Operation – ein komplexer Revisionseingriff. Während des Eingriffs zeigt sich, was zuvor niemand benannt hatte: eine ältere Verletzung der harten Rückenmarkshaut, der Dura. Der Operateur verschließt das Leck, entfernt Narbengewebe und stabilisiert die Wirbelsäule.

„Die richtige Antwort auf Behandlungsfehler: Beweislastumkehr zugunsten Betroffener.“

Einige Tage nach der Entlassung findet Birgit Strässer einen weißen Umschlag in ihrem Briefkasten. Ohne Absender. Im Couvert liegt der Operationsbericht. Ohne Kommentar. „Da stand, dass die Dura mater fünf Zentimeter offen war – und dass mir über Monate Hirnwasser ausgelaufen ist.“ Birgit Strässer liest erstmals schwarz auf weiß, was geschehen ist. Für sie ist es der Moment, in dem aus einer Verkettung unglücklicher Umstände ein konkreter Verdacht wird: der Verdacht auf einen Behandlungsfehler.

Im März 2013 schreibt Birgit Strässer an ihre Krankenkasse, bittet um Unterstützung. Sie zählt die Operationen auf, beschreibt die Lähmung, die Blasenstörung, die Gehhilfen, die neue Operation in Bonn. Und sie schreibt, dass sich ihr Verdacht nach der Lektüre des Operationsberichts erhärtet habe: Bei einer der Operationen im Jahr 2012 müsse etwas falsch gelaufen sein.

Die Krankenkasse holt ein Gutachten ein. Für Strässer bringt es zum ersten Mal eine klare medizinische Einordnung. Der Gutachter sieht keinen sicheren Operationsfehler. Aber er benennt einen Diagnosefehler. In der späteren Klageschrift zitieren ihre Anwälte den entscheidenden Satz: „Es ist aber ein eindeutiger diagnostischer Fehler, wenn eine magnetische Resonanztomographie einen noch belassenen Sequester zeigt, diesen als nicht vorhanden zu beschreiben.“ Für Strässer ist das ein wichtiger Moment. Ein Fachmann hat die Bilder gesehen. Und er kommt zu dem Schluss: Auf dem MRT war etwas zu erkennen, das die Klinik nicht erkannt hatte.

Die Anwälte fordern die Klinik außergerichtlich auf, die Haftung anzuerkennen. Doch die Haftpflichtversicherung der Klinik lehnt ab. In der Klageschrift heißt es später, die Versicherung habe ein „haftungsbegründendes Verhalten zurückgewiesen“. Eine Einigung scheitert.

Dass ein Fall an diesem Punkt vor Gericht landet, überrascht Benedikt Jansen nicht. Der Fachanwalt für Medizinrecht bearbeitet nach eigenen Angaben rund 100 Arzthaftungsfälle im Jahr. Nur ein kleiner Teil davon lasse sich außergerichtlich klären, sagt er, vielleicht zehn bis 20 Prozent. Häufig lehnten Haftpflichtversicherer schon wegen der hohen Forderungen ab: „Dann lassen wir den oder die doch mal lieber klagen.“

Für Patienten beginnt damit der schwierigste Teil. Denn der ärztliche Behandlungsvertrag verpflichtet Ärzte nicht zu einem bestimmten Behandlungserfolg, sondern zu einer Behandlung nach fachlichem Standard. Wer klagt, muss deshalb zweierlei beweisen: dass ein Fehler passiert ist – und dass genau dieser Fehler den gesundheitlichen Schaden verursacht hat. Jansen sagt: „Selbst wenn der Patient recht hat, bekommt er oft nicht recht, weil er es nicht beweisen kann.“

Im Gerichtsverfahren hängt viel an medizinischen Sachverständigen. Jansen formuliert es so: „Wenn der den Daumen hebt, gewinnen wir. Senkt er ihn, verlieren wir.“ Besonders entscheidend ist die Frage, ob ein Fehler als einfach oder grob gilt. Bei einem groben Behandlungsfehler können Patienten Beweiserleichterungen bekommen. Doch auch dafür brauchen sie meist wieder einen Sachverständigen, der sagt: Das hätte nicht passieren dürfen. Genau um diese Schwelle dreht sich nun auch Strässers Verfahren.

„Es ist gut, dass Krankenkassen Versicherten Orientierung geben und sie verlässlich unterstützen.“

Ein Gutachten kann einen Diagnosefehler feststellen. Vor Gericht reicht das allein aber oft nicht aus. Entscheidend ist, ob der Fehler den Gesundheitsschaden verursacht hat – und nicht der Krankheitsverlauf selbst. Nur bei besonders schweren Behandlungsfehlern kehrt sich die Beweislast um. Dass Gerichte diese Schwelle hoch ansetzen, hält Torsten Münnch für richtig. Der Fachanwalt für Medizinrecht vertritt Ärzte und Kliniken. Er versteht, dass Patienten solche Hürden oft als ungerecht empfinden. Trotzdem warnt er davor, die Beweislast zu weit zu verschieben. „Der Arzt schuldet keine Heilung, sondern eine Behandlung nach fachlichem Standard“, sagt Münnch. Deshalb reiche es nicht, dass nach einer Behandlung ein schwerer Schaden zurückbleibe. Für Härtefälle, in denen Menschen schwer geschädigt werden, ohne dass sich die Ursache vor Gericht eindeutig klären lässt, hält er einen Fonds für sinnvoller: Solche Fälle ließen sich aus seiner Sicht besser außerhalb des Haftungsprozesses auffangen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) verweist darauf, dass Patienten sich nicht nur an Gerichte wenden können. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Landesärztekammern böten eine kostenfreie außergerichtliche Klärung; die Begutachtung erfolge durch unabhängige ärztliche Sachverständige sowie Juristen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liege bei rund 15 Monaten. Zudem komme es darauf an, Fehler „nicht in erster Linie als individuelles Versagen zu verstehen“, sondern Strukturen und Abläufe auf ihre Ursachen hin zu überprüfen.

Für mehr Patientensicherheit setzt die BÄK außerdem auf geschützte Lernformate wie CIRSmedical.de, das bundesweite Berichts- und Lernsystem der Ärzteschaft, sowie auf Morbiditäts- und Mortalitätskonferenzen. Entscheidend sei, aus kritischen Ereignissen Muster zu erkennen und ihnen vorzubeugen. Zugleich brauche es mehr Zeit für Patientengespräche und fachlichen Austausch.

Auch die AOK sieht Reformbedarf – setzt aber auf stärkere Patientenrechte im bestehenden Haftungsrecht. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, fordert, dass künftig eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 Prozent“ genügen soll, um den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden nachzuweisen. Sie spricht sich außerdem für mehr Transparenz, umfassendere Akteneinsicht und eine „Begegnung auf Augenhöhe“ zwischen Behandelnden und Patienten aus. Einen Härtefallfonds hält der AOK-Bundesverband dagegen für „nicht erforderlich“; er würde die Schwächen des Haftungsrechts nur überdecken.

Für Birgit Strässer bleibt das damals alles Theorie. Sie steht vor einem konkreten Schaden, einem benannten Diagnosefehler – und einem Rechtssystem, das von ihr verlangt, den