Shell Deutschland GmbH Rohöltanklager Godorfer Hauptstr. 150, Köln; Nur geringe Mängel, teilweise beseitigt.

Umweltinspektionsbericht

29.07.2026, 09:52 Bezirksregierung Köln Umweltinspektionsbericht Beh.-/ASt.-/Anlagennummer 300 / 0213768 / 0006 Aktenzeichen Bericht 2026-300-0213768-0006/7 vom 03.06.2026 Firma Shell Deutschland GmbH, Shell Energy and Chemicals Park Rheinland Nord Standort Godorfer Hauptstr. 150, 50997 Köln Anlage Rohöltanklager Nr. 9.37 (Anhang 1 zur 4. BImSchV) Datum der Umweltinspektion Gesamtaufwand davon Vor-Ort-Aufwand 16.04.2026 14:15 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung) 4:15 Stunden Weitere beteiligte Behörden Keine A) Inspektionsumfang Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt Immissionsschutz, allgemein AwSV B) Grundlage der Überwachung § 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) C) Inspektionsergebnis (Mängeldefinitionen siehe Anlage) Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens keine Mängel

geringfügige Mängel

    • Mangel im Bereich des BImSchG: Die LO Beschilderung ist ausgeblichen und ist daher nicht mehr lesbar.
    • Mangel im Bereich des Wasserrechts: Pflanzenbewuchs im Tankauffangraum
    • Mangel im Bereich des BImSchG/ AwSV: Betriebsanweisung fehlt erhebliche Mängel

schwerwiegende Mängel

(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.) D) Veranlasste Maßnahmen Maßnahmen der Behörde Revisionsschreiben

Anlage Mängeldefinitionen Geringfügige Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen, vereinbarten Frist. Erhebliche Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden. Schwerwiegende Mängel sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.