AfD-Fraktion will Opferrechte im Jugendstrafverfahren bei Sexualdelikten stärken; Nebenklage unabhängig von Strafart, Staat übernimmt Kosten

Deutscher Bundestag - AfD will Opferrechte bei Sexualdelikten stärken

AfD will Opferrechte bei Sexualdelikten stärken

MWO) Die Opferrechte im Jugendstrafverfahren bei Sexualdelikten sollen nach dem Willen der AfD-Fraktion dem Schutzniveau des Erwachsenenstrafverfahrens angenähert werden. Die bestehende Rechtslage werde dem besonderen Schutzbedürfnis der Opfer sexualisierter Gewalt nicht gerecht, heißt es in einem entsprechenden Gesetzentwurf der Fraktion ( 21

7259 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ). Ziel des Gesetzes sei es, die Stellung der Verletzten im Jugendstrafverfahren bei Sexualdelikten zu stärken und eine einheitliche, opferschutzorientierte Verfahrensgestaltung sicherzustellen. Die Neuregelung beseitige die bislang bestehende Schutzlücke.

Der Entwurf sieht die Einführung eines neuen Paragrafen im Jugendgerichtsgesetz vor, der die Nebenklage in Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung unabhängig von der strafrechtlichen Einordnung der Tat als Verbrechen oder Vergehen zulässt und zugleich eine obligatorische Beiordnung eines anwaltlichen Beistands für Nebenkläger vorsieht, einschließlich Kostenübernahme durch den Staat. Dadurch werde gewährleistet, so der Entwurf, dass Opfer sexualisierter Gewalt ihre Verfahrensrechte auch in solchen Konstellationen wirksam wahrnehmen können, in denen der Beschuldigte zur Tatzeit Jugendlicher war, das Verfahren jedoch erst nach Erreichen des Erwachsenenalters eingeleitet oder zur Anklage gebracht wird.

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Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 615

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