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title: "Kabinett beschloss Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung in Deutschland; beschleunigt Asylverfahren."
sdDatePublished: "2026-07-29T12:05:00Z"
source: "https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/kuenstliche-intelligenz-asylverfahren-2448638"
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Kabinett beschloss Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung in Deutschland; beschleunigt Asylverfahren.

Kabinett: Einsatz von KI bei Asylverfahren | Bundesregierung

Im Kabinett beschlossen KI für effizientere Asylverfahren einsetzen

Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung beschlossen. Damit sollen asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher und sicherer gestaltet werden.

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Deutschlands Verwaltung wird moderner, digitaler und effizienter – durch den Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz auch die Migrationsverwaltung.

Deutschlands Verwaltung und Verwaltungsprozesse moderner, digitaler und effizienter zu gestalten, hat für die Bundesregierung hohe Priorität und ist zugleich Koalitionsvorhaben. Nun hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung beschlossen. Es ist ein weiterer wichtiger Baustein, Deutschland moderner und digitaler aufzustellen. Der Entwurf des KI -Migrationsverwaltungsgesetzes beruht dabei auf den im November 2025 beschlossenen Eckpunkten zum Einsatz künstlicher Intelligenz in Visumverfahren und der Migrationsverwaltung.

Asyl- und Aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren werden effizienter

Ziel des KI -Migrationsverwaltungsgesetzes ist es, asyl- und aufenthaltsrechtliche Verwaltungsverfahren effizienter, einheitlicher, qualitativ hochwertiger und sicherer zu gestalten. Die Digitalisierung beschleunigt die Verfahren, ermöglicht systematische Auswertungen und einen zielgerichteten Ressourceneinsatz. Mit dem Gesetz werden rechtliche Grundlagen für einen rechtssicheren und datenschutzkonformen Einsatz von KI -Technologien geschaffen.

KI als Unterstützung im Verwaltungsalltag einsetzen

Künftig sollen die zuständigen Behörden personenbezogene Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren nutzen dürfen, um Systeme mit Künstlicher Intelligenz und andere automatisierte Programme zu entwickeln. Diese Programme können Verfahrensabläufe und Entscheidungsmuster analysieren und die Verarbeitung von Anträgen und die Entscheidungsfindung optimieren und beschleunigen. Heißt: Dadurch sollen Anträge schneller bearbeitet und Entscheidungen einfacher getroffen werden. Außerdem kann KI in bestimmten Fällen Angaben aus einem Antrag mit öffentlich zugänglichen Informationen im Internet vergleichen. Das ist nur erlaubt, wenn es begründete Zweifel gibt, dass die Angaben richtig sind.

Der Einsatz von KI in der Migrationsverwaltung soll Verfahrensabläufe optimieren und vereinfachen. Individuelle Prüfungen und Entscheidungen bleiben vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Eckpunkten zum Einsatz künstlicher Intelligenz in Visumverfahren und der Migrationsverwaltung.

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