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title: "Domat Ems erlässt absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums im Gemeindegebiet; Siedlungsraum ausgenommen, Feuerstellen La Val erlaubt"
sdDatePublished: "2026-07-29T07:05:00Z"
source: "https://www.domat-ems.ch/aktuellesinformationen/2943427"
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Domat Ems erlässt absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums im Gemeindegebiet; Siedlungsraum ausgenommen, Feuerstellen La Val erlaubt

Domat Ems - Absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums

Absolutes Feuerverbot ausserhalb des Siedlungsraums

Die geringen Niederschläge der letzten Tage haben die Waldbrandgefahr nicht entschärft. Im gesamten Gemeindegebiet gilt daher weiterhin ein absolutes Feuerverbot im Freien. Dieses Verbot bleibt bis auf Widerruf in Kraft.

Vom Feuerverbot ausgenommen ist ausschliesslich der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen. (Achtung: Maiensässgebiete gehören nicht zum Siedlungsraum).

Das Feuern an den fest eingerichteten Feuerstellen auf dem Spielplatz La Val sowie in Plong Vaschnaus.

Jegliches Feuer ausserhalb des Siedlungsraums. Ausgenommen sind lediglich feuerpolizeilich abgenommene Holzöfen sowie Elektro- und Gasgrills auf nicht brennbarem Untergrund, sofern diese während des Betriebs jederzeit beaufsichtigt werden.

Das Abbrennen von Knallkörpern, Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen im gesamten Gemeindegebiet (analog zur Publikation vom 24.07.2026).

Die Einwohnerkontrolle ist am Freitagnachmittag bereits ab 13.00 Uhr geöffnet.