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title: "Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen Aufhebung des Bebauungsplans 216 'Am alten Kaninsberg' in Würselen; OVG-Urteile 2024 erklärten Bebauungsplan unwirksam"
sdDatePublished: "2026-07-29T14:07:00Z"
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Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung der Stadt Würselen Aufhebung des Bebauungsplans 216 'Am alten Kaninsberg' in Würselen; OVG-Urteile 2024 erklärten Bebauungsplan unwirksam

Amtsblatt Stadt Würselen

AMTSBLATT
der Stadt Würselen

NR. 18 JAHRGANG 2026 - WÜRSELEN, DEN 28. Juli 2026
Seite 1

Bekanntmachung
der Veröffentlichung des Bebauungsplanes 216
„Am alten Kaninsberg“ der Stadt Würselen
gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird folgender Beschluss des Ausschusses für Umwelt und
Stadtentwicklung der Stadt Würselen vom 30.06.2026 ortsüblich bekannt gemacht:

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung beschließt

1.
den Entwurf der Aufhebung des Bebauungsplan 216 "Am alten Kaninsberg",

2.
die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen,

3.
die Veröffentlichung des Entwurfs der Aufhebung des Bebauungsplan 216 "Am alten Kaninsberg" gemäß
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs.2 BauGB

Hintergrund der Aufhebung ist, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG)
am 05.12.2024 in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren den Bebauungsplan Nr. 216 “Am Alten
Kaninsberg“ für unwirksam erklärt hat. Dies geht aus den beiden Urteilen des OVG Münster 7 A 794/22 und 7
A 828/22 hervor. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg” ist, wenn auch nur
deklaratorisch, erforderlich und erfolgt gemäß § 1 (8) BauGB nach den gleichen Vorschriften wie die
Aufstellung von Bauleitplänen. Dementsprechend ist nach der bereits vom 02.03.2026 bis zum 02.04.2026
erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4
(1) BauGB die Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Das Vorhaben befindet sich
Am Alten Kaninsberg im Stadtgebiet von Würselen, wie es im beigefügten Übersichtsplan dargestellt ist.

Der Entwurf des Bebauungsplans 216 mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen
Gutachten, den ursprünglichen Planunterlagen sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-
bezogenen Stellungnahmen wird vom 29.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026 im Internet auf der Homepage
der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de/bauleitplanung sowie im Portal ‚Beteiligung NRW‘
https://beteiligung.nrw.de/portal/hauptportal/startseite veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine
öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum

montags bis freitags

07:30 - 12:30 Uhr
montags und mittwochs
14:00 - 16:00 Uhr
dienstags und donnerstags
14:00 - 18:00 Uhr

im A 61 Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235
einsehbar.

Amtsblatt der Stadt Würselen - Nr. 18/2026

Seite 2

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Verfahren zum Bebauungsplan
abgegeben werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden. Bei Bedarf können diese aber auch auf
anderem Weg abgegeben werden. Ist eine mündliche Erläuterung oder Niederschrift der Stellungnahme
gewünscht, ist eine terminliche Absprache unter der Telefonnummer 02405 67-6115 oder per E-Mail an
stadtplanung@wuerselen.de zu treffen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan
unberücksichtigt bleiben.

Es stehen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Verfügung:

•
Umweltbericht mit Informationen zu folgenden Schutzgütern:
-
Tiere (Naturhaushalt, biologische Vielfalt, Lebensraum, Vorkommen von planungsrelevanten Arten)
-
Pflanzen und biologische Vielfalt (Biotopstruktur, Naturhaushalt, biologische Vielfalt)
-
Fläche (Inanspruchnahme, Versiegelung)
-
Boden (Bodenfunktion, Altlasten, geologische Gegebenheiten)
-
Wasser (Grundwasser, Oberflächengewässer, Abfluss von Niederschlagswasser,
Starkregenereignisse)
-
Luft und Klima (Luftqualität, Klimatische Verhältnisse, CO2-Speicherkapazität)
-
Landschafts- und Ortsbild (Naturräumliche Einordnung, Erholungswert)
-
Kultur- und sonstige Sachgüter (Bau- und Bodendenkmäler, Kulturlandschaften)
-
Mensch und menschliche Gesundheit (Wohn- und Arbeitsverhältnisse, Immissionen, Unfälle oder
Katastrophen)
-
Entsorgung (Abfälle, Abwasser)
-
Klimaschutz (erneuerbare Energien)
-
Landschaftsausstattung (Landschaftspläne)
-
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes

•
Stellungnahmen zu weiteren Arten umweltbezogener Informationen liegen nicht vor

Gemäß § 4a (5) BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht
hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Würselen, den 16. Juli 2026

Der Bürgermeister
In Vertretung
Marius Claßen
Erster Beigeordneter

Plan siehe nächste Seite

Amtsblatt der Stadt Würselen - Nr. 18/2026

Seite 3

* * *
Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Bebauungsplanes 241 “Am alten Kaninsberg II“
Gemäß § 10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) wird der nachfolgende Satzungsbeschluss des Rates der Stadt
Würselen vom 09.07.2026 ortsüblich bekannt gemacht:

Der Rat der Stadt Würselen beschließt:

1. die Abwägung der im Rahmen der Veröffentlichung eingegangenen Anregungen,

2. den Bebauungsplan 241 "Am Alten Kaninsberg II" einschließlich der textlichen Festsetzungen und der
Begründung als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 241 der Stadt Würselen in Kraft.

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung gemäß § 10a BauGB im Rathaus, Morlaixplatz 1, 52146
Würselen, Amt 61, Zimmer 236 während der Publikumszeiten (siehe letzte Seite) zu jedermanns Einsicht
bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der in Kraft
getretene Bebauungsplan wird zusammen mit der Begründung zeitnah in das Internet eingestellt. Er steht
dann auf dem Geoportal der StädteRegion Aachen unter geoportal.staedteregion-aachen.de zur Verfügung.

Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufgestellt. Von einer frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 (2) BauGB abgesehen. Ebenfalls wurde gem. § 13 (3) von
der Umweltprüfung sowie der Erstellung der zusammenfassenden Erklärung abgesehen.

Amtsblatt der Stadt Würselen - Nr. 18/2026

Seite 4

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 des Baugesetzbuches. Unbeachtlich werden

1.
eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften.
2.
eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3.
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt
entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Ferner wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB)
hingewiesen. Hiernach kann der Entschädigungsberechtigte Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39
bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch
herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt
(§ 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB).

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
Anspruches herbeigeführt wird (§ 44 Abs. 4 BauGB).

Darüber hinaus wird auf die Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der derzeit gültigen Fassung hingewiesen. Danach kann die Verletzung von Verfahrens- oder
Formvorschriften dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und
Flächennutzungspläne nach Ablauf von sechs Monaten seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht
werden, es sei denn

a)
eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht
durchgeführt,
b)
die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmungen oder der Flächennutzungsplan ist nicht
ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c)
der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d)
der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Würselen, den 16. Juli 2026

Der Bürgermeister
In Vertretung
Marius Claßen
Erster Beigeordneter

Plan siehe nächste Seite

Amtsblatt der Stadt Würselen - Nr. 18/2026

Seite 5

* * *
Bekanntmachung
des Inkrafttretens des Bebauungsplanes 234
“Gewerbegebiet Willy-Brandt-Ring“

Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wird der nachfolgende Satzungsbeschluss des Rates der Stadt
Würselen vom 02.06.2026 ortsüblich bekannt gemacht:

„Der Rat der Stadt Würselen beschließt,

1. dass auf die gemäß der Zuständigkeitsordnung als Anlage zur Geschäftsordnung des Rates auf den
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung übertragene Vorberatung für die Beschlüsse unter den Ziffern
2 bis 4 verzichtet wird.

2. die Abwägung der während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung,

3. die Abwägung der während der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit und von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung,

4. den Bebauungsplan 234 in der vorliegenden Fassung einschließlich der textlichen Festsetzungen, der
Begründung und des Umweltberichtes gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.“

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan 234 der Stadt Würselen in Kraft.

Amtsblatt der Stadt Würselen - Nr. 18/2026

Seite 6

Der Bebauungsplan wird mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a BauGB
im Rathaus, Morlaixplatz 1, 52146 Würselen, Amt 61, Zimmer 237 während der Publikumszeiten (s. letzte
Seite) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen
Auskunft gegeben. Der in Kraft getretene Bebauungsplan wird zusammen mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung zeitnah in das Internet eingestellt. Er steht dann auf dem Geoportal der
StädteRegion Aachen unter geoportal.staedteregion-aachen.de zur Verfügung.

Hingewiesen wird auf die Vorschriften der §§ 214 und 215 des Baugesetzbuches. Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und
Formvorschriften.
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde
unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt
entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Ferner wird auf die Vorschriften des §