BLB NRW verkauft Aneignungsrecht des Landes NRW in Stemwede (OT Wehdem); Mindestgebot 20.000 EUR

Herrenloses Grundstück in Stemwede (OT Wehdem) Verkauft wird das Aneignungsrecht des Landes NRW (§ 928 II BGB) an dem herrenlosen Grundstück in Stemwede (OT Wehdem) STECKBRIEF BI-548-H Foto: BLB NRW

Herrenloses Grundstück in Stemwede (OT Wehdem) Gemarkung Wehdem, Flur 7, Flurstück 290 Albert-Einstein-Straße in 51429 Bergisch Gladbach 4 Grundstücksangaben Bei dem herrenlosen Flurstück 290, Flur 7, Gemarkung Wehdem, handelt es sich um ein unbebautes Grundstück (Landwirtschaftsfläche An den Wellen) mit einer Gesamtgröße von 1.459 m². Grundbuchinhalte Amtsgericht Rahden, Grundbuch von Wehdem, Blatt 387, lfd. Nr. 4 Gemarkung Wehdem Flur 7 Flurstück 290 Gesamtgrundstücksfläche 1.459 m² Abteilung II: Lfd. Nr. 6: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht einschließlich Nebeneinrichtungen und Nutzungsbeschränkung; Wegerecht) für die Gemeinde Stemwede in Stemwede. Bezug: Bewilligung vom 26.6.2018 (UR-Nr. 312/2018, Notarin Britta Hohn, Espelkamp). Eingetragen am 5.7.2018. Abteilung III: Lfd. Nr. 3 Grundschuld i.H.v. 23.000 EUR mit 18 % jährlichen Zinsen für die Sparkasse Minden- Lübbecke – Zweckverbandssparkasse des Kreises Minden-Lübbecke und der Städte Minden und Petershagen – in Minden. Der jeweilige Eigentümer ist der sofortigen Zwangsvoll- streckung unterworfen. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 27.1.2003 in der Urkunde Nr. 15/2003 des Notars Heinze in Rahden brieflos eingetragen am 18.8.2003 Bauplanungsrecht / Belastungen Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Bebauungsplan sowie eine Innenbereichssatzung liegen nicht vor. Altlasten sind nicht vorhanden. Der Kreis Minden-Lübbecke hat in seiner Baulastauskunft mitgeteilt, dass das Grundstück nicht von Baulasten betroffen ist. Wichtige Information für Kaufinteressenten Das Grundstück ist unbebaut und mit Sträuchern sowie Büschen bewachsen und mit wenigen Laubbäumen bestockt. Das Flurstück ist unregelmäßig geschnitten. Die Grundschulden in Abt. III sind vom Käufer zu übernehmen. Rahmenbedingungen für den Verkauf Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB, welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw. für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse, die in Verbindung mit dem verbundenen Grundstück stehen. Ansprechperson: Claudia Petersen Telefon: 0211 61 700 690 | eMail: claudia.petersen@blb.nrw.de Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW | www.blb.nrw.de Die in diesem Exposé enthaltenen Informationen wurden sorgfältig ermittelt: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und den Inhalt der Angaben wird dennoch keine Gewähr übernommen. Ebenso wird keine Gewähr für die Richtigkeit der ggf. beigefügten Unterlagen (wie z.B. Maßstabstreue, Flächenangaben) übernommen. Zur Verifizierung der Angaben/Unterlagen sind ggf. eigene Prüfungshandlungen durch den jeweiligen Kaufinteressenten durchzuführen.

Herrenloses Grundstück in Stemwede (OT Wehdem) Gemarkung Wehdem, Flur 7, Flurstück 290 Albert-Einstein-Straße in 51429 Bergisch Gladbach 4 Rahmenbedingungen für den Verkauf Die Informationsbeschaffung der mit den Grundstückseigenschaften verbundenen Informationen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kaufinteressenten bzw. Käufers. Es liegen keine weitergehenden Objektinformationen und –unterlagen vor. Eine Besichtigung des Grundstücks kann nicht erfolgen. Ansprechperson: Claudia Petersen Telefon: 0211 61 700 690 | eMail: claudia.petersen@blb.nrw.de Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW | www.blb.nrw.de Die in diesem Exposé enthaltenen Informationen wurden sorgfältig ermittelt: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und den Inhalt der Angaben wird dennoch keine Gewähr übernommen. Ebenso wird keine Gewähr für die Richtigkeit der ggf. beigefügten Unterlagen (wie z.B. Maßstabstreue, Flächenangaben) übernommen. Zur Verifizierung der Angaben/Unterlagen sind ggf. eigene Prüfungshandlungen durch den jeweiligen Kaufinteressenten durchzuführen. Verkaufsverfahren Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind. Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden. Das Bieterverfahren läuft bis einschließlich 25.08.2026. Kaufpreisvorstellung Der Wert des Grundstücks beträgt 43.300,00 Euro; nach Abzug der Grundschulden in Abt. III des Grundbuchblattes sollte das Mindestgebot 20.000,00 EUR betragen.