AfD-Fraktion Gesetzentwurf zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung in Deutschland; Ausweisung durch Strafurteil vorgesehen
Deutscher Bundestag - Messerattacken: AfD will Erweiterung von Haftgründen
Messerattacken: AfD will Erweiterung von Haftgründen
MWO) Als Reaktion auf den „Anstieg von Messerattacken“, der sich zu einem „massiven Problem für die Innere Sicherheit entwickelt“ habe, hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt. Der Entwurf eines Gesetzes „zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil“ ( 21
7256 (Dokument, öffnet ein neues Fenster) ) bezieht sich unter anderem auf Studien des Statistik-Portals Statista zur Anzahl der polizeilich erfassten Messerangriffe in Deutschland von 2022 bis 2024, zum Anteil der ausländischen Straftatverdächtigen von 2014 bis 2024 sowie zur Anzahl der anhängigen Asylverfahren in Deutschland von Dezember 2024 bis Dezember 2025 .
Nach geltendem Recht gebe es grundsätzlich keine Möglichkeit, den Messerstecher im Rahmen der Untersuchungshaft in Gewahrsam zu nehmen, so der Entwurf. Dies sei nur möglich, wenn ein Haftgrund vorliegt, was allzu häufig nicht gegeben sei. Weiter heißt es, die massive Zunahme der Angriffe mit Messern sei Ausdruck für staatliches Versagen, was sehr schnell zu der Einstellung von Teilen der Bevölkerung führen könne, „das ‘System’, also unser freiheitliches und demokratisches Gemeinwesen, sei an der Misere schuld“. Allein schon, um die Demokratie zu schützen, sei also staatliches Handeln zwingend erforderlich. Wer dies verabsäume, „wirkt schuldhaft an der Erosion unserer Werte mit“.
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Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 614
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