Bundeskabinett in Deutschland beschließt EEG-Novelle und Netzanschlusspaket; Beihilferechtliche Genehmigung bis Januar 2027 möglich

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Heute hat das Bundeskabinett die Gesetzesentwürfe für die EEG-Novelle und das Netzanschlusspaket beschlossen. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Bundesregierung hat lange gerungen, jetzt liegen mit dem Netzanschlusspaket und der EEG-Novelle die Gesetzesentwürfe für zwei zentrale Energiereformen auf dem Tisch. Das ist ein wichtiger Schritt für die Erneuerbaren Energien und ein modernes Netzanschlussregime. Entscheidend wird sein, wie sich die Maßnahmen in der Praxis auswirken und ob es gelingt, den Netzausbau und den Ausbau der Erneuerbaren kosteneffizient zu verzahnen. Eine Anpassung des Netzanschlussregimes ist angesichts der Dynamik im Energiemarkt, des kosten- und systemeffizienten Aus- und Umbaus sowie der verschiedenen lokalen und regionalen Netzsituationen notwendig.

Um 80 Prozent Erneuerbare im Stromsystem bis 2030 zu erreichen, muss der Ausbau der Erneuerbaren Energien konsequent vorangehen. Mit der jetzigen Verabschiedung kann die beihilferechtliche Genehmigung bis Januar 2027 gelingen. Die Ausbaupfade werden beibehalten. Die zusätzlichen Ausschreibungsvolumina von zwölf Gigawatt für Wind an Land sind wesentlich, um Windenergieanlagen gerade auch in Süddeutschland zur Umsetzung zu bringen.

Der BDEW unterstützt Regelungen, die den Ausbau der Erneuerbaren Energien und des Stromnetzes besser aufeinander abstimmen und mehr Systemeffizienz erreichen. Es ist richtig, dass Netzengpässe bei der Standortwahl berücksichtigt werden müssen. Allerdings muss gleichermaßen sorgsam geprüft sein, dass der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien wirtschaftlich bleibt und nicht durch überlagernde Effekte anderer Maßnahmen wie die beschlossene allgemeine Leistungsbeschränkung eingeschränkt wird. Diese Prüfung steht aus.

In jedem Fall richtig ist die Aufnahme einer Evaluierungsklausel zum 30. Juni 2029, die der BDEW gefordert hat. Auch im Sinne der Resilienz muss sichergestellt sein, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien mit hohem Tempo weitergeht und die gewünschten Lenkungswirkungen für die Standortentscheidung eintreten.

Die vom Kabinett beschlossenen Detailregelungen zu kapazitätslimitierten Netzgebieten und entschädigungslosen Anteilen bei der Abregelung müssen so schnell wie möglich im Hinblick auf die Folgewirkungen mit der Branche geprüft werden. Für das parlamentarische Verfahren braucht es Transparenz über die zugrundeliegenden Annahmen, belastbare Daten und eine fundierte Folgenabschätzung. Diese Datengrundlage und der notwendige Dialog müssen zeitnah organisiert werden.

Zudem ist die Bundesregierung aufgefordert, schnellstmöglich ein wirksames Beschleunigungspaket für den Ausbau der Verteilnetze vorzulegen. Nur so kann der exponentiell gestiegene Netzanschlussbedarf von Industrie, Rechenzentren, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Erneuerbaren Energien, Speichern und Wärmepumpen zügig gedeckt und die Elektrifizierung Deutschlands erfolgreich vorangebracht werden. Der BDEW hat hierzu bereits konkrete Vorschläge vorgelegt.“

Adrian Röhrig Pressesprecher +49 30 300199-1176 adrian.roehrig@bdew.de

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