Bundestag erweitert Arbeitsverbote für geduldete Personen aus weiteren sicheren Herkunftsstaaten in Deutschland; Ausweitung auf neue sichere Herkunftsstaaten
Neue Arbeitsverbote für geduldete Personen aus weiteren “sicheren Herkunftsstaaten” - Der Paritätische - Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege
Neue Arbeitsverbote für geduldete Personen aus weiteren “sicheren Herkunftsstaaten”
Mit dem heutigen Tag gelten die in § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG geregelten Arbeitsverbote auch für geduldete Personen aus den EU-weit festgelegten “sicheren Herkunftsstaaten”. Das betrifft u.a. Personen mit türkischer Staatsangehörigkeit. Diese Erweiterung sowie eine an Stichtagen orientierte Übergangsregelung sind in einem kleinteiligen und teils nur schwer nachvollziehbaren Gesetzgebungsverfahren verabschiedet worden. Die vorliegende Fachinformation bietet eine Übersicht und Einordnung zu den neuen Regelungen.
Zum 12. Juni 2026 sind im Zuge der der GEAS-Umsetzung weitere Staaten als „sichere Herkunftsstaaten“ auf EU-Ebene definiert worden (Art. 62 VO (EU) 2024
1348). Am 10. Juli 2026 hat der Bundestag die Arbeitsverbote für Menschen mit Duldung auf diese zusätzlichen Staaten ausgeweitet (Änderung des § 60a Abs. 6 Nr. 3 AufenthG). Zugleich ist eine Übergangsregelung beschlossen worden, nach der Menschen aus den neuen „sicheren Herkunftsstaaten“ dem Arbeitsverbot doch nicht unterliegen, wenn sie bestimmte Stichtage erfüllen (§ 104 Abs. 18 Nr. 2 AufenthG). Das Gesetzgebungsverfahren ist sehr unübersichtlich, da es in verschiedenen Gesetzespaketen – die inhaltlich eigentlich ganz andere Dinge regeln – und mithilfe kurzfristiger Änderungsanträge erfolgte. Diese gesetzlichen Änderungen sind am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 29. Juli 2026 in Kraft getreten.
Die Gesetzgebung kann in folgenden Gesetzentwürfen nachvollzogen werden:
Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum „Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft“ vom 10. Juni 2026; Bundestagsdrucksache 21
Beschlussempfehlung des Innenausschusses zum „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung“ vom 8. Juli 2026; Bundestagsdrucksache 21
Die Fachinformation behandelt die folgenden Fragen:
Was sind die gesetzlichen Grundlagen?
Welche Staaten gelten als “sichere Herkunftsstaaten”?
Was gilt für den Arbeitsmarktzugang mit einer Duldung für Menschen aus “sicheren Herkunftsstaaten”?
Was ist in der Beratungspraxis zu beachten?
Die Fachinfo kann auf der rechten Seite heruntergeladen werden.
Sie wollen zu diesem und weiteren Themen auf dem Laufenden gehalten werden? Dann abonnieren Sie unseren News-Service. Wir schicken Ihnen eine E-Mail, sobald für Sie relevante neue Meldungen erscheinen.