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title: "Shell Deutschland GmbH Rohöltanklager Godorfer Hauptstr. 150, Köln; Nur geringe Mängel, teilweise beseitigt."
sdDatePublished: "2026-07-29T10:06:00Z"
source: "https://www.bezreg-koeln.nrw.de/system/files/environment_inspection_report/umweltinspektion_shell_deutschland_gmbh_20260416.pdf"
topics:
  - name: "environmental pollution"
    identifier: "medtop:20000424"
  - name: "energy industry"
    identifier: "medtop:20000261"
  - name: "oil and gas - upstream activities"
    identifier: "medtop:20000267"
  - name: "water pollution"
    identifier: "medtop:20000429"
  - name: "regulation of industry"
    identifier: "medtop:20000636"
locations:
  - "Köln"
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Shell Deutschland GmbH Rohöltanklager Godorfer Hauptstr. 150, Köln; Nur geringe Mängel, teilweise beseitigt.

Umweltinspektionsbericht

29.07.2026, 09:52
Bezirksregierung Köln
Umweltinspektionsbericht
Beh.-/ASt.-/Anlagennummer
300 / 0213768 / 0006
Aktenzeichen Bericht
2026-300-0213768-0006/7 vom 03.06.2026
Firma
Shell Deutschland GmbH, Shell Energy and Chemicals Park
Rheinland Nord
Standort
Godorfer Hauptstr. 150, 50997 Köln
Anlage
Rohöltanklager
Nr. 9.37 (Anhang 1 zur 4. BImSchV)
Datum der Umweltinspektion
Gesamtaufwand
davon Vor-Ort-Aufwand
16.04.2026
14:15 Stunden (einschließlich Vor- und Nachbereitung)
4:15 Stunden
Weitere beteiligte Behörden
Keine
A) Inspektionsumfang
Angekündigte medienübergreifende Vor-Ort-Besichtigung mit Schwerpunkt
Immissionsschutz, allgemein
AwSV
B) Grundlage der Überwachung
§ 52 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
C) Inspektionsergebnis
(Mängeldefinitionen siehe Anlage)
Einhaltung der rechtlichen Anforderungen innerhalb des Prüfrahmens
keine Mängel
-
geringfügige Mängel
1. * Mangel im Bereich des BImSchG: Die LO
Beschilderung ist ausgeblichen und ist daher nicht
mehr lesbar.
2. * Mangel im Bereich des Wasserrechts:
Pflanzenbewuchs im Tankauffangraum
3. * Mangel im Bereich des BImSchG/ AwSV:
Betriebsanweisung fehlt
erhebliche Mängel
-
schwerwiegende Mängel
-
(Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden zwischenzeitlich beseitigt.)
D) Veranlasste Maßnahmen
Maßnahmen der Behörde
Revisionsschreiben

Anlage
Mängeldefinitionen
Geringfügige Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die augenscheinlich nicht
zu Umweltbeeinträchtigungen führen können. Ein Vermerk oder ein Revisionsschreiben ist
ausreichend. Der Betreiber bestätigt die Beseitigung der Mängel innerhalb einer angemessenen,
vereinbarten Frist.
Erhebliche Mängel
sind
festgestellte
Verstöße
gegen
materielle
oder
formelle
Anforderungen,
die
zu
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Die Beseitigung der Mängel ist innerhalb einer
festgesetzten Frist mit anschließender Vollzugsmeldung zu fordern. Die Mängelbeseitigung soll
zeitnah vor Ort überprüft und dokumentiert werden.
Schwerwiegende Mängel
sind festgestellte Verstöße gegen materielle oder formelle Anforderungen, die zu akuten, erheblichen
Umweltbeeinträchtigungen führen können. Eine Beseitigung dieser Mängel durch den Betreiber ist
unverzüglich zu fordern. Ggf. ist eine Stilllegung/Teilstilllegung der Anlage zu prüfen. Die
Mängelbeseitigung ist zeitnah zu überprüfen und zu dokumentieren. Für Anlagen nach der
Industrieemissions-Richtlinie hat die zuständige Behörde innerhalb von sechs Monaten nach der
Feststellung des Verstoßes eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung durchzuführen.