Landratsamt Karlsruhe sperrt Grillstellen in den Wäldern des Landkreises Karlsruhe; bis auf Widerruf
Grillstellen in den Wäldern des Landkreises Karlsruhe bis auf Weiteres gesperrt | Bretten
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Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der derzeit außergewöhnlich hohen Temperaturen hat das Landratsamt Karlsruhe die Nutzung sämtlicher Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises Karlsruhe bis auf Widerruf untersagt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft getreten.
Mit der Maßnahme soll das Risiko von Waldbränden deutlich reduziert werden. Die Sperrung betrifft alle vorhandenen Feuer- und Grillstellen in den Wäldern des Landkreises. Mitgebrachte Grills sowie offene Feuer im Wald oder in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald sind nach dem Landeswaldgesetz ohnehin nicht zulässig.
Das Landratsamt weist zudem darauf hin, dass vom 1. März bis 31. Oktober ein Rauchverbot im Wald gilt. Bereits eine achtlos weggeworfene Zigarettenkippe kann einen Waldbrand auslösen. Die Einhaltung der Grill- und Rauchverbote wird in den kommenden Tagen verstärkt kontrolliert.
Die Stadt Bretten bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher, die Regelungen zu beachten und durch umsichtiges Verhalten zum Schutz der Wälder beizutragen.
Der vollständige Wortlaut der Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landratsamts Karlsruhe veröffentlicht. Aktuelle Informationen zum Waldbrandgefahrenindex in der Region finden Sie hier
Grillstellen in den Wäldern des Landkreises Karlsruhe bis auf Weiteres gesperrt
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