OVG Münster; erklärte Bebauungsplan 216 ‘Am Alten Kaninsberg’ unwirksam; Aufhebung erfolgt gemäß §1(8) BauGB
Bebauungsplan Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg” - Aufhebungsverfahren | Beteiligung NRW Stadt Würselen
Status Aktiv Zeitraum 29.07.2026 bis 04.09.2026
Bebauungsplan Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg” - Aufhebungsverfahren
Hintergrund der Aufhebung ist, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG) am 05.12.2024 in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren den Bebauungsplan Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg“ für unwirksam erklärt hat. Dies geht aus den beiden Urteilen des OVG Münster 7 A 794
22 und 7 A 828
22 hervor. Die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 216 “Am Alten Kaninsberg” ist, wenn auch nur deklaratorisch, erforderlich und erfolgt gemäß § 1 (8) BauGB nach den gleichen Vorschriften wie die Aufstellung von Bauleitplänen. Dementsprechend ist nach der bereits vom 02.03.2026 bis zum 02.04.2026 erfolgten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB die Veröffentlichung gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchzuführen. Das Vorhaben befindet sich Am Alten Kaninsberg im Stadtgebiet von Würselen, wie es im beigefügten Übersichtsplan dargestellt ist.
Der Entwurf des Bebauungsplans 216 mit der Begründung und dem Umweltbericht, den vorhandenen Gutachten sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird vom 29.07.2026 bis einschließlich 04.09.2026 im Internet auf der Homepage der Stadt Würselen unter www.wuerselen.de
bauleitplanung sowie hier im Portal ‚Beteiligung NRW‘ veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet wird als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit eine öffentliche Auslegung der Unterlagen vorgenommen. Die Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum
montags bis freitags 07:30 - 12:30 Uhr
montags und mittwochs 14:00 - 16:00 Uhr
dienstags und donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr
im A 61 - Planungsamt, Rathaus, Morlaixplatz 1, auf der 5. Ebene zwischen den Zimmern 253 und 235 einsehbar.
Herr Thomas Balzhäuser Telefon: 02405
Bekanntmachung (Download *.pdf 1.4 MB)