Bundesregierung Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 2.600

040 Wortprotokoll

Protokoll-Nr. 21/40 21. Wahlperiode

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

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PA6-53103-0005-0040-0007 Wortprotokoll* der 40. – öffentlichen – Sitzung

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Berlin, den 10. Juni 2026, 11:04 Uhr Berlin, Paul-Löbe-Haus, Saal 2.600 Vorsitz: Carsten Müller, MdB Tagesordnung - Öffentliche Anhörung

Tagesordnungspunkt 1 Seite 4 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren BT-Drucksache 21/5923

Federführend: Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Mitberatend: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Gutachtlich: Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen Berichterstatter/in: Abg. Sebastian Steineke [CDU/CSU] Abg. Stefan Möller [AfD] Abg. Nadine Heselhaus [SPD] Abg. Dr. Till Steffen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] Abg. Christin Willnat [Die Linke]

  • Dieses Wortprotokoll wurde mit Hilfe automatischer Transkription erstellt. Für den exakten Wortlaut wird auf die Videoaufzeichnung der öffentlichen Anhörung verwiesen, die in voller Länge über die Mediathek des Deutschen Bundestages unter www.bundestag.de/mediathek/ausschusssitzungen abrufbar ist. Dort sind auch die eingereichten Stellungnahmen der Sachverständigen abrufbar.

Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

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PA6-53103-0005-0040-0007 Mitglieder des Ausschusses

Ordentliche Mitglieder Unter- schrift Stellvertretende Mitglieder Unter- schrift CDU/CSU Ataoğlu, Tijen Heveling, Ansgar Hierl, Susanne Dr. Körner, Konrad Moser, Christian Müller, Axel Müller, Carsten Dr. Plum, Martin Dr. Preisendanz, David Rothenberger, Johannes Sassenrath, Carl-Philipp Steineke, Sebastian Wiegelmann, Johannes ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☒ ☒ ☒ ☐

Bouffier, Frederik Dr. Bröhr, Marlon Frieser, Michael Gutting, Olav Heil, Mechthild Krieger, Lukas Dr. Krings, Günter Lindholz, Andrea Dr. Luczak, Jan-Marco Oellers, Wilfried dos Santos-Wintz, Catarina Silberhorn, Thomas Winkelmeier-Becker, Elisabeth ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ AfD Brandner, Stephan Fetsch, Thomas Galla, Rainer Jacobi, Fabian Kempf, Martina Rose-Marie Meyer-Soltau, Knuth Möller, Stefan Peterka, Tobias Matthias von Zons, Ulrich ☐ ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ ☒ ☐ ☐ Dr. Birghan, Christoph Bohnhof, Peter Bollmann, Gereon Grimm, Christoph Haug, Jochen Lensing, Sascha Paul, Andreas Dr. Wirth, Christian N.N. ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ SPD Demir, Hakan Dr. Fechner, Johannes Heselhaus, Nadine Lindh, Helge Özdemir, Mahmut Rinkert, Daniel Wegge, Carmen ☐ ☐ ☒ ☐ ☐ ☐ ☒ Dieren, Jan Eichwede, Sonja Karaahmetoğlu, Macit Kramme, Anette Limbacher, Esra Schulze, Svenja Schwabe, Frank ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Benner, Lukas Dr. Gumnior, Lena Limburg, Helge Dr. Steffen, Till Tesfaiesus, Awet ☐ ☐ ☐ ☒ ☐ Beck, Katharina Dzienus, Timon Dr. von Notz, Konstantin Schmidt, Stefan Steinmüller, Hanna ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Die Linke Hoß, Luke Ramelow, Bodo Valent, Aaron Willnat, Christin ☐ ☐ ☒ ☒ Bünger, Clara Conrad, Agnes Dr. Gysi, Gregor Lay, Caren ☐ ☐ ☐ ☐

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Dr. Christian Bereska1 Deutscher Anwaltverein e.V. Vorsitzender Ausschuss Zivilrecht

Keo Sasha Glawion Rigorth3 Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Referent:in Ressourcenschutz Team Mobilität und Ressourcenschutz

Julian Kulaga1 DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Referatsleiter Verbraucherrecht, Recht des Geistigen Eigentums

Katrin Meyer3 Verein Runder Tisch Reparatur e.V. Geschäftsführung

Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel1 Universität Bayreuth Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung

Steffen Vangerow2 Vangerow GmbH

Felicitas Wühler4 Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.

1 Auf Vorschlag der Fraktion der CDU/CSU zur öffentlichen Anhörung eingeladen. 2 Auf Vorschlag der Fraktion Die Linke zur öffentlichen Anhörung eingeladen. 3 Auf Vorschlag der Fraktion der SPD zur öffentlichen Anhörung eingeladen. 4 Auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur öffentlichen Anhörung eingeladen.

Liste der Sachverständigen Öffentliche Anhörung zur Förderung der Reparatur von Waren am Mittwoch, 10. Juni 2026, 11.00 Uhr 21. Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz

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  1. Wahlperiode Protokoll der 40. – öffentlichen – Sitzung vom 10. Juni 2026 Seite 4 von 29

PA6-53103-0005-0040-0007 Tagesordnungspunkt 1 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren BT-Drucksache 21/5923 Der amtierende Vorsitzende: Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie sehr herzlich zur 40. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz und begrüße ganz herzlich die Sachverständigen, die Mitglieder des Ausschusses und die Vertreter des BMJV1, besonders Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Schwabe, die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem BMJV, und natürlich die Zuhörerinnen und Zuhörer in dieser öffentlichen Anhörung hier im Saal und an den Endgeräten. Diese Anhörung wird live gestreamt und ist danach in der Mediathek des Deutschen Bundestages jederzeit abrufbar. Gegenstand der heutigen Sitzung ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren. Die Bundesregierung führt aus, dass die EU- Mitgliedstaaten bis zum 31. Juli diesen Jahres zum Erlass der zur Umsetzung erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften verpflichtet sind. Ziel der Richtlinie ist unter anderem, das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten. Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie werden somit im Zusammenhang mit dem Europäischen Green Deal2 die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern. Die Umsetzung der sogenannten Recht-auf-Reparatur-Richtlinie

1 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 2 Der Europäische Green Deal ist ein zentrales Maßnahmenpaket der Europäischen Union (EU), mit dem Ziel, bis 2050 Klimaneutralität in Europa zu erreichen. erfolgt insbesondere über Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie im Einführungsgesetz zum BGB. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie werden die Vorschriften des Kaufvertragsrechts insbesondere des Verbrauchsgüterkaufs ergänzt. Damit werden den Verbrauchern Anreize geboten, sich im Rahmen der Nacherfüllung für eine Reparatur zu entscheiden. Zu dem Gesetzentwurf liegt uns ebenfalls ein Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Ich will jetzt noch einige Hinweise zum Verfahren geben. Die Sachverständigen erhalten zunächst die Gelegenheit zu einer kurzen Eingangsstellungnahme. Wir beginnen alphabetisch aufsteigend zunächst bei Herrn Dr. Bereska. Als Dauer für die Eingangsstellungnahme sind vier Minuten eingeplant. Der Zeitablauf wird Ihnen optisch und dann bei Zeitablauf und unmittelbar davor akustisch mitgeteilt. Im Zweifelsfall gebe ich noch einen verhandlungsleitenden Hinweis. An den Vortrag der Sachverständigen schließt sich dann eine erste Fragerunde an. Die Mitglieder der unterschiedlichen Fraktionen sind über die Anzahl der zulässigen Fragen informiert. Wir notieren diese mit und rufen dann die Sachverständigen in alphabetisch absteigender Reihenfolge zur Beantwortung der Fragen auf. Für jede Ihnen gestellte Frage haben Sie ein Zeitkontingent von bis zu zwei Minuten. Das können Sie ausschöpfen. Sie müssen es nicht ausschöpfen. Wenn mehrere Fragen an Sie gerichtet worden sind, beispielsweise drei Fragen, ergibt sich ein Gesamtzeitkontingent von bis zu sechs Minuten. Sie sind nicht daran gebunden, jede Frage mit genau zwei Minuten zu beantworten. Es ist denkbar, dass eine Frage sich mit Ja oder Nein beantworten lässt. Dann müssen Sie das Ja nicht zwei Minuten herauszögern, sondern können zeitliche Disposition zur weiteren Beantwortung treffen. In einer zweiten Fragerunde starten wir mit der Beantwortung wieder genau in alphabetisch aufsteigender Reihenfolge. Zur Zeitdauer hatte ich etwas gesagt, zur Verteilung des Fragerechtes auch. Im Zweifelsfall weise ich dann noch einmal darauf hin. Ich möchte die Abgeordneten bitten, etwaige Fragewünsche frühzeitig durch Handzeichen anzuzeigen. Die Anhörung ist öffentlich. Wir fertigen ein Wortprotokoll an, das dann versendet

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PA6-53103-0005-0040-0007 wird. Die Grundlage dafür bildet die Tonaufzeichnung. Die Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Tribüne begrüße ich nochmasl sehr herzlich und bitte Sie darum, von Missfallens- oder Beifallsbekundungen Abstand zu nehmen sowie keine eigenen Ton- oder Bildaufnahmen zu fertigen. Ich schaue in die Runde, ob es Nachfragen zum Ablauf der Anhörung gibt? Das ist nicht der Fall. Im Zweifelsfall können die jederzeit gestellt werden. Wir starten mit der Anhörung. Ich erteile das Wort Herrn Dr. Bereska. SV Dr. Christian Bereska: Sehr geehrter Herr Vorsitzender Müller, sehr geehrte Damen und Herren, mein Name ist Christian Bereska. Ich spreche für den Deutschen Anwaltverein3, also hören Sie meine Worte mit der Brille der Experten für Rechtsanwendung und Rechtsdurchsetzung. Wir begrüßen dieses Gesetz. Wir begrüßen die Umsetzung. Wir haben das seit der Richtlinie begleitet. Wir haben aber einige Punkte, die wir zu bedenken geben. Punkt eins ist der Begriff der Reparierbarkeit in § 434 Absatz 3 BGB4. Dort ist der Begriff der Reparierbarkeit nicht definiert. Im gleichen Gesetz, in § 479a BGB, gibt es aber für den Begriff der Reparierbarkeit, nämlich an dem Punkt, an dem es um den gesetzlichen Anspruch gegen Hersteller geht, einen Verweis auf die Definition in der Ökodesign-Richtlinie5, die ihrerseits den Begriff definiert. Das halten wir für schwierig, wenn in demselben Gesetz an der einen Stelle keine Definition erfolgt, an der anderen Stelle

3 Abgekürzt: DAV. 4 Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143) geändert worden ist. 5 Die Ökodesign-Richtlinie, Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte, wurde abgelöst durch die Ökodesign-Verordnung, Verordnung (EU) 2024/1781 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign- Anforderungen für nachhaltige Produkte, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2020/1828 und der Verordnung (EU) 2023/1542 und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/125/EG. aber eine Definition erfolgt. Da lässt sich schon voraussehen, das