Stadtrat Zschopau billigt Entwurf Bebauungsplans ‘Sondergebiet Solarpark Zschopau’ in Zschopau; Aufhebung der 9-Loch Golfanlage Zschopau
Entwurf B-Plan “SO Solarpark Zschopau” + Aufhebung VBB “9-Loch Golfanlage Zschopau” in Zschopau i. d. F. vom 06/2026
Status Ankündigung Zeitraum 03.08.2026 bis 11.09.2026 Stellungnahmen 0 Stellungnahmen
Entwurf B-Plan “SO Solarpark Zschopau” + Aufhebung VBB “9-Loch Golfanlage Zschopau” in Zschopau i. d. F. vom 06
Ortsübliche Bekanntmachung der Motorradstadt Zschopau
Veröffentlichung zum Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “9-Loch Golfanlage Zschopau” in der Motorradstadt Zschopau in der Fassung vom Juni 2026
Der Stadtrat der Motorradstadt Zschopau hat in seiner Sitzung am 01.07.2026 mit Beschluss Nr. 126 den Entwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “9-Loch Golfanlage Zschopau” in der Fassung vom Juni 2026 mit Begründung, Anlage 1, Anlage 2 und Umweltbericht gebilligt und die Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Veröffentlichung der Unterlagen im Internet (Internetseite der Stadt und im Zentralen Internetportal des Landes) sowie zusätzlich eine öffentliche Auslegung beschlossen.
Die räumliche Einordnung der Geltungsbereiche zum Bebauungsplan und zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan (rot
schwarz gestrichelt) und der Kompensationen (grün) ergibt sich aus den folgenden Kartenausschnitten:
In der Zeit vom 03.08.2026 bis 11.09.2026 wird der Entwurf des Bebauungsplanes „Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “9-Loch Golfanlage Zschopau” in der Fassung vom Juni 2026 mit Begründung, Anlage 1, Anlage 2 und Umweltbericht sowie den nach Einschätzung der Stadt wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ins Internet unter eingestellt:
sowie über ein Zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht:
Als zusätzliche andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden die vorgenannten Unter-lagen während der Veröffentlichungsfrist in der Stadtverwaltung Zschopau, Bürgerbüro, Altmarkt 2, 09405 Zschopau zu jedermanns Einsicht während nachfolgender Zeiten:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr
Folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.11.2024 [Ergänzung Standortalternativen-prüfung]
Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 01.11.2024 [Ergänzung Standort-alternativenprüfung i. V. m. Einhaltung
Auseinandersetzung mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Abfall
Agri-PV, Hinweis auf Beachtung wild abfließendes Wasser, Anforderungen und Hinweise zum Bodenschutz (Bodenschutzkonzept – Maßnahmen zum Schutz, Vermeidung, Minderung – LABO Arbeitshilfe zum Bodenschutz einarbeiten; Merkmale
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Landwirtschaft: keine Einwände; Rückführung Flächen aus bestehendem Plan in landwirtschaftlicher Nutzung]
Stellungnahme Sächsisches Oberbergamt 09.10.2024 [Lage in Erlaubnisfelder Erzgebirge und Erzgebirgsvorland (Bergbauberechtigung), im Gebiet mit in der Vergangenheit bergbauliche Arbeiten - keine Auswirkungen zu erwarten]
Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.11.2024 [keine Bedenken, Hinweise zur geologischen Situation im Gebiet; Hinweis auf angrenzendes Rohstoffvorkommen; Empfehlung einer Baugrunduntersuchung; Hinweis Anzeige-pflicht geologischer Untersuchungen, Übergabe Ergebnisbericht und zu vorhandenen Geodaten; Empfehlung vollständiger Rückbau nach Nutzungsende; Beachtung erosionsgefährdeter Hangbereiche
Erfordernis Erosionsschutz; Lage in keiner radioaktiven Verdachtsfläche, Lage in festgelegtem Radonvorsorgegebiet – Hinweis auf zusätzliche Maßnahmen zum Radonschutz bei Neubauten]
Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.11.2024 [Lage im Kaltluftentstehungsgebiet; Planung im Hinblick auf Ziele der Klimaschutz- und Umweltprogramme des Bundes]
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.11.2024 [Lage in Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft - Landschaftsbild
Landschaftserleben sowie teilweise im Vorranggebiet Natur und Landschaft - Arten u. Biotopschutz; relevante Räume mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse; Einhaltung
Auseinandersetzung mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung; Lage im Landschaftsschutzgebiet]
Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 01.11.2024 [Einhaltung
Auseinander-setzung mit Zielen und Grundsätzen der Raumordnung; Lage im Vorranggebiet Natur und Landschaft - Arten u. Biotopschutz; Lage im Landschaftsschutzgebiet; Hinweise auf vorliegendes Biotop und Lebensraumtyp; Hinweis auf Biotopverbundfunktion; Hinweis auf wild- und kleintier-durchlässige Einzäunung u. ggf. erforderliche Wildtierkorridore; Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse - Erhaltung Altbaumbestand
Ausschluss nächtlicher Dauerbeleuchtung; Hinweis auf westlich angrenzender Wald – Einhaltung Waldabstand; Hinweise zu Nebenanlagen]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Forst: Beachtung vorliegenden und angrenzenden Wald nach SächsWaldG, Einhaltung Waldabstand auch bezüglich Verschattung
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Naturschutz: Lage im Landschaftsschutzgebiet u. Erfordernis Befreiungsantrag - Landschaftsbildbewertung, Beachtung Biotope und Lebensraumtyp (Wald und Gewässer), Prüfung auf höhlenreiche Einzelbäume oder Altholzinseln; Erfordernis detaillierte Bilanzierung, Hinweis auf Verwendung von überarbeiteter Handlungsempfehlung der TU Dresden 2017, Verwendung Erlass des SMEKUL vom 26.03.2024 und „Biodiversität und Freiflächensolaranlage“ mit Mindeststandardmaßnahmen, Hinweise auf dauerhafte rechtliche Sicherung; Eintragung ins KoKaNat]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Artenschutz: keine Einwände bei Einhaltung der vorgesehenen Maßnahmen]
Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.11.2024 [Bereich mit besonderen Anforderungen an den Grundwasserschutz]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Siedlungswasserwirt-schaft: keine Einwände, keine Trinkwasser-
Hochwasserentstehungsgebiet; keine Gefährdung für Grund- und Oberflächenwasser]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Siedlungswasserwirt-schaft – Niederschlagswasser: Hinweise zur schadlosen Versickerung, Hinweise zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Grundwasserschutz
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Wasserbau: keine Einwände, Hinweis auf Hörkelbach und Einhaltung und Bepflanzung Gewässerrandstreifen]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat öffentlicher Gesund-heitsdienst: keine Trinkwasser-
Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.11.2024 [Hinweise zu hydrogeologischer Situation im Gebiet]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Immissionsschutz: keine Einwände; keine Umwelteinwirkungen zu erwarten]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Rettungsdienst und Brandschutz: Beachtung Hinweise]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Öffentlicher Gesund-heitsdienst: Querung Trinkwasserfernleitung; keine störenden Immissionen durch Blendwirkungen
Stellungnahme Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.11.2024 [Lage in festgelegtem Radonvorsorgegebiet – Hinweis auf zusätzliche Maßnahmen zum Radonschutz bei Neubauten und zum Radonschutz am Arbeitsplatz]
Stellungnahme Landesdirektion Sachsen vom 04.11.2024 [Lage in Vorbehaltsgebiet Natur und Landschaft - Landschaftsbild
Stellungnahme Planungsverband Region Chemnitz vom 01.11.2024 [Hinweis auf vorhandenes Kulturdenkmal „Rotes Vorwerk“]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Denkmalschutz: Beachtung Kulturdenkmal „Rotes Vorwerk“; Gewährleistung Umgebungsschutz]
Stellungnahme Landratsamt Erzgebirgskreis vom 28.11.2024 [Referat Naturschutz: Lage im Landschaftsschutzgebiet u. Erfordernis Befreiungsantrag - Landschaftsbildbewertung, Hinweis auf Kompensation und Hecken; Hinweise auf Mindeststandardmaßnahmen; Eintragung ins KoKaNat]
Stellungnahme Landesamt für Denkmalpflege Sachsen vom 26.11.2024 [Beachtung und Verortung Kulturdenkmal (Scheune Rotes Vorwerk), Beachtung denkmalpflegerischer Belange]
Stellungnahme Landesamt für Archäologie Sachsen vom 01.10.2024 [Lage in archäologischem Relevanzbereich (Einzelsiedlung des 16.Jhd. n.Chr., mittelalterlicher Grenzgraben, neuzeitlicher Ortskern), Hinweis auf Beachtung Genehmigungspflicht nach § 14 SächsDSchG, (Baubeginns-anzeige und archäologische Begleitung der Erdarbeiten)]
Stellungnahme Welterbe Montanregion Erzgebirge e.V. vom 13.12.2024 [keine Berührung vom Welterbe und deren Pufferzonen; kein negativer Einfluss auf entferntes Welterbegut zu erwarten]
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “9-Loch Golfanlage Zschopau” einsehen sowie in dieser Frist Stellungnahmen hierzu abgeben.
Mitteilungen sollen elektronisch an bauamt @zschopau.de übermittelt werden. Bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. während der oben genannten Zeiten zur Niederschrift (Stadtverwaltung Zschopau, Bürgerbüro, Altmarkt 2, 09405 Zschopau ).
Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Sondergebiet Solarpark Zschopau“ i. V. m. der Aufhebung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan “9-Loch Golfanlage Zschopau” unberücksichtigt bleiben, sofern die Motorradstadt Zschopau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist.
Datenschutz: Bei der Abgabe von Stellungnahmen werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens personenbezogene Daten erhoben und von der Motorradstadt Zschopau in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB.
Bekanntmachung (Download *.pdf 2.8 MB)