AfD-Fraktion hat Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes im Bundestag vorgelegt; Erhebliche Kostensteigerungen nur noch mit qualifizierter Mehrheit.

Deutscher Bundestag - AfD-Gesetzentwurf soll Wohnungseigentümer stärken

MWO) Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem der Schutz einzelner Wohnungseigentümer bei kostenrelevanten Entscheidungen gestärkt werden soll. Laut dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (Gesetz für faire Kostenentscheidungen im Wohnungseigentum)“ ( 21

7255 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) sollen künftig Beschlüsse, die für einzelne Eigentümer zu einer erheblichen Erhöhung der Kosten führen, nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit gefasst werden.

Damit werde sichergestellt, so der Entwurf, dass weitreichende finanzielle Entscheidungen auf einer breiteren Zustimmung innerhalb der Gemeinschaft beruhen und nicht durch knappe Mehrheiten zustande kommen. Zugleich werde klargestellt, dass Änderungen der Kostenverteilung oder der Berechnungsgrundlagen für Kosten grundsätzlich nur für zukünftige Abrechnungszeiträume gelten.

Das Wohnungseigentumsrecht werde damit gezielt nachgeschärft, heißt es in der Vorlage. Die Gemeinschaft bleibe entscheidungsfähig, während gleichzeitig klare Grenzen für besonders belastende Kostenentscheidungen gezogen würden. Der Entwurf setze damit auf faire und transparente Entscheidungsstrukturen und reduziere das Konfliktpotenzial innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 614

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