Verwaltung des Jugendamtes Thüringen wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss einen rechtssicheren Verfahrensvorschlag vorzulegen; Finanzierungslücken Kita-Bedarfsplanung 2026/2027 schließen

Beschlussauszug

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Beschluss zur Drucksache Nr. 1232/26 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 04.06.2026 Optionen und Übergangsregelungen für die Kita-Bedarfsplanung 2026/2027

Genaue Fassung:

01 Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss einen rechtssicheren Verfahrensvorschlag vorzulegen, wie Finanzierungslücken geschlossen werden können, die infolge der Umsetzung der einjährigen Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege für den Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2026 entstehen. Dies betrifft insbesondere: a) Träger mit Vereinbarungen zur Finanzierung über Sachkostenpauschalen, b) Träger mit Vereinbarungen zur Finanzierung auf Grundlage der Spitzabrechnung.

02 Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, die Systematik der Sachkostenpauschale weiterzuentwickeln, sodass auch unter den Bedingungen sinkender Kinderzahlen eine angemessene, transparente und verlässliche Finanzierung der Kindertageseinrichtungen entsprechend den Vorgaben des Thüringer Kindergartengesetzes (ThürKigaG) gewährleistet werden kann.