Der Rat der Gemeinde Kürten beschließt erneute Öffentlichkeitsbeteiligung zur 17. Flächennutzungsplanänderung für Feuerwehrgerätehaus in Kürten-Olpe; Zeitraum 03.08.–03.09.2026 festgelegt

  1. Flächennutzungsplanänderung (Feuerwehrgerätehaus Olpe) | Beteiligung NRW Gemeinde Kürten

Status Ankündigung Zeitraum 03.08.2026 bis 03.09.2026

Der Rat der Gemeinde Kürten hat in seiner Sitzung am 15.07.2026 folgenden Beschluss gefasst:

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung für die 17. Flächennutzungsplanänderung wird erneut durchgeführt.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Kürten-Olpe.

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen können in der Zeit vom

Der Planentwurf sowie die Begründung und die bereits vorliegenden, wesentlichen umweltbezogenen Informationen liegen außerdem in der genannten Frist im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der allgemeinen Dienstzeiten und zwar werktags

Montag, Dienstag und Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag: 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr

Während der oben genannten Fristen können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an planungsamt@kuerten.de übermittelt werden, können bei Bedarf jedoch auch schriftlich an den Bürgermeister der Gemeinde Kürten, Gemeindeentwicklungsplanung und Umwelt, Karlheinz- Stockhausen- Platz 1, 51515 Kürten gerichtet oder zur Niederschrift an vorgenannter Stelle abgegeben werden.

Hinweise zu Stellungnahmen und Einwendungen

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweise zu Normen und Regelwerken

Die in den Bauleitplanungen genannten technischen Regelwerke wie DIN-Vorschriften und VDI-Normen können im Rathaus der Gemeinde Kürten 3. Obergeschoss, Gemeindeentwicklung und Umwelt, Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten während der vorgenannten allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Als umweltbezogene Stellungnahme liegt ein Umweltbericht vor in dem folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die Veröffentlichung des Entwurfes zur 17. Flächennutzungsplanänderung (Feuerwehrgerätehaus Olpe) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Kürten, den 23.07.2026 In Vertretung

Herr Igor Demanou E-Mail: demanou.i@kuerten.de Herr Felix Baumann E-Mail: baumann.f@kuerten.de Frau Sara Hochstein E-Mail: hochstein@kuerten.de Herr Norbert Rausch E-Mail: Rausch.N@kuerten.de

01 - Geltungsbereich 17. FNP-Änderung FWGH Olpe

02 - Satzung 17. FNP-Änderung FWGH Olpe

03 - Begründung 17. FNP-Änderung FWGH Olpe

04 - Umweltbericht 17. FNP-Änderung FWGH Olpe

Bekanntmachung (Download *.pdf 340 KB)