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title: "Verwaltung des Jugendamtes Thüringen wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss einen rechtssicheren Verfahrensvorschlag vorzulegen; Finanzierungslücken Kita-Bedarfsplanung 2026/2027 schließen"
sdDatePublished: "2026-07-29T13:53:00Z"
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Verwaltung des Jugendamtes Thüringen wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss einen rechtssicheren Verfahrensvorschlag vorzulegen; Finanzierungslücken Kita-Bedarfsplanung 2026/2027 schließen

Beschlussauszug

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Beschluss zur Drucksache Nr. 1232/26 der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom
04.06.2026
Optionen und Übergangsregelungen für die Kita-Bedarfsplanung 2026/2027

Genaue Fassung:

01
Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss einen
rechtssicheren Verfahrensvorschlag vorzulegen, wie Finanzierungslücken geschlossen
werden
können,
die
infolge
der
Umsetzung
der
einjährigen
Bedarfsplanung
Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege für den Zeitraum vom 1. August bis 31.
Dezember 2026 entstehen. Dies betrifft insbesondere:
a) Träger mit Vereinbarungen zur Finanzierung über Sachkostenpauschalen,
b) Träger mit Vereinbarungen zur Finanzierung auf Grundlage der Spitzabrechnung.

02
Die
Verwaltung
des
Jugendamtes
wird
beauftragt,
die
Systematik
der
Sachkostenpauschale weiterzuentwickeln, sodass auch unter den Bedingungen sinkender
Kinderzahlen eine angemessene, transparente und verlässliche Finanzierung der
Kindertageseinrichtungen
entsprechend
den
Vorgaben
des
Thüringer
Kindergartengesetzes (ThürKigaG) gewährleistet werden kann.