AfD-Fraktion fordert Gesetzentwurf zur Erhöhung der Mindeststrafe bei sexuellem Kindesmissbrauch in Deutschland; Mindeststrafe fünf Jahre statt zwei
Deutscher Bundestag - AfD fordert höhere Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch
AfD fordert höhere Strafen bei sexuellem Kindesmissbrauch
MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die Mindeststrafe für schweren sexuellen Missbrauch von Kindern (Paragraf 176c Absatz 1 Strafgesetzbuch) von zwei auf fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden soll. Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern stelle eine besonders gravierende Verletzung der körperlichen und seelischen Integrität Minderjähriger dar, heißt es in dem Entwurf eines Gesetzes „zur Stärkung des strafrechtlichen Kinderschutzes und zur Verschärfung der Sanktionen bei schweren sexuellen Übergriffen“ ( 21
7260 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ). Die geltende Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe werde der besonderen Schwere dieser Taten nicht hinreichend gerecht. Ziel des Gesetzes sei es daher, die Mindeststrafe auf fünf Jahre anzuheben, um den Opferschutz zu stärken, die generalpräventive Wirkung zu erhöhen und eine angemessene strafrechtliche Reaktion sicherzustellen.
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Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 614
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