Schulkindbetreuung Deggenhausertal Anmeldung 2026/2027; Ab dem 3. Kind gebührenfrei.

Anmeldebogen und Informationen Schulkindbetreuung Schuljahr 2026/2027

1

Herzlich Willkommen bei der Schulbetreuung Deggenhausertal Liebe Eltern, wir freuen uns, dass Sie Ihr Kind für unsere Schulbetreuung anmelden möchten. Bitte füllen Sie den Anmeldebogen vollständig und gut leserlich aus, damit wir eine optimale Betreuung Ihres Kindes gewährleisten können. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit! Herzliche Grüße Ihr Schulbetreuungs-Team

2

EINRICHTUNG BETREUUNG Schulweg 11, 88693 Deggenhausertal Tel.: 07555 929342 (Betreuungsraum) Tel.: 07555 920017 (Leitung) E-Mail: inga.gelhaar@deggenhausertal.de Leitung: Inga Gelhaar

Betreuungszeiten: • Mittagsbetreuung

12:05 – 13:50 Uhr

• Nachmittagsbetreuung 13:50 – 15:30 Uhr

Gebühren:

Betreuungsangebot Monatliche Gebühr je angemeldetem Wochentag Mittagsbetreuung (12:05 – 13:50 Uhr)

20,00 € Nachmittagsbetreuung (13:50 – 15:30 Uhr) 15,00 €

Geschwisterermäßigung*

Kind Mittagsbetreuung Nachmittagsbetreuung

  1. Kind 20,00 € 15,00 €
  2. Kind 10,00 € 7,50 € Ab dem 3. Kind gebührenfrei gebührenfrei

*Hinweis: Die Geschwisterermäßigung gilt nur für Kinder einer Familie, die gleichzeitig die Schulkindbetreuung besuchen und im selben Haushalt gemeldet sind. Die Voraussetzungen werden von der Gemeinde geprüft.

3

ANMELDEFORMULAR

BETREUUNG GRUNDSCHULE Hiermit melde ich mein Kind verbindlich für die Betreuung an der Grundschule Deggenhausertal an. Änderungen der gebuchten Betreuungstage oder Betreuungszeit können grundsätzlich nur zum Anfang des Schuljahres erfolgen. ANGABEN ZUM KIND Name: ____________________ Vorname: ____________________ geb. am: ____________________ Adresse: ___________________ Klasse: _____________________

BETREUUNGSZEITEN Mein Kind soll ab 01.09.2026 bis auf Weiteres regelmäßig an der Betreuung teilnehmen. Anmeldung erfolgt für das Schuljahr 2026/2027 Bitte wählen Sie die gewünschten Betreuungstage und Betreuungszeiten aus. Betreuungszeit Mo Di Mi Do Fr Mittagsbetreuung (12:05 – 13:50 Uhr) ☐ ☐ ☐ ☐ ☐ Nachmittagsbetreuung (13:50 – 15:30 Uhr) ☐ ☐ ☐ ☐ ☐

Geschwisterermäßigung Name des Geschwisterkindes:


Geburtsdatum:


Klasse:


4

ANGABEN ZU DEN ERZIEHUNGSBERECHTIGEN Daten Elternteil 1 Elternteil 2 Name, Vorname

Straße, Hausnummer

PLZ, Ort

Telefon

E-Mail

Notfallkontakt (falls abweichend von den Personensorgeberechtigten) Name, Vorname____________________________ Telefonnummer _____________ Name, Vorname____________________________ Telefonnummer _____________ Name, Vorname____________________________ Telefonnummer _____________

WEG NACH HAUSE Bitte beachten Sie: Aus organisatorischen Gründen können Kinder die Betreuung grundsätzlich nur zum Ende der jeweils gebuchten Betreuungszeit verlassen. Dies ist bei der Mittagsbetreuung um 13:50 Uhr und bei der Nachmittagsbetreuung um 15:30 Uhr.  Mein Kind geht nach der Betreuung alleine nach Hause  Mein Kind fährt nach der Betreuung mit dem Bus nach Hause Buslinie / Richtung: _______________________  Mein Kind wird nach der Betreuung abgeholt Abholberechtigte Personen:  Elternteil 1  Elternteil 2  Weitere abholberechtigte Personen:

Name, Vorname ________________________________________________

Telefonnummer: ________________________________________________ Name, Vorname ________________________________________________

Telefonnummer: ________________________________________________

5

GESUNDHEITLICHE ANGABEN Hat Ihr Kind Allergien? ☐ Ja ☐ Nein Wenn ja, bitte näher beschreiben (inkl. nötiger Maßnahmen):

Einverständniserklärung bei einem Bienenstich: Darf bei einem Bienenstich der Stachel vom Betreuungspersonal entfernt werden? ☐ Ja ☐ Nein Einverständniserklärung bei einem Zeckenbiss: Darf eine Zecke vom Betreuungspersonal entfernt werden? ☐ Ja ☐ Nein

Ich/wir haben die Schulbetreuungssatzung der Gemeinde Deggenhausertal zur Kenntnis genommen und erkenne/n die Bedingungen an.



Ort, Datum

Unterschrift Personensorgeberechtigte/r


Unterschrift Personensorgeberechtigte/r Ausgefülltes Formular an:

Gemeinde Deggenhausertal Rathausplatz 1 88693 Deggenhausertal

oder per E-Mail an: inga.gelhaar@deggenhausertal.de

6

SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT Für die regelmäßige Teilnahme an der Schulkindbetreuung an der Grundschule Deggenhausertal

an: Gemeinde Deggenhausertal Rathausplatz 1 88693 Deggenhausertal

Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Deggenhausertal die fälligen monatlichen Gebühren für die Schulkindbetreuung meines Kindes


(Name und Geburtsdatum)

von meinem Konto mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Deggenhausertal auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach den im Anmeldeformular gewählten Betreuungstagen und Betreuungszeiten sowie der jeweils geltenden Gebührenordnung.

Angaben zum Kontoinhaber Name, Vorname:


Straße, Hausnr.:


PLZ, Wohnort.:


Telefon (für Rückfragen): ______________________________________________ E-Mail (für Rückfragen; Angabe freiwillig):


Bankverbindung (Angaben zu Kreditinstitut, IBAN u. BIC finden sie auf Ihrem Kontoauszug) Kreditinstitut: _________________________________ IBAN:


BIC:


Hinweis: ich kann innerhalb von acht Wochen beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.


Datum Unterschrift des/der zeichnungsberechtigten

Kontoinhaber/s

7

ALLGEMEINE INFORMATIONEN BRING- UND ABHOLZEITEN Es wird um die Beachtung der Bring- und Abholzeit gebeten.

Die Mittagsbetreuung beginnt um 12:05 Uhr. Die Nachmittagsbetreuung beginnt um 13:50 Uhr.

Damit die Betreuungszeiten nicht durch die Abholung von Kindern gestört und unterbrochen werden, gelten folgende Abholzeiten:

Abholzeit 1: 13:50 Uhr Abholzeit 2: 15:30 Uhr

AUFSICHTSPFLICHT UND HAFTUNG • Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem Eintreffen der Schülerin bzw. des Schülers und der Anmeldung beim Betreuungspersonal. • Die Aufsichtspflicht endet, wenn die Schüler die Einrichtung verlassen sowie durch Abholung oder mit Ende der gebuchten Betreuungszeit. • Auf dem Weg zur und von der Einrichtung sind die Personensorgeberechtigten für ihre Kinder verantwortlich. Der Heimweg liegt in der Verantwortung der Eltern. • Sollte ein Kind die Betreuung ohne Abmeldung verlassen oder befindet sich unerlaubt außerhalb des Schulgeländes, erlischt der Versicherungsschutz. • Die Gemeinde haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von persönlichen Gegenständen der Schüler/innen, die in die Betreuung mitgebracht werden. • Für Schäden, die von Schulkindern verursacht werden, haften die Personensorgeberechtigten als Gesamtschuldner. • Bei Kindern, die unentschuldigt fehlen bzw. nicht von der Betreuungszeit abgemeldet sind, wird das Personal eine offizielle Suche einleiten, gegebenenfalls durch die Polizei. Die hierfür entstandenen Kosten sind von den Eltern zu tragen.

8

LERNZEIT UND HAUSAUFGABENBETREUUNG

Die Lernzeit findet von Montag bis Freitag von 13:00 Uhr – 13:45 Uhr statt. In dieser Zeit erledigen die Schüler in Begleitung von Betreuungskräften Ihre Lernzeitaufgaben. • Während der Hausaufgabenzeit herrscht ruhige, angenehme Arbeitsatmosphäre. Hausaufgabenbetreuung heißt nicht: • Prüfung, ob die Hausaufgaben vollständig, richtig und ordentlich gemacht sind • Nachhilfeunterricht • Üben für Klassenarbeiten • Auswendiglernen von Gedichten • Erledigung von Strafarbeiten • Grundsätzliche Erklärungen der Aufgabenstellung • Einzelbetreuung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen • Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben liegt bei den Erziehungsberechtigten

ABMELDUNG UND ABHOLUNG • Wenn jemand abgeholt wird, muss das Betreuungspersonal informiert werden. • Bei Nicht-Teilnahme an der Betreuung oder Krankheit des Kindes muss dieses uns rechtzeitig über die Elternnachricht-App mitgeteilt werden. • Um unserer Aufsichtspflicht nachkommen zu können, müssen sich die Kinder beim Ankommen und beim Verlassen der Betreuung an- bzw. abmelden. • Kinder, die offiziell abgemeldet sind, unterliegen nicht mehr der Aufsichtspflicht des Betreuungsteams, auch wenn sie später am Tag wieder auf das Gelände der Betreuung bzw. der Schule zurückkehren. • Abholberechtigt sind nur die Personen, die in dem Anmeldformular angegeben wurden. • Bei Abholung des Kindes durch andere Personen wird ein schriftlicher Nachweis benötigt (Papier oder digital per E-Mail bzw. App). • Kinder dürfen nur auf dem Schulgelände persönlich abgeholt werden.

AUSSCHLUSS AUS DER BETREUUNG Sollte sich ihr Kind trotz mehrmaliger persönlicher Ansprache den Regeln oder Anweisungen des Betreuungsteams widersetzen, führt dies zu einer Verwarnung. Bei wiederholtem Fehlverhalten – insbesondere, wenn andere Kinder oder das Betreuungspersonal unzumutbar gestört, belästigt oder verletzt werden – ist ein Ausschluss aus der Betreuung möglich (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 der Satzung über die Betreuung von Kindern an der Grundschule Deggenhausertal).

9

BETREUUNGSREGELN

ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN UND UMGANGSFORMEN • An- und Abmelden beim Betreuungspersonal zur Gewährleistung der Aufsichtspflicht. • Höflicher, wertschätzender und respektvoller Umgang miteinander. • Man darf andere Kinder nicht schubsen, treten, hauen oder beleidigen. • Keine Schimpfwörter, kein Petzen, kein Mobbing, kein Ausgrenzen. • Gewaltfreier Umgang, gewaltfreie Kommunikation. • Während der Pause bleibt das Schulgebäude geschlossen. Bitte alle während der Betreuungszeit benötigten Gegenstände (Trinkflaschen, Vesper, Jacken usw.) mitnehmen.

VERHALTEN GEGENÜBER DEM BETREUUNGSTEAM • Auf den Umgangston achten. • Anweisungen des Betreuungspersonals akzeptieren. • Betreuerinnen werden genauso wie Lehrer respektiert. SCHULGELÄNDE UND SPIELEN AUF DEM SCHULHOF • Das Schulgelände darf während der Betreuungszeit nicht verlassen werden. • Kletterfelsen gehört nicht zum Schulgelände. • Sobald sich ein Kind unerlaubt außerhalb der Schulgrenze aufhält, erlischt die Haftung seitens der Schulkindbetreuung und der Versicherungsschutz. • Das Fahren mit Fahrrädern, Rollern oder Skateboards ist auf dem Schulgelände untersagt. • Gefährliche Spiele oder das Werfen von Gegenständen wie Steine oder Schneebälle sind verboten. • Es ist verboten in der Nähe von Fenstern und Glasscheiben Ball zu spielen. SPIELEN IM HAUS • In den Betreuungsraum und im Flur ist das Rennen verboten.

10

UMGANG MIT MATERIALIEN UND SPIELSACHEN • Achtsamer Umgang mit sämtlichen Spiel- Bastelmaterialien und Büchern. • Materialien und Spiele werden sorgfältig und verantwortungsvoll benutzt. • Es wird nichts beschädigt, zerlegt oder absichtlich verschmutzt. • Was ausgeliehen wird, wird vollständig und unvers